Kasseler Blitzer laut Gutachten unzulässig
Wer zahlt hat Pech
Die Stadt Kassel misst Geschwindigkeitsverstöße mit veralteter und offenbar unzulässiger Technik. Deshalb hob das Amtsgericht jetzt einen Bußgeldbescheid auf.
Kassel - Kassel gilt als autofahrerfreundliche Stadt. Wer zu schnell fährt und an einer von fünf stationären Anlagen im Stadtgebiet geblitzt wird, muss dafür nicht einmal bezahlen. Die seit Mai dieses Jahres fest installierten Geräte zur Geschwindigkeitsmessung sind laut einem Gutachten unzulässig. Das Amtsgericht Kassel hat deswegen einen Bußgeldbescheid für nichtig erklärt.
Kassel blitzt weiter
"Die Konstruktion hat einen hohen Heimwerkerfaktor", kritisiert Bernd Stein. Die Anlage habe den technischen Stand von 1996. In dem Blitzer sehe es aus als sei die Anlage "im Bastelladen" zusammengekauft worden. Der notwendige Strom komme von einer alten Autobatterie. Reißt die Spannung ab, sei die Messreihe hinfällig.
Außerdem gebe es durch die Ausrichtung der Kamera einen toten Winkel, bemängelt der Anwalt. Es sei daher möglich, dass ein zu schnell fahrendes Fahrzeug die Anlage auslöst und ein Unschuldiger dafür zahlen muss.
Gutachten bestätigt Mängel
Stein vertritt rund 30 angebliche Verkehrssünder. Ein von ihm bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegebenes Gutachten gebe ihm Recht: "Die Anlagen sind in dieser Form nicht zulässig". Ein Gegengutachten der Stadt stehe noch aus, sagt Stein. Die Blitzer seien aber Tag und Nacht scharf geschaltet.
Die Stadt verschicke zudem Anhörungsbögen zu den vermeintlichen Verstößen - mit dem kleingedruckten Hinweis, dass das Verfahren zunächst "ausgesetzt" sei. "Wer trotzdem zahlt hat Pech", sagt Stein. Insgesamt wurden bislang etwa 626 Bescheide verschickt.
Verfahren, in denen Bußgelder über 35 Euro fällig wären, werden vom Regierungspräsidium Kassel eingeleitet. Seit Anfang Oktober verschickt die Behörde wegen der unsicheren Rechtslage jedoch keine Bescheide mehr.
Keine Beschwewrden aus Babenhausen
Jede Einzelfallprüfung bei einem Gerichtsverfahren kostet zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Deshalb fordert die CDU-Opposition im Parlament die sofortige Abschaltung der Anlagen. Mehrere dapd-Anfragen zu den strittigen Analgen hat die Stadt nicht beantwortet. "Das Problem kennen wir", klagt Kalb. "Bei unangenehmen Anfragen lassen die sich richtig lange Zeit."
Deutschlandweit gebe es solche Anlagen nur noch im südhessischen Babenhausen. Dort funktionierten sie allerdings problemlos, betont der Sprecher des Regierungspräsidiums. Zumindest habe sich hier bislang noch niemand beschwert.
Quelle: dapd
Man beachte, daß es sich hierbei nur um das Urteil eines Amtsgerichtes handelt. Wie die nächste Instanz entscheiden würde, ist noch vollkommen offen.
solange das nicht hieb u. stichfest per gegengutachten entkräftet wird, wird keine instanz anders entscheiden😉
Warum sollte ein Gegengutachten ein Problem darstellen? Wir wissen ja hier nicht einmal, wer das aktuelle Gutachten erstellt hat.
Doch, nach Angaben des Anwaltes ein unabhängiger Sachverständiger.
Der dürfte sehr wahrscheinlich die technischen Feinheiten und die Voraussetzungen zum Errichten und dem Betrieb einer solchen Überwachungsanlage kennen, davon sollte man jedenfalls ausgehen.
In einem Gegengutachten müssten also rechtlich stichhaltige Gründe vorgetragen werden, warum ein technisch veraltetes Gerät in Betrieb genommen wurde, welches zudem fehlerhafte Messergebnisse erstellt. Da eine solche Begründung vermutlich schwierig werden wird, lässt sich die Stadt gezwungenermaßen Zeit mit einem Gegengutachten...falls überhaupt eines kommt.
