Gerichtsstreit um Kronkorken-Gewinnspiel-Audi

Wer solche Freunde hat ...

MOTOR-TALK

verfasst am Sat Dec 24 13:38:10 CET 2016

Eine Geschichte um Glück, Missgunst, Autos und Bier: Ein Mann gewann beim Gewinnspiel einer Brauerei ein Auto und verlor eine Freundin. Nun hat er einen Prozess am Hals.

Aus einem gemütlichen Freundestreffen resultierte zuerst ein Konkorken-Gewinn - und nun ein Gerichtsstreit
Quelle: dpa/Picture Alliance

Arnsberg - Viele Freundschaften zerbrechen an Alkohol, doch diese Freundschaft zerbrach an einem Kronkorken. Im Frühjahr 2015 hatte ein Mann aus dem sauerländischen Schmallenberg bei einem Gewinnspiel einer Brauerei ein Auto gewonnen. Den Gewinner-Kronkorken hatte er bei einem Wochenend-Trip seiner Clique zum Edersee entdeckt.

Aber eine Frau aus der Gruppe erhebt nun Ansprüche auf den Wagen. Deshalb werden sich die beiden im Februar 2017 vor dem Landgericht Arnsberg wiedersehen. Die Dame hat geklagt.

"So etwas haben wir noch nicht gehabt", sagt Gerichtssprecher Johannes Kamp. Es sei ein idealer Fall, um ihn Jurastudenten in einer Prüfung vorzusetzen. Denn die Rechtslage erscheint äußerst verzwickt.

Was war geschehen? Während vier der Wochenend-Ausflügler mit dem Motorrad anreisten, kaufte der fünfte mit dem Auto an einer Tankstelle zwei Kästen Bier für alle. Am Abend saß man dann gemütlich zusammen. Dabei habe der jetzt beklagte Mann das Auto-Symbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt, sagte der Gerichtssprecher.

Neid statt Gemütlichkeit

Gewinner-Kronkorken: Der Freude über den Gewinn folgt nun eine gerichtliche Auseinandersetzung
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Die Flasche habe zwar ein anderer Mitfahrer für ihn geöffnet, aber für ihn sei klar gewesen: Das ist sein Gewinn. Statt sich mit dem Mann zu freuen, reagierten die Kumpels eher neidisch: "Es habe keine gemeinsame Freude gegeben. Vielmehr sei der gemeinsame Umtrunk am Abend nicht mehr gemütlich, sondern sehr schnell beendet gewesen, weil seine Mitfahrer offensichtlich neidisch auf den Gewinn gewesen wären", zitiert ein Gerichtssprecher aus der Argumentation des Beklagten.

Die Krombacher Brauerei übergab dem jungen Mann einen von insgesamt 111 verlosten Audi A3 Sportback. "Für uns ist der der Gewinner, der den Kronkorken besitzt", sagt Brauereisprecher Franz-Josef Weihrauch. Er gehe davon aus, dass sich Beteiligte im Zweifelsfall einigen, wer der Gewinner ist. Dass so etwas nun vor Gericht geklärt werden muss, überrascht ihn: "Wir haben uns im Vorfeld darüber keine Gedanken gemacht."

Mitfahrerin fordert ein Fünftel des Gewinns

Aber zumindest diese Freundschaft hörte beim Geld offenbar auf. Denn eine Mitfahrerin machte sich offenbar Gedanken. Sie fordert nun ein Fünftel des Gewinns, im Gegenwert von 5.736 Euro. Die Argumentation in der Zivilklage: die Freunde hätten vor der Fahrt faktisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gebildet, und zwar "mit dem Zweck eines Umtrunkes". Schließlich habe man vereinbart, alle Kosten zu teilen.

Das sei dann auch wirklich geschehen, sagt Gerichtssprecher Kamp. Vor der Rückfahrt seien alle Ausgaben für Ferienwohnung, Essen und Getränke addiert und durch fünf geteilt worden. Selbst das Pfand für die Bierkästen sei berücksichtigt worden.

Ob das Gericht der Argumentation der Klägerin deshalb folge, sei offen, sagte Kamp. Gänzlich abwegig scheint ihre Sichtweise nicht. "Es ist nur die Frage, inwieweit man solche rechtlichen Konstrukte auf ganz normale Lebenssituationen übertragen kann."

Weder die Klägerin noch der Auto-Gewinner oder ihre Anwälte wollten sich vor der Verhandlung zu dem Rechtsstreit äußern. Im Schmallenberger Ortsteil Oberkirchen, aus dem der Autogewinner stammt, ist der umstrittene Kronkorken-Audi allerdings Dorfgespräch.

Es ist nicht die erste Meldung, die uns rund um Brauerei-Gewinnspiele erreicht: Im Sommer 2015 öffneten Einbrecher in einem Mülheimer Getränkemarkt mehrere tausend Flaschen "König-Pilsener", tranken aber keinen einzigen Schluck. Sie hatten es offenbar auf Gewinnspiel-Codes in den Kronkorken abgesehen.

Quelle: dpa

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