Verkehr & Sicherheit News
Winterreifenpflicht: Der Fahrplan
Die Winterreifenpflicht wird kommen, das ist beschlossene Sache. Offen war bisher, zu wann sie umgesetzt wird und auch, wie nun genau mit Ganzjahresreifen verfahren wird. MOTOR-TALK hält Euch auf dem Laufenden.
Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht sieht vor, dass er bei Matsch, Schnee oder Eis ohne wintertaugliche Bereifung unterwegs ist, mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen muss. Behindert er andere Verkehrsteilnehmer, sind 80 Euro und ein Punkt fällig.
Ganzjahresreifen sind wintertauglich
Der Entwurf zur Winterreifenpflicht geht bislang davon aus, dass alle Reifen als wintertauglich anzusehen sind, die entsprechend gekennzeichnet sind. Das sind alle Reifen mit M + S oder Schneeflockensymbol oder mit den Bezeichnungen Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Autofahrer können also wie bisher im Winter mit Ganzjahresreifen fahren, ohne gegen die Winterreifenpflicht laut StVO zu verstoßen.
Die erneuerte StVO soll nach Informationen des TÜV Rheinland Ende November 2010 den Bundesrat passieren und danach umgesetzt werden. Die Regelung wird 2010 also vermutlich nicht mehr wirksam. Ob im Rahmen des Beschlussprozesses noch Änderungen am bisherigen Entwurf erfolgen, ist ebenfalls offen.
Den großen MOTOR-TALK- Ratgeber zu Winterreifen findet Ihr im MOTOR-TALK Magazin.
Von Stefanie Benthin
Quelle: MOTOR-TALK
Klarer Fall: Nicht zuendegedacht.
Ganz klar, es sagt nichts über die Wintertauglichkeit der Reifen aus. M+S ist teilweise ein Witz. Also wird sich fast nichts ändern.
warum das denn? Am 26.11. passiert das Ganze (die Novelle) endlich den Bundesrat. Und den Grünen Politclowns denen das nicht passt, die können ja mit dem Schlitten fahren.
genau! M+S ist nicht geschützt und mancher china-sommerreifen hat es provilaktisch auch drauf 😉
Und was soll jetzt daran neu sein? Die Höhe der Strafen oder was? Oder ist der Artikel vielleicht von 2005?
So sieht es aus. Ich habe es schon mal gesagt: Erst muß das M+S geschützt werden und dann kann man ein paar Jahre später eine Benutzungspflicht mit Altersbegrenzung einführen.
Momentan sind Winterreifen nun mal dadurch definiert, daß eine bestimmte Kombinaton aus zwei Großbuchstaben und einem Additionszeichen auf der Flanke steht. Mehr eben nicht. Und das kann und darf es nicht sein.
Ich habe ja mal einen brauchbaren Fahrplan aufgestellt:
Auch wenns nciht perfekt ist find ichs gut dass eine Pflicht beschlossen wird.
M+S etc. schützen und erst dann eine Pflicht zu machen ist meiner Anichst nach auch Blödsinn da es darum geht den Verkehr JETZT bzw. SCHNELL sicherer zu machen, im Winter. Wenn schon dann kann man das schützen von M+S oder wie auch immer gleichzeitig angehen. Sicherlich wird es sinnlos sein so einen Schutz oder bestimmungen NUR in Deutschland umzusetzen. Eigene Regeln für jedes Land ist Schwachsinn!
Mir ist es im Allgemeinen unerklärlich wie man im Winter bei Schnee ohne geeignete Bereifung unterwegs sein kann. Da gehört ganz klar dass bei einem Unfall mindestens Teilschuld besteht. Weiters ist die Strafe von 40 Euro plus 1 Punkt lächerlich. Das schau ich mir an wie die Polizei die Reifen kontrolliert. Das passiert einfach nicht.
Abschließend bin ich doch davon überzeugt dass auch in den letzten Jahren und jetzt nur Reifen das M+S etc. drauf haben die auch zumindestens dafür ausgelegt bzw. gedacht sind. Den Sommerreifen der M+S oben drauf hat möcht ich gern sehen. Dafür gabs keinen Grund also warum sollte ein Hersteller auch ein chineischer das machen. Bei den China Reifen ist wohl viel eher eine Allgemeine Qualitätskontrolle sinnvoll. Manche Somemrreifen oder Reifen im Allgemeinen von miserabler Qualität sollten zu keiner Jahrezeit erlaubt sein. Dafür kann ich mir auch nicht vorstellen dass es jetz noch garkeine Auflagen dafür gibt.
Grüße,
Duracell
Politischer Aktionismus, also ist der übliche Gesetzesmurks zu erwarten.
genauso ein wischiwaschi wie vorher....was haben die herren da jetzt wochenlang dran rumgedoktert?
Die Auflagen stammen noch aus Zeiten, in denen Gürtelreifen noch in der Aufpreisliste bei Neuwagen standen.
Und das M+S-Zeichen an Billigreifen hat den Grund, daß mit M+S-Reifen niedrigere Speedindizes und teilweise billigere Größen genutzt werden dürfen. Bei mir stehen in den Papieren z.B. die Größen 185/60R14 82 H, 195/50R15 82H und 175/65R14 82Q M+S. Bei einem Exauto durften statt den serienmäßigen 185/60R14 82V auch 175/70R13 82Q M+S aufgezogen sein.
Geiz ist nun mal bei manchen Leuten geil - und bei einigen Leuten dank unserer Politik auch Not. Daß man mit Speedindex Q nur noch Tempo 160 fahren darf, stört da auch kaum noch.
Richtig.
der übliche Murks von Leuten verbrochen die absolut kein Plan von den Realitäten haben. Ist wieder nur ein Beispiel mehr der sozialen und technischen Inkompetenz unserer Vertreter in Berlin. Ich hab Sommer- und Winterreifen, mich triffts also net wirklich. Ich find nur bedenklich, daß Leute, die keinen Plan von Gummimischungen und physikalischen Gesetzen haben in der Lage sind vorzugeben, wie der einfache Bürger zu leben hat und vermittels Repressalien in die Schranken zu weisen mit absolut sinnbefreiten Methoden.
Die Sinnhaftigkeit von Winterreifen ist bewiesen und bedarf keines gesonderten Kommentars.
Jetzt muss nur noch irgend Jemand Kompetentes über die Vergabe der M+S Kennzeichnung wachen.
Auch ich habe schon Hochgeschwindigkeitssommerreifen chinesischen Ursprungs mit M+S Kennzeichnung gesehen. Geschaut hatte ich nach diesen Reifen aus Neugier: Hielt die für Semislics und wollte checken, ob die überhaupt eine Straßenzulassung hatten.
Mal sehen, wie lange es dauert, bis alle Reifen aus China mit M+S Kennzeichnung geliefert werden.
Die Winterreifenpflicht wird uns nicht allzu viel bringen. Denn der Schwerlast Verkehr ist doch sowieso der erste was Liegen bleibt und die AB blockiert. Im Gegenzug müsste es auch ein LKW Fahrverbot geben bei Matsch und Schnee.
Ist die Gesetzliche Mindestprofiltiefe für WR auf Matsch und Schnee eigentlich 3mm ? Weil da nicht´s weiter erwähnt wurde?
Denn die 1,6mm könnten dann ja nur bei normalen Witterungsverhältnissen greifen. Ich glaub nicht das die sich die nächsten 2 Jahre noch einig werden mit dem Gesetz.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist immer 1,6 mm in D.