Außerdem soll es - so ein Fernsehbericht des zuständigen HR - sogar Technik sein, die nur eine Zulassung für mobile Kontrollen hat. Diese wurden dann in Heimwerkerart in Kästen verbaut, um sich die deutlich teureren Anlagen für den stationären Betrieb zu sparen.
Auch die nächsthöhere Instanz (müsste m.E. gleich das OLG sein) wird nicht anders entscheiden, wenn die Gutachten eindeutig sind. Man kann einen Geblitzten nur dann verurteilen, wenn die Anlagen zu 100% richtig installiert ist, eine Zulassung für den genutzten Zweck vorliegt und eine gültige Eichung da ist. Ansonsten Freispruch.
Man kann nur den Kopf schütteln, was sich einige Städte so rausnehmen.
Warum sollte die höhere Instanz nicht anders urteilen können.
Das Gutachten muß nur in ein paar Punkten widersprüchlich sein nach Ansicht des Richters.
Es wird dann womöglich ein Gegen-Gutachten erstellt, welches besser nach Ansicht des Gerichts besser passt, das letztendlich zu dem Ergebnis kommt das die Meßergebnisse richtig sind.
Da werden dann widersprüchliche Aussagen einfach übersehen und schon sieht die ganze Sache ganz anders aus.
Auch Richter sind Autofahrer und wenn sie einen städtischen Hilfsbeamten wegen laienhafter Bastelarbeiten wegtreten lassen können, werden sie das ohne Zögern tun und haben wieder ein bisschen Spass am Beruf! 😆
Moderne Wegelagerei, um die immer ach so klammen Stadtkassen zu füllen, nur um anschliessend das Geld wieder mit vollen Händen für Liebhaberprojekte des Bürgermeisters rauszuschmeissen!
Hier mal wieder ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsüberwachung ausschließlich der Verkehrssicherheit und nicht der Einnahmeoptimierung dient...🙄
Zitat aus dem Bericht: "Die Stadt verschicke zudem Anhörungsbögen zu den vermeintlichen Verstößen - mit dem kleingedruckten Hinweis, dass das Verfahren zunächst "ausgesetzt" sei. "Wer trotzdem zahlt hat Pech", sagt Stein. Insgesamt wurden bislang etwa 626 Bescheide verschickt."
hätte könnte würde.....blabla
bisher gibts noch niemals ein gegengutachten. (warum wohl?🙄)
weil die beschreibung im gutachten (bastelware) mehr als eindeutig ist?
tztztz diese regelerotiker.......😮
Den Punkt halte ich eigentlich für unwahrscheinlich.
Mit dem Übersehen widersprüchlicher Aussagen würde sich ein Gericht nicht nur unglaubwürdig machen bezüglich der Beweisauswertung, sondern darüber hinaus auch noch Rechtsbeugung begehen.
Auch wenn das Urteil eines Gerichts schon mal nicht gerade in das Weltbild des ein oder anderen passt...Gerichte entscheiden im Gegensatz zu Forumsmitgliedern nach geltendem Recht.😉
Das Zeigt mal wieder was man von unseren Behörden zu halten hat.🙁
Du meinst, was DU von Behörden zu halten hast.
Der Spruch zeigt deutlich, dass hier nur pauschalisiert wird.
Behörden sind für die Allgemeinheit und den Bürger da und kein Selbstzweck.
Dort entscheiden Menschen und die machen auch schon mal Fehler.
Gerichte haben dann die Aufgabe, solche Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Was man wunderbar an der NSU und dem Verfassungsschutz sieht und das ist in anderen bereichen nicht anders.
Es gibt mehr als genug gut bezahlte Stellen die nur deswegen existieren.
Das ist richtig, da bin ich auch Deiner Meinung...und setz sogar noch einen drauf:
Der von Dir angesprochene Punkt ging m.M. schon in Richtung Willkürakt.
Und gerade deswegen gibt es ja in unserem Staat auch die Gewaltenteilung und die Möglichkeit, sämtliche staatliche Massnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, auch solche, die geheim gehalten werden (müssen), dass niemand die Nase dran kriegt.
Nobody is perfect...das gilt ganz klar auch für die Leute in den Behörden.