Ratgeber: Regeln für Wohnwagen-Besitzer
Wohnwagen müssen alle zwei Wochen umgeparkt werden
Wohnwagen-Camper müssen sich beim Parken an spezielle Regeln halten. Wenn sie ihre Caravans beispielsweise nicht an einen Pkw spannen, müssen sie ihr Wohnmobil alle zwei Wochen umparken.
München - Camper dürfen abgekoppelte Wohnwagen nur maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz abstellen. Wie der ADAC mitteilt, muss der Caravan spätestens nach Ablauf von 14 Tagen umgeparkt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Bei Wohnwagen, die an ein Auto gespannt sind, gilt die Zeitbeschränkung hingegen nicht. Caravan-Camper sollten aber auf Verkehrsschilder achten. Das Parken von Pkw mit Anhängern auf öffentlichen Parkflächen oder am Straßenrand kann ausdrücklich verboten sein.
Ebenfalls wichtig sind Markierungen. Wenn ein Wohnwagen über die vorgegebene Parkfläche ragt, müssen Fahrer nach einem anderen Stellplatz suchen. Ebenfalls verboten ist das Parken auf Gehwegen, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt es. In diesem Fall dürfen Wohnwagen maximal 2,8 Tonnen wiegen.
Für das Einhalten der zweiwöchigen Frist gibt es einen einfachen Weg: Statt einen neuen Parkplatz zu suchen, fahren viele Camper einmal um den Block und stellen den Wohnwagen auf derselben Fläche ab. Nach Angaben des ADAC ist das rechtlich unbedenklich. Entscheidend ist, dass ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Es genügt, wenn der Parkplatz für andere frei gemacht wird, der Wohnwagen neu abgekuppelt und abgestellt wird. Die Polizei kann über die Stellung des Ventils am Anhänger ermitteln, ob ein Wohnwagen bewegt wurde.
Camper sollten ihren Parkplatz laut ADAC grundsätzlich mit Bedacht wählen. Auch wenn es in vielen Straßen erlaubt ist, können die Caravans die Sicht für Fußgänger und insbesondere Schulkinder behindern. Wenn es andere Parkmöglichkeiten gibt, empfiehlt der ADAC, darauf auszuweichen.
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Mein Wohnwagen steht bei mir auf dem Grundstück 😊
Gilt übrigens nicht nur für Wohnwagen, sondern für Anhänger im allgemeinen.
Da werden wohl die Straßenmädchen an der B188 schlechte Karten haben, denn die stehen mit ihrem WW immer an der gleichen Stelle und zwar das ganze Jahr über 😎
Die verstehen unter ankuppeln und Stellung des Ventiles ja auch was völlig anderes :-D
Was ist denn das für eine lächerliche Regelung...........!? 😊😕
Das zählt doch nicht zum "ruhenden Verkehr"......
Hallo,
und welcher Verkehrsraumüberwacher notiert diese Fahrzeuge vor um nach 14 Tagen eine rechtskräftige Verwarnung aus zu stellen??
Im Regelfall fliegen am Abend wenn die Tagesverwarnungen aus gelesen werden die Vornotierungen raus, nix mit elektronischer Speicherung.
In diesem Sinne,
Lichtmann
Die Verkehrsüberwacher wohl eher nicht. Das machen die "netten" Nachbarn von nebenan, die auf IHREN Parkplatz vorm Haus bestehen, obwohl sie nicht mal ein Auto haben.😤
Wozu hat man denn Nachbarn...
Wer meint, sich nen Wohnwagen anschaffen zu müssen, soll auch bitte zusehen, dass er eigene Parkmöglichkeiten dafür organisiert. Oder er parkt ihn eben alle 2 Wochen um, wie es das Gesetz verlangt. Auf dem Land mag es Haarspalterei sein, einen Wohnwagen zu verscheuchen, wenn es rundherum 100 andere Parkplätze gibt. Spätestens am Stadtrand oder in der Stadt ist es aber nicht mehr lustig, wenn jemand damit knapp 2 Parkplätze belegt und zwar oft das ganze Jahr über.
Da Straßen und öffentliche Parkplätze aus Allgemeinhand bezahlt werden, hat auch ein Nicht-Autofahrer durchaus das Recht auf einen Regelverstoß hinzuweisen, da ist dann auch der nächste Autofahrer froh, der einen Parkplatz bekommt.
Und auch einer Politesse wird es irgendwann auffallen, wenn ein Wohnwagen schon langsam Moos ansetzt, aber Woche für Woche an exakt der gleichen Stelle steht. Grade dort wo Parkplätze rar sind (denn dort wird meist auch strenger überwacht, weil es mehr Tickets zu verteilen gibt).
Kann man auch umdrehen.
Wer am Stadtrand oder in der Stadt wohnt, benötigt kein Auto und somit keinen Parkplatz.
Die Infrastruktur und das ökologische Gedankengut geben es doch her, dass man den Wocheneinkauf für 4 Personen mit dem vollbesetzten Linienbaus nach Hause schafft. Und wenn man nicht alles mitbekommt, geht man eben ein zweites mal los. Ist doch kein Problem in der Stadt.
Wer nen Wohnwagen hat, nutzt ihn auch und bewegt ihn somit auch regelmäßig.
Dass man durchaus Rücksicht auf andere nimmt, ist klar bzw. sollte jedem klar sein.
Aber einige Anwohner fühlen sich schon beim Anblick eines Wohnwagens belästigt und es wird direkt gemeckert und gemotzt. Dass ihr Pfiffi aber jeden morgen auf den Gehweg vor die Gemeinschaftshaustür kackt, wird dabei gekonnt ignoriert.😤
Zum Glück wohn ich nich inner Stadt und muss mir um Anfeindungen in dieser Hinsicht keine Gedanken machen.😜
Nervige Regel und schreckt bestimmt viele vom Wohnwagenkauf ab. Aber die Regel ist richtig. Ich wohne auch in der Stadt und bin froh, wenn ich im Umkreis von 100 Metern einen Parkplatz finde.
So ist es doch eins a: Die Stadt kontrolliert es kaum, nur wenn der Nachbar meckert. Und der Nachbar meckert nur, wenn man sich rücksichtlos verhält. Dazu zähle ich unter anderem:
Ich habe ein Wohnmobil und dürfte es das ganze Jahr lang vor den Erdgeschossfenstern in der näheren Umgebung stehen lassen. Aber das macht man nicht. Darum parkt es zwar in der Nähe, aber vor einer hohen Mauer, hinter der ein Park ist.
Es findet sich in 15 Minuten Umkreis auch in der Regel eine Ausfallstraße/Gewerbegebiet/Staßenbrücke wo man seinen Wohnwagen (drunter) parken kann. Einziges Manko: Je verlassener die Gegend desto höher die Einbruchsgefahr - wenn mal einer vorbeikommt.
Was regt ihr euch auf?
Ich hab seit vielen Jahren einen Wohnwagen.
Und jeder WW Besitzer kennt dieses Gesetz.
Umparken ist doch ok, wenn man mal im Sommer zwischen zwei Urlauben den WW 5Wochen kurz parkt um ihn später wieder in die Scheune oder Halle zu bringen.
Ich denke, das es für hochwertige Wohnwagen eh nicht ratsam ist, den monatelang, auch umgeparkt, irgendwo stehen zu lassen. Es gibt immer ein paar findige Jäger und Sammler, die hie und da ein Teil brauchen oder gar durch einbruch Tür oder Fenster beschädigen.