Wenigstens den Notruf wählen: Für Unfallzeugen ist Helfen Pflicht
Wer Unfallopfern nicht hilft, macht sich strafbar
„Irgendeiner wird schon anhalten und sich kümmern“. Diese laxe Einstellung kann Verkehrsteilnehmer ins Gefängnis bringen. Denn Unfallopfern zu helfen ist Pflicht.
Stuttgart/Berlin - Bei Unfällen zu gaffen statt Verletzten zu helfen, ist nicht nur moralisch verwerflich. „Es ist eine Straftat“, betont Verkehrsjuristin Yasmin Domé vom Auto Club Europa (ACE). Unfallzeugen müssen mindestens Rettungskräfte alarmieren und darüber hinaus alles tun, was ihnen zumutbar und für sie gefahrlos möglich ist, so die Expertin. Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Nach einem schweren Unfall am Wochenende auf der Autobahn 2 bei Magdeburg hat die Polizei Verfahren eingeleitet, weil Autofahrer auf der Straße liegende Verletzte regelrecht umkurvt hätten.
Erst sich selbst absichern, dann helfen
Bevor sich Ersthelfer an einer Unfallstelle um Verletzte kümmern, müssen sie dafür sorgen, dass das gefahrlos möglich ist: «An erster Stelle steht immer die Eigen- und Fremdsicherung», betont Ralf Sick, Bereichsleiter Erste Hilfe in der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe. Immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer wegen fehlender oder unzureichender Absicherung zum Beispiel durch vorbeifahrende Autos verletzt oder sogar getötet werden.
Halten Helfer bei Verkehrsunfällen an, aktivieren sie den Warnblinker und lassen bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet. Warnweste anlegen, auf der dem Verkehr abgewandten Seite aussteigen und ein Warndreieck aufstellen, erklären die Johanniter weiter. Das Warndreieck sollte vor Kurven und Kuppen platziert werden, innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Wer am Unfallort gerade nichts tun kann, sollte sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.
Helfen „im Rahmen der Zumutbarkeit“ ist Pflicht
Helfen ist Pflicht - jedenfalls bis zu einen bestimmten Punkt. Die Grenzen der Zumutbarkeit für weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Notruf können zum Beispiel erreicht sein, wenn Unfallzeugen Verletzungen oder sogar ihr Leben riskieren müssten, um an Betroffene heranzukommen, erklärt Verkehrsjuristin Yasmin Domé. Das gilt auch für Menschen, die beim Anblick von Blut das Bewusstsein verlieren.
Erste-Hilfe-Fähigkeiten regelmäßig auffrischen
Generell sollten Autofahrer regelmäßig ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Eine Umfrage im Januar 2014 auf MOTOR-TALK.de ergab, dass sich fast die Hälfte (47,8 Prozent) der Umfrageteilnehmer ihrer Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht sicher sind, aber dennoch helfen würde. Mehr all jeder Zehnte (10,5 Prozent) würde aufgrund mangelnder Kenntnisse keine erste Hilfe leisten.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
noch ein thread zum bekannten thema.
😕
die erstehilfeflüchtigen haben mindestens bestimmt den notruf gewählt und fanden es zu gefährlich auf der autobahn auszusteigen........
der Straftatbestand "unterlassene Hilfeleistung" durfte jedem bekannt sein. es braucht wirklich nicht alle paar Tage ein neues Thema dazu
Wie in diesem Thema schon geschrieben:
http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=42726623&highlight
Aufschreiben + melden = Strafzettel vom Ordnungsamt ODER Geldstrafe (wie hoch keine Ahnung für diesen starftatbestand). Mehr gibst da net zum sagen.
Gilt allerdings in diesem Falle NUR für das "umfahren" von Verletzten, welche auf der Straße "lagen" ... und manch andere Zeitgenossen wollten noch durchkommen, bevor die BAB dichtgemacht wird.
Ohne Worte dieses Verhalten.
(Und Ja ich habe schon einmal die Polizei nach einem Unfall verständigt (nur Blechschaden))
Das Bild ist schlecht: Man darf NIE aber auch wirklich nie einem Motorradfahrer nach einem Motorradunfall den Helm abnehmen!!!
Das kann den vermeidbaren Tod zufolge haben!
😱
Melde Dich mal ganz schnell zu einem 1. Hilfe-Kurs an, bevor Du weiter so einen Quatsch verbreitest...
