Kfz-Haftpflicht kann bei Unfallflucht Regress fordern

Wer wegfährt, muss zahlen

verfasst am Fri Jul 04 10:34:52 CEST 2014

Wer einen Unfall verursacht und wegfährt, begeht Fahrerflucht. Die Versicherung kann dann vom Unfallfahrer Regress fordern.

Wer einen Unfall (Beispielfoto) verursacht und Unfallflucht begeht, muss mit einer Regressforderungen der Versicherung rechnen
Quelle: picture alliance / dpa

Heidelberg - Wer Unfallflucht begeht, hat kein Anrecht auf die volle Versicherungsleistung. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Bezug auf eine Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az.: 3 S 26/13) hin.

In dem verhandelten Fall hatte die Versicherung des Unfallflüchtigen Schmerzensgeld an die Geschädigte gezahlt. Im Anschluss forderte die Assekuranz das Geld vom Verursacher, der bereits wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war.

Die Richter entschieden, dass der Mann 5.000 Euro an die Versicherung zahlen müsse. Nach Ansicht der Richter liegt ein besonders schwerwiegender Fall von Unfallflucht vor, da der Verursacher weitergefahren sei, obwohl er bemerkt habe, dass jemand verletzt worden sei.

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