Fußgänger bei illegalem Autorennen in Mönchengladbach getötet
Wieder ein Toter bei illegalem Rennen
Zwei Autofahrer lieferten sich ein Rennen. Bei einem Überholmanöver wird ein Fußgänger tödlich verletzt. Einer der Fahrer wurde gefasst, ein anderer raste davon.
Mönchengladbach - Ein 38 Jahre alter Fußgänger ist bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach getötet worden. Zwei Wagen seien am Freitagabend durch die Innenstadt gerast, teilte die Polizei mit. Ein 28-Jähriger verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste den Fußgänger. Der Mann starb wenig später. Der Fahrer des zweiten Autos raste davon und wurde auch am Samstagmorgen noch gesucht.
Am Unfallort sei die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 40 Stundenkilometer beschränkt, hieß es. Die Autos seien wesentlich schneller gefahren und hätten sich riskante Überholmanöver geliefert. Laut Zeugenaussagen raste einer der Fahrer in den Gegenverkehr, um den anderen zu überholen - dabei geschah das Unglück. Mit dem 28-Jährigen saß dessen Bruder im Auto.
Strengere Strafen geplant
In der Vergangenheit hat es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle durch illegale Autorennen gegeben. Besonderes Aufsehen erregte der Fall zweier Raser in Berlin, die ein Berliner Gericht Ende Februar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte. In Hagen müssen sich zurzeit zwei Angeklagte wegen eines mutmaßlichen Autorennens vor dem Landgericht verantworten. Ihre Wagen waren mit zwei entgegenkommenden Autos zusammengeprallt, fünf Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.
In der kommenden Woche, am 22. Juni, wird außerdem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verschärfung der Strafen gegen zwei Raser. Die Männer hatten sich im April 2015 in Köln ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 schleuderte eines der Autos aus der Kurve. Auf dem Radweg traf es mit Wucht eine 19 Jahre alte Studentin, die wenige Tage später starb.
Auch die Politik reagierte bereits: Eine vom Bundesrat angestoßene Initiative, die die große Koalition bis zur Bundestagswahl umsetzen will, setzt auf stärkere Abschreckung. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird.
Quelle: dpa
Schick wäre es, wenn ein angemessener Personaleinsatz seitens der Polizei stattfände, statt die Strafen zu erhöhen. Liefe man Gefahr, quasi garantiert erwischt zu werden, dürften wohl nur noch absolute Härtefälle entsprechend auffallen und für diese reicht das Strafmaß allemal aus.
Nur leider scheitert dieser Wunsch an der finanziellen Situation des Staates, der sich sowas nicht leisten kann (oder will) und es entsprechend hinnimmt, dass Leute als Folge der mangelnden Präsenz sterben.
So unnötig der Unfall.
Wegen 2 Idioten musste 1 Unschuldiger sterben 🙁
Ich empfinde die Verurteilung wegen Mordes als überzogen. Schließlich war die Tötung keine Absicht, aber billigend inkauf genommen worden. Deswegen scheint mir (Nichtjurist) fahrlässige Tötung adäquat.
Zwei Jahre für die Bereitschaft ggfls. Menschen zu töten, erscheinen mir hingegen als Hohn. Zwei Jahre - und die dann ggfls. auch noch zur Bewährung? Ich meine, fünf Jahre wären für diesen kriminellen Leichtsinn als Mindestmaß angemessen.
Zwei Jahre wären bei zu schnellem Fahren eher angemessen, wenn nicht ein bewusster Rennwettbewerb Antrieb zum Rasen gegeben ist.
Wer im Stadtverkehr ein solches hirnloses Rennen veranstaltet und sein Auto als Waffe einsetzt und ein Mensch dabei zu Tode kommt,der hat sich wegen Mordes zu verantworten alles andere ist keine gerechte Strafe.
Wer eine andere Strafe für gerechtfertigt hält der kann den Rädern die Hand geben......
Welch seltsame Interpretation geltenden Rechts. Zum Glück gibt es Leute, die sich ernsthaft damit beschäftigen.
Zum Beispiel die Richter in dem hier diskutierten Fall, die eben auch auf Mord erkannt haben...
