Tipps für das richtige Verhalten im Osterstau

Wie man sich bei Stillstand kein Ei legt

verfasst am Mon Mar 14 14:40:39 CET 2016

Osterzeit ist Stauzeit - und Stau nervt. Er verleitet zu unbedachten Aktionen, die gefährlich werden können. Wir klären, wie sich Autofahrer im Stau richtig verhalten.

Spätestens ab Karfreitag sind Staus vorprogrammiert - wer sich dann richtig verhält, hat weniger Ärger
Quelle: dpa/picture alliance

München – Vor dem Eiersuchen kommt oftmals der Stau. Ostern ist schließlich eine beliebte Reisezeit. Und auch, wenn es oftmals reizt: Dass alles stillsteht, heißt nicht, dass auch die Verkehrsregeln ausgesetzt werden. Wir klären, wie sich Autofahrer im Stau verhalten müssen:

  • Rettungsgasse bilden: Oft liegt die Ursache für den Stau, in dem man steckt, in einem Unfall. Entsprechend wichtig ist es, das Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Weil es dafür zu spät sein kann, wenn die Einsatzfahrzeuge von hinten nahen, sollte man sich in jedem Fall Richtung Fahrbahnrand orientieren. Wer keine Rettungsgasse bildet, dem droht ein Bußgeld von 20 Euro.
  • Finger weg vom Handy: Auch bei Stillstand gilt, dass Autofahrer nicht zum Handy greifen dürfen, so lange der Motor läuft. Eine Freisprecheinrichtung ist also zum Telefonieren erforderlich. Anderenfalls kann es teuer werden: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.
  • Nicht aussteigen: Das Betreten der Fahrbahn ist fast immer verboten. Nur im Notfall beim Sichern einer Unfallstelle ist es ausnahmsweise erlaubt. Kein Notfälle sind die Notdurft, oder das Kinderwickeln. Mögliches Bußgeld: 10 Euro.
  • Rechts überholen: Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, darf man auch rechts überholen. Allerdings höchstens 20 km/h schneller, als die Autos links rollen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
  • Nicht durchmogeln: Es ist verlockend und als Autofahrer beobachtet man es regelmäßig neidvoll – doch Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen ansonsten mit 100 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Der Standstreifen bleibt tabu: 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert, wer am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder den nächsten Parkplatz fährt.