Dienstwagen-Unfall: Fahrlässigkeitsgrad entscheidet über Haftung
Wer zu wenig verdient, haftet nur anteilig
Ein Unfall mit dem Dienstwagen kann unter Umständen teuer werden. Je nach Einstufung der Fahrlässigkeit muss der Mitarbeiter bis zu 100 Prozent der Haftung übernehmen.
Bremen - Verursachen Mitarbeiter mit dem Dienstwagen einen Unfall, haften sie nicht immer für den Schaden. Entscheidend ist, inwiefern sie den Unfall mitverursacht haben. Das berichtet das Magazin der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe 2/2016). Bei leichtester Fahrlässigkeit des Mitarbeiters trägt der Arbeitgeber den Schaden allein. Das ist etwa der Fall, wenn man unvorsichtig die Autotür geöffnet hat.
Bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers haftet dieser dagegen in der Regel selbst. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn jemand eine rote Ampel überfährt. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Verdient der Arbeitnehmer so wenig, dass die volle Haftung seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde, haftet er nur anteilig.
In vielen Fällen wird eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. In dem Fall wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und -nehmer verteilt. Der Arbeitgeber muss sich dabei so behandeln lassen, als habe er eine zumutbare übliche Versicherung abgeschlossen - also in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Der Mitarbeiter muss dann die Kosten in Form der Selbstbeteiligung übernehmen - gegebenenfalls auch nur anteilig.
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Reden wir hier nur vom Eigenanteil oder auch über folgende Erhöhung der Versicherungsbeiträge also auch die SF-Klassen?
Ich denke, in diesem Beitrag wird davon geredet, das, wenn ein Fahrer eines Dienstwagens einen Unfall fahrlässig verursacht, er für den gesamten Schaden aukommen muss.
Wenn dem so ist, ist das ganze ja schon fast wieder lachhaft!!
Ich nehme jetzt mal meinen "Dienstwagen" plus einen Dienstwagen der selben Kategorie...... da sind dann mal ganz schnell 100.000 Euro im Sack. 😆
Einen feuchten würde ich tun, das zu bezahlen......
Versicherungen sind mitlerweile nur noch für eins gut, nämlich das Einkommen zu schmälern..... erweckt ja fast den Eindruck.
Wer hat auch das Problem mit der sich selbst überlappenden Zeile über der Überschrift? Hier aktueller FF.
notting
Leute,
es geht hier wahrscheinlich nicht um Dienstwagen im Allgemeinen!
Es geht um Dienstfahrzeuge der Städte, der Länder, des Bundes etc. die sind nicht versichert, weil der Grundsatz der Selbstversicherung anzuwenden ist (Hintergrund: Prämien für Versicherungen sind teuerer als hin und wieder mal einen Schaden zu bezahlen).
Deswegen steht da "Der Arbeitgeber muss sich dabei so behandeln lassen, als habe er eine zumutbare übliche Versicherung abgeschlossen".
Dennoch eine interessante Entscheidung....
Grüße
Björn
Um sowas fahren zu dürfen, braucht man aber einen speziellen "Zusatzführerschein", wo man eben das mit der Selbstversicherung lernt?
Aber du hast recht, dass das hier zu ungenau formuliert ist, weil ich fahre auch Dienstwagen, die aber normal quasi wie ein Firmenfahrzeug versichert sind.
notting
Hatte erst gar nicht drauf geachtet, aber sieht bei mir genauso aus.
Wenn es dann um solche Dienstwägen geht, dann hat der Fahrer das meistens locker im Sack vom Verdienst her.
*LOL*, schau dir mal z. B. die typ. Bezahlungen von Doktoranden (typ. 50%-Stelle/-Bezahlung bei 200% Arbeit) und Assistenten an. Meine Cousine hatte mal als Doktorantin so eine Berechtigung...
notting
Als AG hat man in der Regel eine Versicherung, die verschuldensunabhängig reguliert. Sonst macht für den AG die Versicherung keinen Sinn. Diese ist etwas teurer, dafür gibt es dann aber auch keine Hoch- oder Runterstufung. Wenn der AG so etwas nicht hat, sollte er seine Dienstfahrzeuge selbst bewegen. Ich bin selbst AG und käme nicht im Traum auf die Idee, ausser bei Vorsatz, meine Mitarbeiter mit in die Haftung zu nehmen.
OpenAirFan
Was für eine Versicherung ist denn das?
Genau. Ich als AD zahle nur bei Vorsatz oder Alkohol. Auch dann nur den Eigenanteil oder einen Teil davon. Der Artikel ist ungenau formuliert.
Gruss
Roland
Bei Vorsatz oder Alkohol wirst Du schon ein wenig mehr zahlen, da kannst Du sicher sein. 😉
Dabei ist die Kaskoversicherung nämlich raus aus der Nummer.
Hast du leider vollkommen Recht ... aber die Versicherungen leisten sich eine Bürokratie um Kosten abzuwenden, das ist schon fast wieder der Wahnsinn - Wo bleibt die Aufsicht (Gesetzgeber)???
PS: Bin z. Z. Krank nach OP und hatte wegen der Tagegeldversicherung sogar Besuch von der Versicherung und der Vertreter wird so gut bezahlt, dass er sogar PRIVAT versichert ist!!!!!!!
Wieso muss er dafür gut bezahlt sein? Der ist mit großer Wahrscheinlichkeit freier Handelsvertreter und kann sich somit versichern wie er will ohne Rücksicht auf das Einkommen. Was hier wieder erzählt wird...🙄