Urteil: Wer vorsätzlich Falschparker attackiert, haftet im vollen Umfang
Wutanfall gegen Falschparker nicht erlaubt
Ein erboster Zeitungsausträger reagierte sich an einem auf dem Gehweg geparkten Pkw ab. Für den Schaden wollte er nicht voll aufkommen. Die Richterin sah das anders.
Quelle: picture alliance / dpa
München - Wer mit voller Absicht einen falsch geparkten Pkw beschädigt, haftet für den kompletten Schaden. Ein Mitverschulden des Pkw-Fahrers kommt nicht in Betracht, wie das Amtsgericht München nun geurteilt hat.
In dem verhandelten Fall hatte ein 64-jähriger Zeitungsausträger aus Wut gegen die Seite eines auf dem Gehsteig abgestellten Wagens getreten. Dadurch entstand ein Schaden von knapp 1.000 Euro. Der Mann räumte ein, gegen den Pkw getreten zu haben, rechtfertigte sich jedoch damit, er fühlte sich durch den Pkw-Fahrer genötigt.
Dieser habe ihm den Weg abgeschnitten. Zudem sei die enorme physische und psychische Belastung zu berücksichtigen, die das Austragen der Zeitungen zu nachtschlafender Zeit mit sich bringe. Dabei müsse auch sein fortgeschrittenes Alter berücksichtigt werden, so der Zeitungsausträger.
Die zuständige Richterin sah die Sache anders. Der Pkw-Fahrer habe sich zwar ordnungswidrig verhalten, der Schaden sei jedoch durch vorsätzliche Tritte entstanden und nicht etwa bei dem Versuch, an der Engstelle vorbeizukommen. Daher treffe den Pkw-Fahrer kein Mitverschulden an dem Schaden. Der Zeitungsausträger muss daher allein für die Reparatur aufkommen. (Az.: 122 C 2495/15)
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Nun Ja, die Überschrift ist wieder mal etwas am Thema vorbei. Denn Ich gehe mal davon aus das der Richter nichts gegen einen Wutanfall in einer solchen Situation hatte. Was halt nicht geht ist die vorsätzliche Sachbeschädigung und wegen Dieser war Er ja vor Gericht.
Hätte Er seinen Wutanfall rein Verbal ausgelebt wäre wohl nicht mal eine Anzeige erfolgt.
Das Sachbeschädigungen auch in hochemotionalen Situation ein No-Go sind, sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Scheinbar aber nicht für jeden Zeitgenossen...
Das sollte man annehmen. Jedoch beschleicht mich bei der Lektüre vieler Beiträge zu allgemeinen Themen hier im Forum der Verdacht, dass eine Art von gesellschaftlichem Autismus sich epidemisch über dieses Land ausbreitet. Jeder weiß genau, was richtig und erlaubt ist, nur für ihn selbst gelten immer Ausnahmen. Schuld sind immer die anderen. Auch der Zeitungsausträger wird, wenn er sich von dem psychischen Ausnamezustand während des Austragens erholt hat, nicht der Meinung sein, jeder dürfe anderen mal eben die Tür eintreten, nur weil er falsch parkt. Aber er selbst ist eben nicht jeder. Wer seinem Gefährt in die Tür tritt, weil er es auf dem Radweg abgestellt hat, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden, denn schließlich war er ja nur kurz Brötchenholen beim Bäcker.
Grüße vom Ostelch
Im Umkehrschluss heißt das also, dass bei Schäden, die beim Versuch die Engstelle zu passieren auftreten, der Verursacher nicht haftet?
Dann muss ich doch gleich mal den Kinderwagen wieder aus dem Keller holen und hier im Ort Gehwegparker disziplinieren 😆
Spaß beiseite:
Meine Tochter hat klare Anweisung, mit Ihrem Laufrad bei Gehwegparkern nicht auf die Straße auszuweichen sondern sich über den Gehweg vorbeizuquetschen. Natürlich geht das bei einigen Parkidioten nicht ohne Berührung des heiligen Bleches...
Hannes , nein , das heißt es nicht , denn das wurde nicht verhandelt .
Diente nur der Erklärung.
Gio.
Wobei die Erklärung schon andeutet, dass es im Falle einer fahrlässigen Sachbeschädigung, wie von Hannes beschrieben, durchaus mindestens eine Teilschuld für Falschparker denkbar wäre.
Glaube ist immer stärker als Wissen.
Gio.
Das wäre ja ganz was neues. Wenn ich seh dass ich nicht durchpasse kann ich die Polizei rufen und denjenigen schleppen lassen - oder wenden und aussenrum fahren. Aber durchquetschen (und das eigene Fahrzeug beschädigen) geht m.E. auch nicht. Das ist dann schon wieder nah am Vorsatz.
Das sollte man meiner Meinung nach nicht überbewerten. Der Angeklagte versuchte lediglich vor Gericht seine Schuld und somit die Rechnung zu mindern.
Es wurde ja geschrieben, dass es anders gewesen währe, wenn der Schaden beim Versuch entstanden währe, vorbeizurangieren.
Ein Bekannter von mir hatte einen Nachbarn, der ihm konsequent die Einfahrt zugeparkt hat, obwohl er diesen mehrfach gebeten hat, dies zu lassen (ganz abgesehen davon das es Nötigung ist) da er mit seinem Auto (ein älterer Dodge Ram) nicht mehr hinaus kommt.
Alls er zu einem dringenden Termin musste, der für seine Firma sehr wichtig war, und ebendieser verhasste Nachbar seine Einfahrt erneut zugeparkt hatte, hat er dessen Audi A3 mit dem Pick Up zuseite geschoben. Der Nachbar hat dann geklagt, aber musste am Ende fast den gesammten schaden selbst zahlen (ich glaub 90%, die anderen 10% der bekannte) Da die Richter das handeln meines bekannten für nachvollziehbar hielten.
Der Schwager meines Cousins hat gehört...🙄
Das ist schlicht Blödsinn, selbsthilfe ist in Deutschland wenn jetzt nicht gerade Gefahr in Verzug ist glücklicherweise nicht zulässig. Im beschriebenen Fall liegt auch noch Vorsatz vor, da bringt man den Unfallgegner nichtmal in die Teilschuld.