Allianz: Haftpflicht-Versicherung gilt auch für selbstfahrende Autos
Wer soll zahlen, wenn das autonome Auto Mist baut?
Allianz-Vorstand Alexander Vollert glaubt nicht, dass autonome Autos eine Änderung der Kfz-Haftpflichtversicherungen nötig machen. Ungeklärte Fragen gibt es dennoch.
München - Für selbstfahrende Autos sind nach Einschätzung der Allianz keine Änderungen bei den bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen in Deutschland nötig. Anders als in einigen anderen EU-Ländern decke die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Autohalter in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist, auch Unfallfolgen durch vollautomatische Fahrzeuge ab. "Selbst bei einem Verkehrsunfall durch einen Hacker-Angriff auf ein solches Auto würde Versicherungsschutz für das Unfallopfer bestehen", sagte Allianz-Vorstand Alexander Vollert der Deutschen Presse-Agentur in München wenige Tage vor dem Beginn der Automesse IAA in Frankfurt. "Unser deutsches Versicherungs-System funktioniert."
Auf die Versicherungen wird die Einführung von autonom fahrenden Autos nach Einschätzung von Vollert aber dennoch Einfluss haben, da die Regressforderungen gegen die Hersteller der Fahrzeuge zunehmen dürften. "Man muss natürlich fragen, wer der Unfallverursacher ist, wenn das Auto selbstständig fährt." Die Frage der Produkthaftpflicht werde deshalb für die Autohersteller eine größere Rolle spielen.
"Daten gehören dem Autohalter"
Aus Sicht des Allianz-Vorstands ist der Start der selbstfahrenden Autos nur noch eine Frage der Zeit. Deshalb müssten bereits jetzt die Spielregeln für das neue Zeitalter der Mobilität geklärt werden. Dazu gehöre auch die Frage des Datenschutzes bei automatisierten Autos. Vollert sprach sich dafür aus, den Datenaustausch mit Dritten aus Gründen der Datensicherheit nicht über eine offene Schnittstelle im Fahrzeug vorzunehmen, sondern auf einer externen Plattform." Es darf kein Datenmonopol der Hersteller geben." Der Autohalter müsse dann selbst entscheiden, welche Daten er freigebe und welche nicht.
Die Allianz gehört mit der Huk-Coburg zu den größten Autoversicherern in Deutschland. Zusammen kommen die beiden Unternehmen auf rund 18 Millionen Haftpflicht-Versicherte. Insgesamt gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft GDV rund 61 Millionen Kfz-Haftpflichtverträge und zusätzlich rund 45 Millionen freiwillige Teil- und Vollkaskoverträge.
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ist relativ. Bei div. Leasingverträgen ist es doch Pflicht?
notting
Natürlich ist es bei diversen Leasingverträgen Pflicht. Aber in diesen Fällen ist die Entscheidung zum Leasing freiwillig.
Ja, die machen es sich einfach, wenn mein autonomes Auto einen Unfall baut, bezahlt meine Versicherung den angerichteten Schaden und ich werde dann bei den schadenfreien Jahren zurückgestuft, damit sich die Versicherung auf diese Weise das Geld wiederholt?
Obwohl ich ja rein rechtlich dafür gar nichts kann, dass die Technik versagt hatte?
Da muss ich dann auf eigenes Risiko den Hersteller verklagen?
Der wird natürlich die Schuld von sich weisen und auf den Hersteller des ausgefallenen Systems verweisen, der seinen Firmensitz aber in China hat?
Und wer bekommt die Punkte, die bei einer Verkehrsübertretung fällig werden? Der Halter? Die Person, die im Auto saß? Der Hersteller? Oder wird das Kraftfahrtbundesamt eine Punkteliste für das Auto führen? Und bei Überschreiten der Maximal-Punktzahl würde dann die Verschrottung angeordnet?
Ich behaupte, dass es das autonome Fahren nie geben wird, nichtmal die Bundeswehr kann eine Drohne autonom fliegen lassen, weil es dann ja keinen verantwortlichen Piloten/Steuerer gibt, den man verantwortlich machen kann.
Grüße
Udo
dafür ein großes DANKE! 😉
Nein, den Regreß leitet die Versicherung von sich aus ein, wenn die Chancen gut stehen. Ist der Regreß erfolgreich, entlastet dies deine Police.
Wer zahlt wenn das autonome Auto Mist baut?
Also in den USA sicherlich der Hersteller, der dann noch zusätzlich auf Millionen Dollar verklagt wird. Wer dort ein Haustier in der Mikrowelle trocknet oder sich an nem heißen Kaffee verbrennt hat ja auch keine eigene Schuld.
In Deutschland ist das wohl anders... der Fahrer wird wohl über das Auto wachen müssen und entsprechend eingreifen müssen, wenn eine Gefahrensituation auftaucht. Ich glaube nicht, daß in Zukunft die Versicherungen für die Fehler der Entwickler geradestehen wollen!
Einige Autos sind ja schon heute teilweise automatisch: Zum Beispiel beim einparken - da haftet auch der Fahrer!
... weil der Hersteller zur Sicherheit in die Anleitung reinschreibt, dass trotzdem ein Fahrer am Steuer sein und aufpassen muss. IMHO geht's hier darum, wenn genau das nicht mehr der Fall ist, also kein Fahrer an Bord.
notting
Ja, hier greift die Haftung aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, für die deine Versicherung ebenfalls Deckung gewährt.
Versicherungstechnisch ist das keine große Sache, man wird nur sehen müssen in welchen Fällen die Hersteller der Versicherung den Betrag zurück erstatten müssen (dann auch keine Erhöhung der Freiheitsklasse).
Schwieriger ist da die strafrechtliche Frage, also wenn das Auto jemanden tötet. Sinnvoll wäre die nachvollziehbare Trennung zwischen Vollautonom ohne Fahreraufmerksamkeit und mit Fahrereingriffsmöglichkeit sowie aller teilautonomen Zustände. Nur im 1. Fall wäre der Hersteller zu bestrafen, allerdings nur mit Geldstrafen...
Naja, autonomes Fahren mag in greifbarer Nähe sein, aber ein Fahren komplett ohne Fahrer ist doch noch Jahrzehnte entfernt!
Dieses Recht steht ihm wie jedem Angeklagten zu.
Was hier letztlich aber wirklich zählt ist die Entscheidung des Gerichtes.
Wir haben 2015 und beschäftigen uns mit der Frage, wer haftet wenn ein Auto (!) jemanden tötet. Wie die Zeit vergeht...
Da gibt es keine strafrechtliche Frage, da ein solches Szenario als Betriebsunfall mit Todesfolge eingestuft wird.
Wie heute -leider- oft üblich,
kann dann der Fahrzeugbesitzer trotz aller schönen Theorie 10 Jahre gegen "Gott und die Welt" mit zahllosen "Gutachten" und "Gegengutachten" für sein Recht prozessieren - bis er pleite ist ...
Nein danke, ohne mich !