Recht: Kein Schadenersatz nach Unfall wegen voreiligem Ausweichen
Wer unnötig ausweicht, zahlt den Schaden selbst
Vorausschauendes Fahren heißt auch Fehler anderer Verkehrsteilnehmer vorzeitig zu erkennen. Doch wer trägt die Schuld, wenn man sich irrt und beim Ausweichen einen Unfall verursacht?
Schwarzenbek - Wer als Autofahrer eine Situation falsch einschätzt und übereilt reagiert, kann nach einem Unfall keinen Schadenersatz verlangen. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwarzenbek (Az.: 2 C 679/14) herauslesen, auf das der ADAC hinweist.
Im konkreten Fall wollte ein Autofahrer links in eine Einfahrt abbiegen und blinkte. Ein entgegenkommender Autofahrer vermutete, dass der Abbiegende nicht warten und ihm damit die Vorfahrt nehmen würde. Nur deshalb wich er rechts auf den Bürgersteig aus. Dabei beschädigte er sein Auto und verlangte Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung. Da diese sich weigerte, klagte der Mann.
Die bloße Annahme, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften agieren würde, begründet allerdings nicht dessen Haftung, urteilte das Gericht. Dafür sei eine Mitverursachung erforderlich. Der Verkehr käme dem Gericht zufolge zum Erliegen, würde jeder vorauseilend seine Fahrweise an potenzielles Fehlverhalten anderer anpassen.
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Lasst mich raten, der Kläger ist Ende 50, Frührentner und sitzt den ganzen Tag mit Notizblock in seinem Schrebergarten um potenzielle Rowdys aufzuschreiben und anzuzeigen 😆
Ist doch klar das Eigenverschulden nicht von der Versicherung gezahlt wird 🙄
So einem (auch vermeintl.) Arsch ausweichen:
- Man zieht ggf. noch Unbeteiligte mit rein.
- Man kriegt keinen Schadenersatz, wenn man sich getäuscht hat, siehe News.
-> Deswegen halte ich drauf und bremse nur, wenn ich es mit so jmd. zutun bekomme.
Außerdem ist das ein schönes Beispiel für "Wie soll da ein autonom fahrendes Fahrzeug reagieren?". Der Unfallgegner hätte ja auch ein 40-Tonner oder ein entgegenkommender Radfahrer sein können, der beim links abbiegen dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen hat und die Alternative wäre eben ein noch schlimmerer Crash bzw. in unbeteiligte VT reinzufahren gewesen.
notting
😕 Die Alternative wäre gewesen, einfach normal weiterzufahren. Der "Ausweicher" hatte ja nur befürchtet, der Abbieger könnte ihm vor das Auto fahren, ohne dass es dafür konkrete Anhaltspunkte gab. Auch das autonom fahrende Auto hätte hier kein Ausweichmanöver gemacht, weil es dazu objektiv keinen Grund gab. Der Abbieger hatte sich regelkonform verhalten, nur der "Ausweicher" hatte sich schlicht geirrt und wollte für seinen eigenen Irrtum auch noch den Abbieger verantwortlich machen nach dem bewährten Motto "Schuld haben immer die anderen".
Nochmal fettgedruckt für dich -> an der Stelle hatte ich den Gedanken schon etwas weitergesponnen!
Außerdem kann's ja theoretisch auch so sein, dass der entgegenkommende Linksabbieger rel. schnell ankommt und recht scharf vom rechten Ende der Spur an das linke Ende der Spur zieht (ohne die gestrichelte Linie zu übertreten) und gleichzeitig scharf bremst während das entgegenkommende autonome Fahrzeug weiß, dass es wg. einer hohen Masse (z. B. auch wg. ungebremsten AH dran) einen miesen Bremsweg hat und entspr. früher reagiert.
notting
Hätte hätte Fahrradkette.
Ihr fangt an alle möglichen Eventualitäten hinein zu interpretieren und wirst darüber rein gar nichts wie es tatsächlich war. Ein kleines Beispiel... Ich haue dir eine rein und berufe mich auf Notwehr, nur weil du mich angeschrieben hast Punkt als Begründung gibst du an Komma dass ich im Begriff war dich anzugreifen. Wer hat nun Recht? Vor einem Richter würde ich wegen Körperverletzung verurteilt werden und konnte mich nicht auf den notwehrparagraph berufen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung! Dann spinne ruhig weiter an dem Gedanken. 😉 Theoretisch ist sehr viel im Straßenverkehr möglich. Wenn wir den Artikel zum Anlass nehmen wollen, alle möglich Fehler aller möglichen Beteiligten bei einem Abbiegemanöver zu diskutieren, dürfte unsere Lebenszeit nicht ausreichen. Wie ein autonomes Auto in der im Artikel beschrieben Situation oder einer anderen reagiert hätte wissen wir beide nicht, weil wir die Programmierung nicht kennen.
Grüße vom Ostelch
Hier wurde mal richtig entschieden weil viele Versicherungsbetrüger genau solche Masche drauf haben,
Nun, die StVO besagt, dass man darauf zählen kann, dass sich andere Verkehrsteilnehmer korrekt verhalten. Daher besteht hier keinerlei Anspruch des Klägers.
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Nun ja... die StVO besagt aber auch, dass man jederzeit mit Fehlverhalten anderer rechnen sollte... 😆
Wäre ja auch noch schöner, wenn der Versicherer zahlen muß, nur weil überempfindlicher/e Verkehrsteilnehmer eine Situation heraufbeschwört, die gar nicht passiert.
Diese Leute sollten den FS abgeben und mit den Öffentlichen Reisen. Angsthasen sollten selber nicht im Straßenverkehr teilnehmen.
Also haben sie nur unnötig Papier beschmutzt und die Quadratur des Kreises formuliert,
ist wie mit diesen barmherzigen Göttern die Ungläubige tot sehen wollen, widersprüchlich eben.
Was ich aber hier trotzdem lese ist dass es durchaus Situationen geben kann die Ausweichunfälle auf fremde Rechnung ermöglichen, hier heißt es ja "Die bloße Annahme, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften agieren würde, begründet allerdings nicht dessen Haftung", also wäre es mehr als die irrationale Annahme, sondern tatsächlich ein LKW der auf mich zurast und unmöglich auf paar m zu mir stehen bleiben kann, darf ich sehr wohl in die Menschenmenge daneben fahren um mich zu retten und der LKW-Fahrer haftet.
Fragt sich nur ob sie zu den Worten stehen werden, denn hier etwas suggerieren und dann im Fall der Fälle auch dafür einstehen, das würde ja Ehre erfordern und mit der ist es meist nicht so besonders.
Ein LKW der DIREKT auf dich zufährt ist ja wohl ein Unterschied zu einem Auto was auf der Gegenfahrbahn fährt und EVENTUELL vorzeitig abbiegen KÖNNTE.
Das ist das beste Beispiel weshalb autonome Autos nicht funktionieren werden, da die Gesetze situationsbezogen einen gesunden Menschenverstand voraussetzen.
Grüner Daumen von mir.
Wenn autonome Autos tatsächlich mal im Verkehr unterwegs sein werden, werden sie mehr können als der "gesunde Menschenverstand" eines Durchschnittsautofahrers möglich macht.
Grüße vom Ostelch
Dem Eröffnungsbeitrag entnehme ich allerdings, daß der Kläger sein Fahrzeug selbst auf den Bürgersteig gelenkt hat.