Winterreifen-Regelungen in den Alpenländern: Das muss man beachten
Winterreifen in Österreich, der Schweiz, Frankreich und Italien
Wer für die kalte Jahreszeit einen Urlaub in einem der Alpenländer plant, sollte auf die gesetzlichen Bestimmungen für Winterreifen achten. Hier gibt es einen Überblick.
Kehl - Ein Winterurlaub ohne Winterreifen ist nicht zu empfehlen. Pflicht sind sie aber längst nicht immer, wie ein Blick in die Alpenländer zeigt. Strafen können dennoch drohen, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz erklärt.
Österreich: Vom 1. November bis 15. April gilt für Autos und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen Winterreifenpflicht, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Für Radialreifen sind vier Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben, für Diagonalreifen fünf Millimeter - mehr als in Deutschland. Hier genügen laut Gesetz 1,6 Millimeter, obgleich Autoclubs stets dazu raten, Winterreifen nicht unter vier Millimeter Profiltiefe zu benutzen.
Sonderfall: Wenn die Straße zusammenhängend oder fast durchgehend von Schnee und Eis bedeckt, dann dürfen auch Autos mit Sommerreifen darauf fahren, sofern Schneeketten aufgezogen sind.
Schweiz: Winterreifen sind nicht vorgeschrieben. Es drohen aber Bußgelder, wenn Autofahrer bei winterlichen Straßen mit Sommerreifen für Verkehrsbehinderungen sorgen und bei Unfällen eine Mithaftung.
Italien: Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrsschilder können sie oder Schneeketten aber für bestimmte Zeiträume vorschreiben. Auf der Brennerautobahn (A22) gilt von der Grenze bis kurz vor Verona (Abfahrt "Affi") von Mitte November bis Mitte April sogenannte Winterausrüstungspflicht - Winterreifen sind dafür ausreichend. Auch im Aostatal gibt es eine feste Regelung: Hier gilt von Mitte Oktober bis Mitte April Winterreifenpflicht.Frankreich: Winterreifen sind nicht generell vorgeschrieben. Schilder können aber je nach Witterung Schneeketten (Reifen mit Schneekette auf blauem Grund) vorschreiben - steht unter dem Symbol etwa der Zusatz "Pneus neige admis" seien anstatt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt.
Deutschland: Bei winterlichen Bedingungen wie Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden.
Quelle: dpa
Interessant wäre auch ein Hinweis auf Ganzjahresreifen (mit entsprechender Kennzeichnung)…
Wie gehen unsere Nachbarn damit um?
Das würde mich auch interessieren.
In Österreich ist die "M+S"-Kennzeichnung ausschlaggebend.
https://www.oeamtc.at/.../...che-bestimmungen-gelten-fuer-pkw-16186948
Was zu beachten ist?
Dass man die Ketten auf die Antriebsräder montiert!!!!
Ich verstehe nicht, wieso diese falschen Bilder immer wieder benutzt werden. Bei Motor-Talk hätte ich mehr Sorgfalt erwartet.
Zum Thema Ganzjahresreifen:
Wie schon geschrieben, kommt es in Österreich auf die M+S-Kennung an. Die meisten aktuellen Ganzjahresreifen haben im übrigen auch die "Schneeflocke im Berg-Kennzeichnung" und sind damit rechtlich in jeder Hinsicht vollwertige Winterreifen.
Kritisch ist bei GJR die 4mm-Regelung in Österreich. Dieser Wert ist bei GJR sehr schnell erreicht, da diese teilweise mit recht geringer Profiltiefe ausgeliefert werden.
Gruß Rainer
Für Italien wäre noch zu beachten, dass meines Wissens der Geschwindigkeitsindex AUCH bei Winterreifen zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren passen muss. Ein Aufkleber mit beispielsweise "max 190" im Innenraum, so wie man es hier gelegentlich sieht, reicht nicht aus. Bei Fahrzeugen wie zum Beispiel meinem Wrangler kann das laut einschlägiger Foren zu Problemen führen, weil es für dieses Fahrzeug nur wenige reine Winterreifen mit passendem Geschwindigkeitsindex gibt.
Sollte das falsch sein, lasse ich mich gerne berichtigen!
Im Winter dürfen die Winterreifen in Italien einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als eingetragen haben, wenn du sie im Sommer drauf läßt, dann nicht.
Blödsinn, aber Gesetz! 😉
Dann wäre ja mal interessant wie der Italiener "Winter" definiert. In DE ist es ja klar: bezogen auf die Reifen ist es dann Winter, wenn winterliche Ereignisse vorliegen. Kalt, aber trocken und Sommerreifen sind ja hier vom Gesetzgeber kein Problem. Im Umkehrschluss hieße das ja nach italienischem Modell, dass in diesem Fall ebenfalls die Winterreifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex verboten wäre. Gibt es da eine gesetzliche Regelung, oder ist der Italiener da pragmatische und sagt kalt=Winter?
In Italien ist das generell Sache der Provinzen, was ja auch eine gewisse Logik hat, bei mir in Südtirol ist der Winter doch ein wenig anders als in Palermo...😉
Es gibt sowohl generelle WR-Pflicht (z.B. auf der Brennerautobahn), alternativ kann man auch passende Schneeketten mitführen, als auch situative Winterausrüstungspflicht, auf die mit dem WR/Schneekettenschild hingewiesen wird. SR mit Schneeketten werden als Winterausrüstung akzeptiert.
Beispiel für Südtirol
Das ist natürlich alles sehr unübersichtlich und es ist sehr hilfreich, im Falle einer Kontrolle der Landessprache mächtig zu sein...ich selber als "nach Süden fahrender Talbewohner" wechsle meist erst kurz vor Weihnachten...
Die Problematik mit dem Geschwindigkeitsindex ist allerdings staatsweit geregelt und betrifft den Zeitraum 15. Mai (eigentlich 15. April, aber 1 Monat wird für den Reifenwechsel zugestanden) bis 15. November.