Recht: Atemalkoholtest muss immer freiwillig sein
Wer pustet, der muss auch zahlen
Polizisten müssen einen Autofahrer nicht darüber belehren, dass ein Altemalkoholtest freiwillig ist. Wer pustet, der muss auch mit den Konsequenzen leben. Auch ohne Belehrung.
Brandenburg - Ein Atemalkoholtest muss immer freiwillig sein. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. Das bedeutet aber nicht, dass die Polizeibeamten einen Autofahrer immer ausdrücklich darüber belehren müssen. Aus diesem Grund könne das Ergebnis eines Alkoholtests auch ohne vorherige Belehrung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren verwendet werden (Az.: 53 Ss-OWi 58/13).
Das OLG bestätigte mit seinem Spruch eine vorangegangene Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Die Strafe: eine Geldbuße von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Der Fahrer hatte versucht, das Urteil anzufechten, da ihm die Polizeibeamten bei der Kontrolle nicht gesagt hätten, dass die Atemalkoholmessung freiwillig sei. Seiner Meinung nach dürfe das Ergebnis deshalb nicht verwertet werden.
Das OLG sah die Sache anders. Zwar müsse sich in einem Rechtsstaat niemand selbst belasten. Doch daraus folge nicht, dass Polizisten die Autofahrer stets darüber belehren müssten. Eine solche Belehrungspflicht bestehe nur dort, wo sie gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sei, etwa bei der Vernehmung eines Beschuldigten. Für den Atemalkoholtest gebe es keine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Belehrungspflicht.
Man kann das pusten verweigern?
Klar kann man das Pusten verweigern. Nur dann kann sofort die Entnahme einer Blutprobe angeordnet werden.
Aber dann braucht es einen Verdacht oder kann die Polizei bei jedem aus Jux anordnen?
Die Weigerung zu pusten kann schon den Verdacht erwecken, dass irgendetwas "im Busche" ist.
ja und? wenn ich nichts getrunken habe, und keine 'ausfallerscheinungen' vorhanden sind, ist die angeordnete blutabnahme widerrechtlich und stellt eine körperverletzung dar.
in dem fall würde ich auf schadensersatz und schmerzensgeld klagen😜
die meisten ordnungshüter sind zwar nicht auf konfrontation aus, wenn sie sehen können, dass man nicht alkoholisiert ist. aber gefühlte 5-10% neidhammel oder was-auch-immer kann man mit hinweis auf 'ohne ausfallerscheinung' und bitte um eine richterliche anordnung einbremsen😆
ist übrigens alles ein alter hut
Und wo ist das Problem, dann einfach zu Pusten? Schadet das irgendjemanden? Und selbst die Blutabnahme: Man ist schließlich selber Schuld, man hätte ja Pusten können oder?
Aber in unserem Staat der verdrehten Rechte, kommste mit einem guten Anwalt und dem richtigen Formulierten Aussage auch noch daran vorbei. Einfach mal den Gesunden Menschenverstand anzuschalten ist ja zu kompliziert...
Grüße
Forster
Kann man. Muss man aber nicht. Scheint in drängendes Problem zu sein (Vorsicht: Ironie!). In einem Parallelthema zur Null-Promille-Diskussion teilten sehr viele Teilnehmer mit, seit Jahren nicht mehr in eine Alkoholkontrolle gekommen zu sein. Wenn mich also die Polizei wegen des Verdachts auf Trunkenheitsfahrt anhält, hat sie wohl in aller Regel genügend Indizien anhand meiner Fahrweise, vielleicht auch meines Verhaltens bei der Kontrolle, gesammelt, um notfalls eine Blutuntersuchung anordnen lassen zu können. Welcher Polizist macht sich denn ganz ohne Grund die viele Arbeit? Wenn ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zum Röhrchetest gebeten werde obwohl ich nichts getrunken habe, kann ich 30 Minuten Zeit investieren, um mein Recht durchzusetzen oder 5 Minuten, um zu blasen und weiterzufahren. Wenn ich Pech habe, mach eich noch einen stundenlangen Ausflug ins nächste Krankenhaius zum Blutabnehmen und investiere dann noch unzählige Stunden und Euros, um mein "gutes Recht" durchzusetzen um die Rechtwidrigkeit der Aktion feststelen zu lassen? Da bin ich schlicht zu faul zu. Meine Meinung.
Grüße vom Ostelch
es geht nicht um das berechtigte ansinnen bei einem alk-test, sondern um bloße willkür manchmal.
und dem gehört ein riegel vorgeschoben.
aber das kann (oder will) in manche schädel mit blockwart-mentalität ja nicht reingehen.
soweit sind wir ja schon....
btw.: wenn ein ordnungshüter ein paar mal mit teuren blutabnahmen oder gar schadensersatzprozessen auffällt, bekommt er ein lob und verliert die begeisterung zu schikanieren😆
Und noch einmal die Frage, damit es auch in deinen Schädel geht: Was ist am Pusten so schlimm? Wirste dadurch sterben? Krank? ...
Wer das verweigert ist doch selbst Schuld. Aber das kann (oder will) scheinbar in manche Schädel einfach nicht rein...
Grüße
Forster
Dein Link bedeutet eine glatte Unverschämtheit. Ohne etwas zu wissen, unterstellst Du hier etwas. Das dieser arme geschlagene Mitmensch vorher einem Beamten ins Gesicht geschlagen hat, streichen wir mal.
Wenn ich Beamter gewesen wäre, hätte ich den Kerl an der Anhängerkupplung zur Wache gezogen. Bevor das Schwein mir den Streifenwagen vollkotzt.
Leute wie Du sehen nur die Hälfte oder gar nichts und bestimmen dann den Luftraum über dem Stammtisch.
Ich bin weder Polizist, noch bin ich seit Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Wenn dieser Typ so etwas, selbst in Holland, gemacht hätte, wäre er im Krankenhaus wieder aufgewacht.
Aber in einem Land, wo die Beschädigung eines Polizeifahrzeuges höher geahndet wird, als eine Körperverletzung kann man auch von der Bevölkerung nichts anderes erwarten.
Wer gegen einen Polizeibeamten, Feuerwehrmann, Sanitäter etc. die Hand erhebt, gehört erheblich bestraft. Diese Leute setzen teilweise für geringes Geld ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel, um solche Typen wie Dich zu retten / unterstützen.
peso
ich weiß forster, du machst brav alles
gibt sogar nen video von dir
oder wer ist das?😆
Gut, ein Troll mehr...
Grüße
Forster
selbsterkenntnis ist bekanntlich der erste schritt zur besserung😆
du weißt interessanterweise auch nichts.
die wahrscheinlichkeit für deine version beträgt genau 50%.
auf einem am boden liegenden einzuprügeln ist schlicht eine straftat. unabhängig was (und ob!) der 'behandelte ' getan hat.
falls es sich nicht bis zu dir herumgesprochen hat:
sowas nennt man rechtsstaat🙄