Man muss allerdings dazu sagen, dass, wenn man die Urteilsbegründung durchliest, klar wird, dass bei den Berliner Todesrasern einige Besonderheiten vorliegen, die es so bei den allermeisten illegalen Rennen - auch solchen mit Todesopfern - nicht geben dürfte. Die allermeisten tödlichen illegalen Autorennen werden insofern vermutlich weiterhin in Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung enden und nicht wegen Mordes.
Und genau aus diesem Grund sehe ich diesen pauschal herbeigeführten Zusammenhang nicht, weil dieser nämlich die Punkte ignoriert, welche für eine Mordanklage nötig sind.
Entsprechend haben die Richter im diskutierten Fall auch nicht auf der gleichen Basis geurteilt.
Nur weil jemand durch ein illegales Rennen, überhöhte Geschwindigkeit oder sonst was stirbt, wird der Täter noch lange nicht des Mordes bezichtigt, geschweige denn verurteilt. Genau das zeigt auch wieder mal der Fall, in dem eine entsprechende Mordanklage behandelt wurde, es sind dafür einige Punkte mehr nötig.
Wie gesagt, zum Glück gibt es Leute, die sich ernsthaft damit beschäftigen.
Geht auch beides, da sich die Maßnahmen nicht gegenseitig ausschließen.
Die meisten Unfälle sind unnötig. Wenn große Geschwindigkeiten oder -differenzen dabei sind, wird es oft fatal. Merkwürdigerweise sind es fast nur Männer, die zu Idioten werden. Scheint irgendwie eine Fehlkonstruktion zu sein.
Dafür sind es oft Frauen die den Hilfssheriff spielen und so unnötig gefährliche Situationen provozieren. Ich wollte mal eine Frau überholen die 45 km/h bei 50 km/h erlaubt gefahren ist, die hat dann auf gleicher Höhe einfach rüber gezogen, so das ich in den Gegenverkehr ausweichen musste (ansonsten hätte es geknallt). Damals hatte ich noch einen Sportauspuff, da war das Auto etwas lauter und die Frau hat sich wohl genervt gefühlt.
Richter sind auch nur Menschen und haben manchmal eine falsche Interpretation der Gesetze. Eine Berufung ist sicher und wird sicher auch Erfolg haben.
Der erste Satz ist zweifellos richtig. Was den zweiten angeht: Welche Qualifikation, die die der Richter an dem fraglichen Gericht übersteigt, hast du, um das zu beurteilen?
Aber OK, man wird sehen. Juristisches Neuland ist es ja auf jeden Fall, da ist eine Urtailsaufhebung immer möglich.
nein Fahrlässigkeit ist ein Mangel an Aufmerksamkeit oder ein unbeabsichtigter Fahrfehler der im glauben das richtig zu tun geschieht. Eine grob fahrlässige Tötung wie es bei einem Autorennen geschieht ist Totschlag. Mord setzt tatsächlich eine Tötungsabsicht voraus. Und für Totschlag ist das Strafmaß bis 10 Jahre richtig. Das müßte die Rechtslage aber bisher auch hergeben.
Schnelles fahren an sich ohne Gefährdung gibt aber keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz her.
Ja toll, da haben wir es wieder... 😤 Wieder so scheiß Hobby-Rennfahrer!
Hab die letzten tage hier erst in zwei verschiedenen Threads zum Thema Raser diskutiert: Sind alles "Schnellfahrer" und keine Raser! Sollte man alles nicht so heftig bestrafen und bloß nicht mehr Kontrollen einführen... Schnell fahren ist ein Grundrecht, Tempolimits sind nur da um die Autofahrer zu ärgern und Strafen sind reine Abzocke.
Und auch hier geht es schon wieder los mit dem Schönreden... war ja ausversehen und so 🙄
Ihr scheiß Raser, Ihr seid doch alle potenzielle Mörder!!!
Und was sollte das Erhöhen der Strafen dabei explizit bringen?
Nach härteren Strafen rufen doch oft nur diejenigen, welche sich mit dem Strafsystem nicht auskennen.