US-Urteil erlaubt Lichthupe als Warnung vor Polizei
Wie darf man eine Lichthupe benutzen
2012 wurde Michael Elli aus Missouri von der Polizei gestoppt, weil er andere Autofahrer vor einer Radarfalle warnte. Dabei äußerte er doch nur seine Meinung.
St. Louis – Was dem Deutschen der erste Artikel des Grundgesetzes ist, das ist dem Amerikaner der erste Verfassungszusatz. Wer den 1791 mit der Bill of Rights verabschiedeten Artikel missachtet, bekommt garantiert Probleme.
So wie die Stadt Ellisville in Missouri. 2012 hatten Polizisten der Stadt den Autofahrer Michael Elli angehalten und mit einem Ticket belegt, weil er andere Autofahrer per Lichthupe vor einer Radarfalle warnte. Elli sollte bis zu 1.000 Dollar Strafe zahlen und mehrere Punkte kassieren. Er klagte, die Stadt Ellisville verlor.
In Deutschland bleibt die Lichthupe aus
Zwar stellte die Stadt das Verfahren gegen Elli ein, nachdem dieser sich „nicht schuldig“ bekannt hatte, Elli selbst klagte jedoch weiter. Er fühlte sich in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Am 3. Februar 2014 gab Bezirksrichter Henry Autrey aus St. Louis ihm recht. Ellisville darf die Warnung vor Radarfallen per Lichthupe in Zukunft nicht mehr ahnden.
Was in Amerika funktioniert, gilt in Deutschland noch lange nicht. Hier ist es zwar erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer vor Polizeikontrollen oder Radarfallen zu warnen (z. B. per Handzeichen), allerdings darf dafür nicht die Lichthupe benutzt werden. Sie soll nur in Gefahrensituationen verwendet werden oder um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen. Bei andersartiger Nutzung wird der Fahrer mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
Quelle: St. Louis Post, Wall Street Journal, Fox News, Jalopnik
Eine Radarfalle ist eine Gefahrenstelle, da immer wieder einzelne abrupt fast bis zum Stillstand abbremsen. Da ist es meiner Meinung doch rechtens vor einer solchen Stelle den Gegenverkehr per Lichthupe zur warnen.
Dann müsste ich schon ein ganzes Vermögen zahlen. 😆😆
Der Vorletzte Satz ist der wichtigste:
Das will ich mal ausdrücklich festgehalten haben!
Wenn ich auf der AB einem langsamen Fahrzeug auf der äußerst linken Spur mit der Lichthupe rechtzeitig ankündige, dass ich ihn überholen möchte, und gleichzeitig die rechte Spur frei ist, dann hat das nichts mit Nötigung zu tun, wie viele gern unterstellen und dann extra bremsen, sondern ist der zweckgemäße Gebrauch der Lichthupe.
Nota bene: rechtzeitig! Es ist natürlich nicht Sinn der Sache, dem Vordermann bis auf die Stoßstange zu fahren und dann Dauerlichthupe zu geben.
Kann ich nur begrüßen, Lichthupe als Überholsignal, "Bitte ich gewähr dir Vorfahrt" oder "Achtung du fährst Richtung Kontrollstelle/Blitzer".
Das sind doch die Momente die beim fahren Spass machen, weil es ein Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmern ist.
Das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer macht die Radarfalle nicht automatisch zur Gefahrenstelle.
Von daher macht das Verbot des Lichthupeneinsatzes an dieser Stelle schon Sinn.
Was interessieren mich denn irgendwelche bekloppten gesetze in den usa? Wenn man hier die arbeit der polizei in einer kontrollstelle länger behindert oder erschwert (also auch andere warnt), dann kann man einen platzverweis bekommen. Pappschilder oder ähnliches können sichergestellt werden. Kommt man dem platzverweis nicht nach, kann man sogar bis zur beendigung der verkehrskontrolle in gewahrsam genommen werden. Das ganze nennt sich dann gefahrenabwehrende maßnahme. Strafbewehrt ist dies allerdings nicht. Wenn man selbst einfach weiterfährt und ein paar leute mit lichthupe warnt, gilt das natürlich nicht. Es sei denn man würde dauerhaft an irgendeiner stelle stehen bleiben. So oder so ist die lichthupe dafür bei uns aber nicht zulässig.
Recht hast du! Nach meiner Erfahrung ist es aber leider so, dass die Lichthupe für den Vorausfahrenden meistens das Signal dazu ist, jetzt doch bitte mal den Anker zu werfen und wild gestikulierend die Spur absichtlich zu blockieren ... Wahlweise mit Warnblicker oder Nebelschlussleuchte -.-
Leider wird die Lichthupe aber oft wie folgt benutzt.
Auto A fährt mit 160 auf linker Spur.
Auto B kommt von hinten mit 220 und gibt Dauerlichthupe und verzögert im letzten Moment, egal ob rechts frei ist oder dort Fahrzeuge deutlich langsamer fahren.
Auto B ist 45 Sekunden eher am Ziel.
Gerät der Fahrer von Wagen A in Panik, liest man in der Zeitung davon.
Zur Qualität der Arbeit des genannten US-Richters möchte ich sagen, dass ich auch manchmal absolut keine Lust zum Arbeiten habe und vor mich hin pfusche.
Dann kommt eben Schrott dabei heraus, aber am nächsten Tag geht es dann dafür wieder besser.
Demnach ist auch ein bewaffneter Raubüberfall meine Meinungsäußerung - da ich meine, jetzt mehr Geld zu brauchen.
Hallo,
wo bin ich denn hier eigentlich ? Ist das hier die Abteilung Nachrichtenmüllrecycling ? Vor zwei Jahren hat irgendein Richter irgendwo im Land der unbegrenzten Möglichkeiten irgendein Urteil gesprochen und jetzt soll das für uns hier eine relevante Nachricht sein ??
Gruß Blaubeer
Nein, das Urteil, über welches hier diskutiert wird, erging am 3. Februar 2014.
Wenn rechts nicht frei ist, ist es Nötigung und völlig unsinnig.
Ist rechts frei ist das ein angkündigen des Überholvorganges.
In diesem Fall sollte der nicht ausweichende Fahrer belangt werden, schließlich herscht hier Rechtsfahrgebot!
zu dumm wenn sie es davor wegen der lichthupe verschreckt tun (!...;o)
Wer dabei in "Panik" gerät oder allzuschreckhaft ist weil jemand "schnelleres" auf der "autobahn" "hinter" ihm "ankommt" ... denen gehört der Führerschein abgenommen. Wenn ich auf die Autobahn fahre, weiß ich im vorneherein das dort langsamere aber auch schnellere Leute vorkommen werden.
Und wenn man so schreckhaft ist, weil "plötzlich im Rückspiegel ein Auto erscheint", dem ist nicht zu helfen... der hat anscheinend gepennt, ich hab bisher in all meinen Jahren noch immer rechtzeitig bemerkt das jemand schnelleres kommt.