Wissenswertes zur Fahrgeschwindigkeit
Zu langsam, zu schnell? Was wann gilt
Tempolimits zeigen an, wo wie schnell gefahren werden darf. Was ist aber eine Richtgeschwindigkeit und muss das Tempolimit immer angezeigt werden? Und können Autofahrer auch zu langsam unterwegs sein?
München/Hamburg – Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h außerorts und auf vielen Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h: Für die maximal erlaubte Geschwindigkeit existieren klare Regeln. In anderen Fragen sind Autofahrer oft nicht so sattelfest.
Beispiel: Wie schnell muss man mindestens fahren? Dafür gibt es keine fixe Regel. Aber wer zu langsam fährt, kann dennoch ein Bußgeld riskieren. "Ohne einen triftigen Grund dürfen Fahrzeuge nicht so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird", erläutert Rechtsanwältin Daniela Mielchen.
Solche Gründe könnten mangelnde Motorleistung oder extreme Wetterbedingungen sein. Wer hingegen bewusst langsam fährt, um zum Beispiel andere Autofahrer zu "belehren", macht sich strafbar. "Solche erzieherischen Maßnahmen gelten nicht als triftiger Grund. Im Gegenteil: Wer so handelt, kommt in den Bereich der Nötigung", sagt Mielchen.
Gleiches gilt, wenn ein Autofahrer ein vorausfahrendes Fahrzeug durch zu dichtes Auffahren zum Schnellerfahren bewegen will. Zu dichtes Auffahren ist laut ADAC eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Als Faustregel gilt der halbe Tachowert als Mindestabstand. Eine andere
Möglichkeit: "Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt", sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.
Auf Beschleunigungsstreifen darf rechts überholt werden
Blockiert ein Langsamfahrer auf der Autobahn dauerhaft die linke Spur, darf man sich dennoch bemerkbar machen. Gemäß § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe man die Hupe beziehungsweise Lichthupe nur betätigen, um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen oder wenn man sich oder andere gefährdet sieht. "Insofern ist das in so einem Fall rechtens", sagt Mielchen.
Gefährlich kann es werden, wenn Autofahrer die Geschwindigkeit anderer falsch einschätzen. Kritisch sind beispielsweise Überholvorgänge oder das Auffahren auf die Autobahn. In beiden Fällen gilt, sich in den fließenden Verkehr einzureihen und ihn nicht durch zu langsames Fahren zu behindern.
Für den Beschleunigungsstreifen gelten besondere Regeln: "Der Beschleunigungsstreifen ist eine selbstständige Fahrbahn, daher darf man hier auch gegebenenfalls schneller als auf der Autobahn fahren und rechts überholen, um sich am Ende einzufädeln", erklärt Mielchen.
Ein Überholvorgang sollte zügig ablaufen. "Als Richtwert gilt eine Differenz von etwa 20 km/h mehr als der zu Überholende", sagt Müllenbach-Schlimme. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern und zu gefährden, gelte ansonsten das Rechtsfahrgebot.
Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gelte. Das stimmt nicht. Die StVO schreibt lediglich vor, dass nur Fahrzeuge dort fahren dürfen, die baulich in der Lage sind, schneller als 60 km/h zu fahren. "Empfohlen wird für die Autobahn 130 km/h als Richtgeschwindigkeit beziehungsweise ein Tempo, das sich dem Verkehrsfluss anpasst", erläutert Mielchen.
Die Richtgeschwindigkeit ist zwar nur eine Empfehlung, jedoch sei es ratsam, sich daran zu halten. Denn im Falle eines Unfalls könne ein Autofahrer unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn er sie erheblich überschritten hat.
Die Rechtsprechung gehe in solchen Fällen von einer "erhöhten Betriebsgefahr" aus, erläutert Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, kann dies eine Mithaftung von 25 Prozent oder mehr zur Folge haben" - auch, wenn den Autofahrer ansonsten keine Schuld an dem Unfall treffe.
Bei Starknebel und Abschleppen nur 50 km/h
Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen oder Schnellstraßen wird durch ein blaues, kreisförmiges Schild mit einer weißen Ziffer angezeigt. Doch nicht nur Verkehrsschilder beeinflussen das Tempo. Klare Regeln gelten auch bei bestimmten Wetterbedingungen. Liegt die Sicht bei Nebel unter 50 Meter, muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Dann gilt ein Tempolimit von 50 km/h, so der ADAC.
Bei der Orientierung helfen die Leitpfosten am Straßenrand, die etwa 50 Meter auseinander liegen. Eine Obergrenze von 50 km/h gilt ebenfalls beim Abschleppen - auch auf der Autobahn - verbunden mit dem eingeschalteten Warnblinker beim hinteren Fahrzeug. Bei Anhängerfahrten beträgt das Tempolimit außerorts 80 km/h - oder 100 km/h, wenn der Anhänger dafür eine Genehmigung hat.
Ein anderes Limit gibt der Geschwindigkeitsindex von Reifen vor. Ein "F" steht für die niedrigste Klasse bis 80 km/h, das "Y" reicht bis 300 km/h. Maßgeblich für die richtige Wahl ist die Angabe im Fahrzeugschein. Eine Ausnahme gilt bei M+S-Reifen, hier darf ein niedriger Geschwindigkeitsindex gewählt werden.
In diesem Fall muss der Fahrer mittels eines Aufklebers an die begrenzte Höchstgeschwindigkeit erinnert werden und diese Grenze einhalten. Alternativ kann ein Speedlimiter im Menü des Bordcomputers eingestellt werden.
