Supermarkt-Parkplatz: Ohne Parkscheibe riskieren Autofahrer ein Bußgeld
Wurst, Waschmittel, Käse und ein Knöllchen
Ein Besuch bei einigen Supermarktketten kann für Autofahrer teuer werden. Wer die Parkscheibe beim Abstellen des Wagens vergisst, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Stuttgart - Für manche Autofahrer kann der Supermarkt-Besuch unter Umständen mit einem Knöllchen enden. Auf den Parkplätzen einiger Ketten werden für das Vergessen der Parkscheibe bis zu 30 Euro Bußgeld fällig, berichtet die Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" (Ausgabe 1-2/2016).
Hinweisschilder seien häufig leicht zu übersehen. Private Pächter kontrollieren Verstöße dafür minutiös. Rechtlich sei die Knöllchen-Praxis zulässig - Ignorieren und Aussitzen bringt darum nichts und kann noch mehr Kosten verursachen. Stattdessen sollten Betroffene schriftlich Widerspruch einlegen oder direkt mit Knöllchen und Kassenbon in den Supermarkt zurückgehen und um Kulanz bitten.
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sonst wird doch bei mt immer roß und reiter genannt,
weshalb denn diesmal nicht, damit man diese geschäfte gleich garnicht erst besucht.
zuerst muß man sich an der kasse die beine in den bauch stehen, und dann auch noch dafür bezahlen.
um solche halsabschneider macht man besser einen großen bogen.
Solche schmarotzenden Supermärkte sollte man boykottieren.
Wenn die das nötig haben, ihre Parkplätze zu Lasten ihrer Kunden weiter
zu verpachten, dann muß man eben einen anderen Markt anfahren.
Wenn man das konsequent ausführt ohne Buckelei dann werden sie
sich das schon überlegen, der Wettbewerb hat schon manchen zur
Raison gebracht.
Nachvollziehbar - gerade bei Supermärkten in Zentrumslage, wo andere Parkmöglichkeiten knapp sind.
Hier ist die Verlockung schon groß, das Fahrzeug einfach abzustellen und einen Stadtbummel zu machen, da kenne ich jemanden, der das auch so handhabt. 😆
Rechtlich bestünde sogar die Möglichkeit, ein unberechtigt geparktes Fahrzeug vom Privatgrund abschleppen zu lassen.
Ich kenne einen Markt, bei dem das so ist. Da sind aber neben dem normalen Parkscheibenschildern noch große Hinweisschilder an den Einganstüren angebracht. Die Marktangestellten können da ja auch nichts für.
Wie schön, dass man den Markt bestrafen will, obwohl er dafür sorgt, dass seine Kunden einen freien Parkplatz bekommen und nicht durch "Schwarzparker" die gar nicht bei ihm einkaufen blockiert wird. 😕🙄
Wir leben halt in einer falschen Welt.......😉
Hallo,
ist doch ganz einfach, man baut ne Schranke hin mit Bon, palim palim Min. umsonst, danach geht die Ausfahrschranke nicht mehr auf, der Parkraum ist vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt und Ruhe ist, man braucht kein Wachpersonal und so weiter, siehe ..... in München, klappt wunderbar.
In diesem Sinne
Jaja, und das ist natürlich die teuerste Version, dann würde wieder gemeckert, wenn diese Kosten auf die Ware umgelegt wird....... Aber München ist ja so schon ein teures Pflaster.😉 die dort wohnen juckt sowas nicht, Hauptsache die kommen mit ihrem BMW vor die Supermarkttür.
„Knöllchen“ oder Bußgelder (in dieser Höhe wären das aber noch Verwarnungsgelder) werden nicht durch private Unternehmen verhängt und kassiert.
http://www.derwesten.de/.../...utofahrer-wissen-muessen-id8848325.html
(Wobei auf dem abgebildeten Schild ALDI und Kaufpark steht!)
Manchmal gibt es Vereinbarungen zwischen den Unternehmen und dem zuständigen Ordnungsamt. Das kontrolliert dann auf eigene Rechnung und stellt auch „Knöllchen“ aus.
Oh weh, oh weh! Eine Portion Mitleid mit dem Markt! Generell gehören die Parkplätze zum Markt, und falls ein Herr Aldi, Lidl oder sonstwer sich auch noch über diese Schiene zu bereichern versucht, sorry, da habe ich kein Verständnis dafür und suche mir einen anderen Markt. Auch andere Mütter haben hübsche Töchter.
Wir haben auch solche Supermärkte in unserer Nähe. Dort läuft den ganzen Tag ein möchtegern Ordnungshüter umher. Einmal machte er mich darauf aufmerksam, dass ich eine Parkscheibe zu Beginn der Parkzeit gut sichtbar für ihn, in mein Fahrzeug legen muss. Darauf hin stieg ich wieder in mein Fahrzeug und fuhr in einen anderen Supermarkt.
Worin liegt nun der Gewinn für den Supermarkt? Eindeutig nicht im Umsatz.
Da diese Schilder oftmals nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, interessieren die mich erstmal einen feuchten Kehrricht!
Im Zweifelsfall bin ich halt Analphabet und daher auf exakt die Symbole angewiesen die ich auch in der Fahrschule gelernt habe.... 😆
So ist es!
Von dem Umstand dass es äußerst fragwürdig ist, dem Kunden vorzuschreiben in welchem Zeitrahmen er seine Einkäufe dort zu erledigen hat mal ganz abgesehen...insofern meide ich solche Geschäfte!
Die Schilder haben natürlich Gültigkeit, jedoch kann es erstmal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums nicht vom Ordnungsamt geahndet werden. Das Hausrecht erlaubt dem Besitzer aber dort entsprechendes gegen Dauerparker u.ä. in die Wege zu leiten.
WENN es als Bereich der StVo ausgeschildert ist, gelten dort wiederrum nur die entsprechenden Zeichen, sprich keine selbstgemalten Behindertenparkplätze, Mutter mit Kind (Frauen werden echt überall diskriminiert ) oder sonstige Auswüchse.
Ich geh gar nicht erst einkaufen wo ich Ned umsonst parkieren kann
Hallo,
hmm, ich konnte keine Preiserhöhung auf Grund der eindeutigen Abgrenzung zw. Privatgrund mit Hausrecht und anderem Grund feststellen, ja wie auch, ob die Milch nun um 1 €cent steigt weil die Sonne ein Tag im Jahr weniger scheint oder weil ......... kann man doch e nicht nach vollziehen, wenn ich nicht will das scheinbar Unberechtigte auf meinem Grundstück parken führe ich halt eine wirksame Zugangskontrolle ein, fertig, und wenn sich das Ordnungsamt mit dem Eigentümer zusammen tut, dann wird ja der Grund sicherlich öffentlich gewidmet und im Grundbuchamt auch so geführt und die Stadt/ Gemeinde setzt dort die allgemein gültige StVO §13 i.V.m. §24 StVG durch, schließlich ist ja nach dem Polizeiaufgabengesetz dazu ermächtigt.
In diesem Sinne