Urteil: Jahre zurückliegende Nötigung rechtfertigt keine MPU
Zurückliegende Nötigung rechtfertigt keine MPU
Nötigung führt zu Zweifeln an der Fahreignung des Fahrers, rechtfertigt aber nicht automatisch eine MPU. Das geht aus einem Urteil des VG München hervor.
München - Eine lang zurückliegende Nötigung im Straßenverkehr rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und bei Weigerung den Entzug der Fahrerlaubnis. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, auf das der ADAC hinweist (Az.: M 26 S 17.6095).
Auf einer zweispurigen Straße fühlte sich ein junger Autofahrer durch die Geste eines anderen Fahrers neben ihm so beleidigt, dass er ihn zwischen den Spuren wechselnd mehrfach ausbremste und ihm auch sehr dicht auffuhr. Das führte 2013 zu einer Verurteilung wegen Nötigung. Vier Jahre später forderte die Führerscheinbehörde eine MPU. Da sich der Fahrer weigerte, entzog sie ihm sofort die Fahrerlaubnis.
Dagegen klagte der Mann erfolgreich. Denn laut Gericht lag für die MPU kein Grund vor. Zwar sei Nötigung eine Straftat, die grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung zulässt. Doch einerseits war der Fahrer zur Tatzeit sehr jung und die Urteilsbegründung von 2013 nennt es "jugendtümliche Verfehlung". Andererseits sei die MPU-Anordung erst mehr als vier Jahre nach der Tat erfolgt.
Die Behörde hätte sich zunächst über andere Quellen wie etwa durch Zeugnisse oder durch Befragungen des Jugendgerichts Informationen über die Zuverlässigkeit des Fahrers verschaffen müssen. Auch die lange Zeitspanne wurde nicht erklärt. Da es seither auch keine weiteren Eintragungen im Fahreignungsregister gab, sei die MPU rechtswidrig gewesen.
Quelle: dpa
Eine derartige Nötigung, insbesondere bei jungen Fahrern MUSS immer zum Entzug der Fahrerlaubnis, sowie einer MPU führen.
Am besten nach einer sehr langen (mind. 2 Jahre) Sperrfrist.
Also - sehr jung ist ein Freifahrtsschein, oder was? Wenn du nicht in der Lage bist ein Fahrzeug sicher zu führen, dann gehörst du halt eben nicht auf die Straße.
Nein "sehr jung" ist kein Freifahrtsschein, aber eine Behörde, die 4 Jahre pennt, kommt damit eben nicht ohne weiteres durch. So verstehe ich das.
In der Jugend formt sich noch der Charakter. Durchaus auch mal in Richtung "vernünftig".
Deswegen bekam diese Altersklasse ein dem Entwicklungsstand angemessenes Strafrecht.
Nur weil ein Sachbearbeiter aus seinem 4 Jahre währenden Büroschlaf aufgewacht ist, braucht man einen seit 4 Jahren nachweislich unbescholtenen Erwachsenen nicht zur MPU verdonnern.
Da sollte lieber der Sachbearbeiter auf seine Eignung für den Job geprüft werden!
Sehe ich auch so. Wenn eine Behörde erst vier Jahre nach der eigentlichen Verfehlung mit einer MPU kommt, fehlt hier einfach der Bezug.
Wenn schon eine MPU, dann bitte in einem angemessenen Zeitrahmen. Vier Jahre sind eindeutig zuviel.
Vielleicht müssten mal die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde zur MPU?
Wieso? Nur weil das zuständige Dezernat zu wenig MA hat und jeder dieser MA trotz dutzender Überstunden die Flut an Fälle nicht bearbeiten kann?
Der Fisch stinkt immer vom Kopf.
In aktueller Politiklage liegt der Fokus und der Invest eben woanders.
Strafen sollten unmittelbar bzw. zeitnah erfolgen. Wenn der Herr links im Bild [ <-- ] mein Steak vom Grill geklaut hat, kann ich auch nicht erst eine Woche später schimpfen.
Von da aus - alles gut.
Schon mal in einer Behörde gearbeitet? Direkt nach meinem BWL Studium habe ich knapp 2,5 Jahre in der Verwaltung einer Behörde gearbeitet, ein wahrhaftes Trauerspiel. Durchschnittliche produktive Arbeitszeit bei einem 8 Stunden Tag maximal 1,5 - 2 Stunden. Ein Sammelsurium von Faulpel...
Gibt sicherlich Ausnahmen, aber meine Schwägerin, vorher 12 Jahre Personalmanagement bei LIDL, jetzt seit 6 Monaten in der Verwaltung einer Behörde, überlegt wegen Arbeitsmangel den Job zu kündigen. Sie weiß nicht mehr, wie sie den Tag rumkriegen kann. Nach 1,5 Std. hat sie Ihr Tagespensum erledigt.
Kommt wohl auf die Behörde an. Soll auch welche geben, wo die Leute sich halb totarbeiten, ohne voran zu kommen. Hauptgründe sind schwachsinnige Dienstanweisungen, die sich gegenseitig widersprechen und ungeeignetes Führungspersonal, die unfähig sind, die MA zu motivieren bzw. motivieren zu lassen.
Sollte er trotzdem mal aufs Datum schauen.
Statt sich eine tagelange gerichtliche Watsche für zigtausend Euro abzuholen (muß er zwar nicht persönlich in Freizeit oder Euro bezahlen, der Bürokratieaufwand kostet's aber trotzdem), hätte es wohl wirtschaftlichere Alternativen gegeben.
Spätestens bei der Klageerwiderung sollte man überlegen, ob man das Verfahren wirklich erfolgversprechend bis zum bitteren Ende durchzieht.
Aber es kostet den MA ja nichts persönlich... Schlecht- und Minderleistung wird auf den Untertan abgewälzt.
Richtig, da wirst du Recht haben.
In den seltensten Fällen liegt es am Mangel von Mitarbeitern.
Genau! Das hat sehr den Geruch von Nachtreten, weil man sich erst jetzt der eignen Verfehlung bewußt geworden ist. Normalerweise gehört die Behörde bestraft weil sie die Möglichkeit verpasst hat wirksam, d.h. zeitnah zum Delikt zu strafen.
Bwl Studium... Lidl... Hey, warum zum Henker hab ich eigentlich Verwaltungswirt studieren müssen?
Ach richtig, damit ich Aufgaben betreuen darf, die auch knappe 8 Stunden am Tag eine produktive Arbeit erfordern.
So sieht es aus.
Das Schlimme ist mal wieder, dass für solch schlampige Arbeit Steuergelder draufgehen.
Auch du solltest dir klarmachen, eine MPU ist keine Bestrafung.
Das ist den Gerichten vorbehalten.
Die MPU wird Behördlich angeordnet.
Es ist schlichtweg eine Nachfrage ob der Delinquent auf den Rest der Bevölkerung weiterhin losgelassen werden kann.
Zeitnah sollte das allerdings passieren.
Moorteufelchen