Winterreifenpflicht: Vollkasko kann bei Sommerreifen kürzen
Zum Bußgeld noch die Vollkasko-Kürzung
Wer im Winter auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Kommt es wegen ungeeigneter Reifen zum Unfall, kann die Vollkasko ihre Leistung kürzen.
Berlin - Wer im Winter auf ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Doch nicht nur das: Kommt es zu einem Unfall, riskiert der Fahrer seinen Kaskoschutz. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Hätte der Fahrer erkennen müssen, dass die Sommerreifen für die herrschenden Straßenverhältnisse nicht geeignet waren, kann die Vollkasko ihre Leistungen anteilig kürzen. Die Haftpflicht greift allerdings trotzdem, Schäden beim Unfallgegner sind also versichert.
Der GDV rät Autofahrern, sich an die klassische O- bis O-Regelung zu halten und von Oktober bis Ostern Winterreifen aufzuziehen. Eine feste gesetzliche Zeitregelung für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Wer aber auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch ein Bußgeld von 60 Euro.
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Quelle: dpa
Ist eigentlich auch umgekehrt ein "Strick daraus zu machen" (schon dagewesen ?)?!
Also wer über den Winter hinaus seine Winterreifen noch runterfährt. Bzw. jetzt gem. "O- bis O-Regel" dummerweise einen milden Herbst mit 20 Grad erwischt ?!
Nein, nur in Italien ist das so wegen dem Geschwindigkeitsindex, obwohl man nicht so schnell fahren darf.
Und wird bei Ganzjahresreifen die Kürzung halbiert?
Es ist wohl gefährlicher mit Sommerreifen über Schnee zu fahren als mit Winterreifen bei 20 Grad. Daher ist der Strick abgeschnitten.
Die Sache ist logisch.(theoretisch)
In der Praxis ist aber so das meist die LKW das Chaos verursachen, weil die immer Sommerreifen drauf haben und sich oft im Winter "querstellen"
Läuft immer auf das gleiche hinaus in diesem Land. Man kassiert immer dort ab wo man es sich traut.
Bei der kleinen Privatperson mit deutschem Pass.
Also rechtlich ist der Winterrreifen im Sommer zulässig, weil er wohl gewisse Mindestanforderungen erfüllt ?!
Nicht nur bei denen mit deutschem Pass. Schließlich galten auch vor meiner Einbürgerung für mich die selben Regeln und Steuern. 😉
Das stimmt. Die Winterreifenpflicht ist auch nur deshalb gekommen, weil wir 2009 einen "ungewöhnlich" harten Winter hatten mit viel Schnee und Frost, und dauernd irgendwelche LKW quer standen. Ich bin damals gerne über Landstraßen gejuckelt. Da stand ich nicht im Stau, weil sich keiner da drüber getraut hat. 😆
LKW hin oder her, sicherlich eine große Baustelle die der Bearbeitung gehört.
Aber ich kann nichts falsches daran erkennen, dass eine VK die Leistung kürzt wenn jmd. sein Auto mit SR in den Graben setzt, weil die Fahrbahn voller Schnee war.
Letztes Jahr im Winter bei einer Polizei Kontrolle, konnten die Beamten es nicht durchsetzen. Ich hatte Sommerreifen und es war mildes wetter.
Die größte fragen aller fragen bleibt aber offen.
Haben wir jetzt einen Winterreifen pflicht oder nur
" das Fahrzeug den winterlichen Verhältnissen anzupassen sei ".
Letzteres. 😉
Die Bereifung ist den Straßenverhältnissen anzupassen...da kann neben der Straße meterhoch Schnee liegen...ist die Fahrbahn nicht verschneit und nicht vereist sind Sommerreifen zulässig.
Warum wird aber über über einen " WINTERREIFEN PFLICHT " geschrieben ? Obwohl wir keinen haben ?
Der Winterreifen ist nicht nur für Schnee und Eis gedacht(auf Eis rutscht du so oder so,egal was für ein Reifen), seine Gummimischung ist anders ,als beim Sommerreifen,so das er bei niedrigen Temperaturen (ab 7 Grad Celsius abwärts) Grip aufbaut.
Die "Regel" O bis O ist nur eine Eselsbrücke,die jedoch durch die Klimaveränderung so nicht mehr gilt.
Und was das Kürzen der Haftpflicht betrifft: ist logisch.
Bin LKW Fahrer,auf Autobahnen sind bei uns 80 erlaubt,die 90 wo gefahren werden ,nur geduldet.Kommt es zum Unfall,und mir wird nachgewiesen,das ich mit 80km/H den Unfall verhindern gekonnt hätte,kann sich Versicherung weigern,den Schaden zu beheben.Den dann spricht man im Gesetz von Fahrlässigkeit!
Umgangssprache und so...
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html
Faktisch haben wir eine, jedoch nur bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Denn anders ist es nicht möglich, sein Fahrzeug an winterliche Straßenverhältnisse anzupassen.
Das mit dem Aushärten von Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen, das war übrigens einmal.
Der negative Effekt der Lamellen bei Winterreifen übersteigt auf nassen und trockenen Fahrbahnen den Effekt des Aushärtens eindeutig. Sprich bei -5°C und trockener Fahrbahn steht man mit einem Sommerreifen schneller, als mit einem Winterreifen.