Quelle: dpa
Schönes Thema, sorgt mit Sicherheit für viel Kommentar-Zündstoff! Achtung, notorische Linksfahrer (insbesondere Mittelspur), Möchtegern-Verkehrserzieher und alle anderen Schleicher aufgepasst, bitte genauestens durchlesen 😉.
Wie sieht das in folgenden Fall aus?
Ich fahre tagtäglich auf der B10 von Ulm nach Stuttgart.
Dort gilt ab Plochingen 80km/h, für LKW's 60km/h.
Außer, dass jeder zweite am Handy spielen muss, gibt es jeden Tag eine Schnarchnase, der mit 60km/h links fährt, obwohl es rechts frei ist. Darf ich rechts überholen?
Dann gibt es so Pfosten, die die LKW's (60km/h) mit einem km/h schneller überholen und dafür länger als machen LKW vs. LKW Überholung brauchen! Wie sieht es mit denen aus?
Da müsste ich wohl täglich 10 Anzeigen raus geben...
Ich persönlich bin für härtere Strafen und mehr Kontrollen, bei solchen, die wegen Unfähigkeit andere behindern.
Aber i.d.R. werden nur zu schnelle raus-gezogen. (Natürlich auch richtig!)
und den Zündstoff lieferst gleich frei Haus..
(ernsthaft: kann mir nicht vorstellen, dass sich wirklich noch jemand über "Linksschleicher" vs. "Raser" unterhalten will??)
Über eine Mindestbeschleunigungszeit nach Ampelgrün könnte man auch mal nachdenken.
Toll, das sollte man mal auf ARD und ZDF ausstrahlen damit auch die die nicht im Internet unterwegs sind mal wieder belehrt werden.
Und bitte endlich mal auch diese Lappalien kontrollieren und bestrafen und nicht immer nur den besten Ort zum blitzen suchen...
(bitte jetzt hier nicht wieder diese 'HaltdichandieGeschwindigkeitsbeschränkungundallesistgut'-Diskussion anfangen !!!).....
..nix da...dann würde ich mir ja meinen Morgen-Kaffee über die "Klöten" schütten.
Ich bin voll bei dir.
Ich könnte mich jeden Tag aufregen! Gerade wenn es um Geschwindigkeiten geht.
Gerade bei uns in Emden und Umgebung finde ich es echt extrem, vielleicht stimmt mir der eine oder andere von hier kommende sogar zu...
Was ist so missverständlich an einem durchgestrichenen Ortsschild?
Für (sehr!) viele gilt scheinbar, außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h.
Kann ich nicht nachvollziehen...
Nannte sich früher "Der 7. Sinn" und wurde noch bis 2005 ausgestrahlt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_7._Sinn
Eigentlich lernt man das alles in der Fahrschule.
Das grösste Problem ist daher nicht fehlendes Wissen, sondern Faulheit & fehlender Wille das Gelernte anzuwenden.
Das Leute dabei den Verkehrsfluß behindern oder sogar gefährden, ist ihnen schlichtweg egal, schöne Worte helfen da nicht...
Danke! Oh ja, aber innerorts komischer Weise auch. Scheint ein Phänomen im Norden zu sein 😉. Werde permanent innerorts bedrängt, weil ich 50 km/h fahre und außerorts ausgebremst.
Doch! Fehlendes Wissen ist auch ein Problem. Denn jeder verlernt mit der Zeit Dinge.
Es fällt mir bspw. besonders stark auf, wenn ein Bus den Blinker links setzt - viele Autos überholen den da trotzdem, obwohl der Bus Vorfahrt hätte. Ich bin oftmals der einzige, der in so einer Situation stehen bleibt.
Ich denke mal, dass auch nur 20% dieser Autofahrer wissen, dass man den Bus nicht überholen dürfte.
Wäre jetzt ein Argument für befristete Führerscheine. Mist. Das wollte ich nicht. 😆
Das ist übrigens auch bei der 1. Hilfe so. Darum muss man, in entsprechender Tätigkeit, diesen alle zwei Jahre besuchen. Besser noch jedes Jahr.
Geht aber nicht nur um Schleicher hier, und notorische schnelle Linksfahrer gibts genauso.....
Der Alltag zeigt eben bei vielen unangepasstes Fahren, egal ob zu schnell oder langsam
Ich finde auch die Leute ganz toll, die meinen bei einem 50er Blitzer die 40 km/h zu knacken...
Ganz ehrlich, ich erwarte von niemandem so wie ich mit 60 an einem 50er Blitzer vorbeizufahren, aber einige untertreiben es sehr stark. Man könnte doch vielleicht wissen das alles eine gewisse Toleranz besitzt - damit meine ich Tacho & auch Blitzgerät. Und uns Autofahrern ist es schon zum Guten ausgelegt. Ein Autotacho zeigt IMMER mehr an als tatsächlich gefahren wird.
Bei all meinem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer nehme ich Fahranfänger und Fahrschüler natürlich raus!
Da haben sich mal wieder einige Fehler eingeschlichen.
Z.B. darf man unter 50 Meter Sicht durch Nebel die Nebelschlußleuchte einschalten, man muß nicht unbedingt bei 49 Metern Sicht die Schlußleichte eingeschaltet haben.
Der halbe Tachowert als Abstand ist ach keine Faustregel, sondern eine Verkehrsregel. Nur weil es erst bei nochmals der Hälfte Punkte gibt, ist es noch lange nicht erlaubt, z.B. bei Tempo 100 auf 40 Meter aufzufahren.