Urteil: Nebenjobverlust schützt nicht vor Fahrverbot
Zu schnell für den Nebenjob
Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann bei Verkehrssünden vor Gericht auf Gnade hoffen. Das gilt aber nicht bei jeder Tätigkeit.
Lüdinghausen - Bedroht ein Fahrverbot den Arbeitsplatz eines Verkehrssünders, kann das Gericht stattdessen eine erhöhte Geldstrafe verhängen. Das gilt allerdings nicht für Nebenjobs. Das musste eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Lüdinghausen feststellen.
Die Frau war während ihrer Tätigkeit als Kurierfahrerin einer Apotheke mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Gegen das daraufhin verhängte eimonatige Fahrverbot wehrte sich die Senioren mit dem Hinweis, ohne Führerschein ihren Job zu verlieren.
Der Deutsche Anwaltverein teilt mit, dass der Richter das Argument nicht anerkannte. Die Frau sei aufgrund ihrer Rente von 2.000 Euro nicht auf Nebeneinnahmen von 400 Euro angewiesen. Das Geld diene lediglich zur Hebung des Lebensstandards, nicht aber zur Grundsicherung. (Az.: 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12)
Finde ich selbst für einen Hauptjob nicht gerechtfertigt diese Handlungsweise.....
wenn ich zum Erwerb meines Lohns unbedingt meinen FS brauche, dann tue ich doch alles um diesen nicht zu verlieren....
Um den FS zu verlieren muß man ja schon deutlich mehr drauf haben als erlaubt, die üblichen 10-20 km/h sinds ja dann nicht.....
wenn ich dann heize wie doof und diesen verliere, muß ich halt mit den Konsequenzen leben.....
arme Oma ...2000 Euro Rente...?!
Azrael, ganz meine Meinung. Selbst 20 überm Limit kann man eigentlich fast dauerhaft fahren, solange nicht jede Woche ein Foto im Briefkasten liegt. Gibt ja nicht mal einen Punkt. Für Fahrverbot muss mans schon richtig krass krachen lassen, mich hats mal mit knapp 100 innerorts erwischt, und sogar das gab nur einen Monat.
Was die gute Frau angeht - bei 2.000€ (!!) Rente hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Hallo,
bei der Schilderdichte und der Kreativität der Schilderwaldförster kann man ganz schnell in die "Falle" tappen - wer immer nur von "Mutti bis auf Arbeit fährt" hat da sicher keine Probleme aber jeder Vielfahrer der sich in unbekanntes "Feindgebiet" wagt, braucht bei aller Gesetzestreue eine Menge Glück. Der Führerscheinentzug ist bei damit verbundener Existenzgefährdung in der Regel eine unbillige Härte die z.B. auch die ganze Familie trifft -in Sippenhaft sozusagen.
Unter den heutigen Randbedingungen des Erwerbslebens ist ein Führerscheinentzug fast nicht zu rechtfertigen.
Gruß Blaubeer
auf der Autobahn statt 80km 121km und schon ist man einen Monat radlos.
Ich habe auch in der Fremde keine Probleme, die runden Schilder mit rotem Kreis und den Zahlen drin zu erkennen (Ortsschilder und VB-Schilder auch). So schwer ist das nicht.
Dann fährst du ersten nicht viel und 2 nicht auf Druck.
wenn man kein Schild übersieht. Das kommt schon mal vor gerade als Vielfahrer.
Was aber viel schlimmer ist, ist zu geringer Abstand. Da hat man ruckzuck den Schein weg. Hatte ich selbst schon.
Ich bin mir sicher, dass 90% aller Fahrer auf Autobahnen zu geringen Abstand einhalten (da nehme ich mich nicht aus, es geht einfach oft gar nicht) und vermutlich 50% davon fast permanent im Fahrverbotsbereich unterwegs sind!
Wer hier rumposaunt, dass er IMMER die StVo vollumfänglich beachtet, lügt sich selbst in die Tasche.
Wieviel fährst du denn im Jahr?
Ich sehe oft genug teils idiotisch angebrachte Schilder (Vor der BAB-Baustelle nur eine Seite das Temposchild aufgestellt), dirket hinter einem Baum einer Alle gestellt etc.
Dümmliche Musterexempel finde ich fast täglich, wie das nur auf einer Seite stehende Temposchild. Da muss nur n LKW nebedran fahren, schon sieht man es nicht. Die andere Sache sit, wie schon richtig erwähnt - der Abstand bei dichtem Verkehr auf der BAB.
Das Potential für Fehler wird eben deutlich großer bei 40tkm/a als bei 8tkm/a bspw..
Zweimal falsch geraten.
30.000 km
Das ist unbestritten so. Aber mit ein wenig Erfahrung findet man die trotzdem
Stimmt.
Damit wächst aber auch die Erfahrung.
Wer viel fährt (und vor allen Dingen da, wo man sich nicht so auskennt) kommt eher mal in eine Situation, wo man was übersieht. Fahrverbot kann's z. B. schon geben, wenn man im unlimitierten Abschnitt mit einer erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist und dann z. B. die TL-Schilder nicht sehen kann, weil links und rechts von einem Fahrzeuge die Schilder verdecken und oben keine sind (oder Grünzeug kann insb. innerorts (wo teilweise >50km/h erlaubt sind) Schilder verdecken). Oder entspr. mit 130km/h legal unterwegs und dann plötzlich lange vor der eigentlichen Baustelle ein 80er-Limit.
Oder 2x innerhalb eines Jahres >25km/h zu schnell.
notting
Die meisten "übersehen" nicht sondern fahren einfach vorsätzlich zu schnell!
Und das soll rechtfertigen, einen Irrtum genauso hart zu bestrafen oder was willst du damit sagen? Die Anzahl der Situationen bzw., wo man sich korrekt verhalten hat, werden auch überhaupt nicht berücksichtigt!
notting
Du liegst falsch - bitte mal den Bußgeldkatalog lesen.
Es wird im Grundbetrag bei Geschwindigkeitsüberschreitungen IMMER von fahrlässig (irrtümlich) ausgegangen.
Die vorsätzlichen Verstöße kommen weiter hinten...
Vorsätzlich wird also genauso bestraft wie irrtümlich - nicht umgekehrt.
Und ja, das ist ein Unterschied...
Man kann wegen Vorsatz erhöhen - aber:
Vorsätzlich muß nachgewiesen (oder vom Gericht bei z. B. 180 auf der Landstraße angenommen werden) oder zugegeben (ich hatte es eilig - ich fahr da immer so Aussage) werden.
Erst dann kann erhöht werden.
Und hart bestrafen:
1. hat die Frau wenn sie in letzter Zeit kein Fahrverbot hatte 4 Monate Zeit sich einen passenden Termin auszusuchen (und mit Einspruch kann man immer noch etwas weiter schieben)
2. Wird 1 Monat doch wohl irgendwie überbrückbar sein
3. sind unsere Strafen sehr lasch