Edit:
Hier mal ein paar qualifizierte Links.
Wenn man Jemandem den Helm abnimmt, ist es in manchen Fällen so gewesen, dass die Opfer, wenn sie vorher irgendwo heftig mit dem Kopf aufgeprallt sind, einen Schädelbruch haben können, ohne es zu bemerken. Wenn man den Helm dann abnimmt, kann es passieren, dass es zum Hirnaustritt kommt, was den sicheren Tod bedeutet.
Bei bewusstlosen Patienten sollte man darauf achten , dass keine Beschädigungen am Helm, die auf einen Starken Aufprall hindeuten vorhanden sind, erst dann sollte man den Helm schon am Unfallort abnehmen.
🙄
Lies doch einfach die verlinkten Webseiten oder mach bei einem EH-Kurs mit, anstatt hier Horrorgeschichten zu verbreiten.
ACHTUNG!
Das was der User "Sitzheizung" hier von sich gibt ist fahrlässig! Solche Mythen sind so alt wie Erste Hilfe Kurse.
Schämen solltest Du dich für eine solche Aussage!
Die verlinkten Seiten sind absolut seriös und spiegeln Internationale Vorgehensweisen in der Notfallmedizin und somit auch der Erste Hilfe wieder!
Wo muss der NR denn abgesetzt werden?
Darf ich das Handy dabei während der Fahrt benutzen?
Frage für einen Softwareprogrammierer 😉
Hallo MT!
Danke für den Artikel! Mögen die Trollpostings mit gegenteiligen Aussagen endlich aufhören!
notting
Im anderen Thread kam man aber (zumindest solang ich noch mitlas) zu keinem Schluss, inwiefern man mit dem Anruf warten darf (bspw um einen geeigneten Platz zum stoppen und telefonieren zu finden). Oder ob in solchen Situationen legitim ist, das Mobiltelefon während der Fahrt zu nutzen.
Auch Formulierungen wie "im Rahmen der Zumutbarkeit" / "Leben riskieren" wären sicherlich näher zu erläutern oder von Fall zu Fall zu entscheiden. "Kann kein Blut sehen" / "hätte die Fahrbahn betreten müssen" .... wo ist hier tatsächlich die Grenze?
Du solltest dich für so ein plattes Nachquatschen schämen.
Nun, wenn starke Beschädigungen am Helm vorliegen sollte man den Helm nicht absetzten! Das kannst du glaube oder nicht.
Mein Vater war 28 Jahr lang Unfallchirurg, der hatte schonmal so eine Fall. Person ansprechbar, klagte über starke Kopfschmerzen. Helm am Unfallort abgesetzt, schwerer Schädelbruch, Patient wegen nicht adäquater Behandlungsmöglichkeiten auf dem Weg in Krankenhaus Verstorben.
Wenn jedoch kein starker Aufprall auf dem Kopf vorliegt, sollte man ihn abnehmen, um wie vom ADAC beschriebenen Folgen zu vermeiden.
Gruß Sitzheitzung.
Wieso Notting?
Niemand sprach davon, sich sehenden Auges in Gefahr zu begeben.
Ich denke, das Problem besteht darin, dass ich ein anderes Verständnis von Gefahr habe.
Gefahr beginnt bei mir, wenn es eine konkrete, unmittelbar bevorstehende Gefährdung meines körperlichen Wohls besteht - nicht schon, wenn die grundsätzliche Möglichkeit darauf besteht.
Aber ich bin auch Handballtorwart... du würdest beim Handball wahrscheinlich nicht mal auf der Tribüne sitzen 😉
lässt man den helm drauf, der verunfallte kotzt - erstickt er entweder sofort an den bröck'chen, oder er vegetiert noch ein paar stündchen vor sich hin, bis auch das letzte lungenbläs'chen durch das erbrochene verätzt wurde....
insofern: helm ab...schnellstmöglich!
sonst ist weder die stabile seitenlage die das ersticken verhindert, noch eine atemkontrolle möglich...
und ich hatte mal einen deutschen schäferhund von einem polnischen züchter, dessen tochter einen nachbarn aus ungarn hatte, der wiederrum einen bekannten hatte...blablabla! 🙄
es soll auch leute geben, die gestorben sind, weil sie angeschnallt bei einem unfall im auto saßen...daraus können wir dann ja auch deiner meinung nach ableiten, dass das anlegen des sicherheitsgurtes ein vermeidbares risiko darstellt? 😕