Ärgern kostet
Wut am Steuer
Köln - Richtig Fluchen lernt man erst im Straßenverkehr. Doch wer andere beleidigt, provoziert oder gefährdet, muss mit mehr rechnen als nur einem saftigen Bußgeld.
Es gibt viele Situationen, in denen Autofahrer ausflippen. Doch aggressives Autofahren ist nicht nur gefährlich, sondern mitunter teuer. Neben Bußgeld droht Fahrverbot bei unnötigem Aufblenden, dichtem Auffahren, Schneiden und Beleidigen.
Wer mit der Lichthupe andere Autofahrer verscheuchen will, muss unter Umständen sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten. Dichtes Auffahren wird ebenfalls mit einem halben Jahr ohne Lizenz bestraft. Gefährliches Schneiden kostet nicht nur mindestens 1,5 Monatsgehälter, sondern auch neun Monate Führerscheinverzicht.
„Bei Ärger hinter dem Lenkrad hilft meist nur tief in den Bauch zu atmen und langsam bis zehn zählen“, rät Hans Georg Marmit von der Sachverständigenorganisation KÜS. Sich in die Lage des anderen Verkehrsteilnehmers zu versetzten baut Druck ab, weil man vielleicht erkennt, dass die Aktion unbeabsichtigt war oder aus reiner Unwissenheit entstanden ist.“
Quelle: Spotpress
Werte MT Redaktion!
Warum werden hier bei MT immer mehr unqualifizierte und sinnfreie Pressemitteilungen von unbedeutenden Organisationen wie der KÜS veröffentlicht? Und das ohne diese zu prüfen?
Dieser ganze "Artikel" ist einfach nur, mit Verlaub, Quatsch!
Beispiel? Thema "Lichthupe"
In Deutschland gilt immer noch die StVO:
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Lichthupe ist KEINE Nötigung. So ein, mit Verlaub, Unsinn. Wie kommt der KÜS dazu solches spekulative Halbwissen per Pressemitteilung zu veröffentlichen???
Muss man inzwischen, mit Verlaub, gar nichts mehr können um das als Job zu machen?!
Und warum veröffentlicht das MT einfach so? Das ist eine Seite, die sich mit dem Thema AUTO beschäftigt - da erwartet man doch zumindest das Wissen, welches in einer Fahrschule vermittelt wird... 🙄
Zu den anderen Dingen auf dem Chart schreibe ich nichts - das ist so ein Blöds... 😤
Ich denke mal, dass hier der Teufel im Detail steckt. Das ankündigen des Überholmanövers ist durchaus erlaubt, wie aus dem $ ersichtlich, nur ist es eben nicht erlaubt, jemandem mit einem Lichthupendfeuerwerk den Kofferraum auszuleuchten, um eine Überholmanöver zu erzwingen, was leider immer gerne mal passiert.
Ich gebe zu, das eine oder andere Mal hats mich auch schon gepackt, aber wenn ich von Bielefeld bis Hannover hinter ein und demselben Auto herfahren muß, obwohl es schon ausreichend Möglichkeiten gab, kann einem schon mal der Geduldsfaden reißen, auch wenn's Punkte kosten kann.
Es ist eben alles eine Auslegungssache.
Ich für meinen Teil würde den Gesetzestext so auslegen, dass ich z.B. einen Langholztransporter im Oberbergischen mittels kurzzeitigem Einsatz der Lichthupe auf meinen Wunsch zum überholen aufmerksam machen und wenn er dann ein wenig mit der Geschwindigkeit runter oder etwas nach rechts gefahren ist, gefahrlos vorbei fahren kann.
Gruß Jens
PS: In der ruhe liegt die Kraft!
Ich schiele da mal spontan nach Russland, da herrscht echt Bürgerkrieg auf den Straßen: Prügeln sich weil der Vordermann bedrängt wird, nutzen so immens dreist jede Lücke aus unabhängig davon ob die Autos um ihm rum auf gefährliche Weise gestört werden, brettern da mit weit über 100 km/h innerorts, 150 km/h und mehr auf Landstraßen. Da können wir hier in Deutschland mal froh sein dass eh noch halbwegs zivilisiert zugeht! 😆
richtig!
außerdem wird man bei IKEA fündig, wenn man meint daß man nicht genug beachtet wird....
Selten so einen Schwachsinn gelesen. Zum einen, weil jeder seinen Streß anders abbaut und dementsprechend eine eigene Strategie benötigt. Wenn jemand flucht, so kann er dies ohne probleme in seinem eigenen Wagen tun. Vor allem aber kreativ. Das erhöht übrigens gleichzeitig seine Lebenserwartung.
Ich habe da so meine Ukraine-Erfahrungen. Die meisten deutschen Autofahrer wären unfähig bei der dortigen Fahrweise zu überleben. 😉
Sicher dass diese StVO noch gilt?
Oder zählen 90,3 gegen 90,0km/h als wesentlich höhere Geschwindigkeit?
Wenn alle mal einen Gang zurueckschalten und mal ein bischen chillen, sich etwas mehr Zeit nehmen und vor allem das Auto nicht als kaputtes Ersatzego ansehen, dann kommt man meistens auch viel antspannter ans Ziel.
Ich rege mich schon lange nicht mehr auf im Strassenverkehr sondern amuesiere mich koestlich.
The Moose
Ein frommer Wunsch 😉
Die Deutschen Autofahrer sind doch in ihren Karren nur Egomanen auf Selbstfindungstrip: Ich hab Recht, und die Anderen müssen spuren...
Da muss man gar nicht bis in die Ukraine guggen. Was bei den Tschechen abläuft reicht schon, um zu lernen wies auch gehen kann: Leben, und Leben lassen. Notfalls auch mit 5Fahrzeugen nebeneinander auf einer zweispurigen Straße.
Und alle kommen viel entspannter ans Ziel...
Tja, bei vielen ist das Auto eine Penisverlängerung und da wird der Kopf schnell Blutleer.