Anwohner müssen Behindertenparkplätze dulden
Zuweisung ist Sache der Gemeinde
Anwohner müssen Behindertenparkplätze grundsätzlich dulden. Das gilt auch dann, wenn ein Nachbar Probleme hat, seine eigenen Fahrzeuge abzustellen.
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Koblenz - Behindertenparkplätze sind durch Anlieger grundsätzlich zu dulden, auch wenn die selbst dadurch nicht mehr überall parken können. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil. Es wies damit die Klage eines Anwohners ab. Er hatte sich gegen einen Behindertenparkplatz gewandt, den die Gemeinde zugunsten seines Nachbarn ausgewiesen hatte.
Der Mann machte geltend, durch den Parkplatz werde er in seinen Möglichkeiten, Fahrzeuge abzustellen, erheblich eingeschränkt. Vor allem sei der Parkplatz nicht notwendig, da der Nachbar über genügend Stellplätze auf seinem Grundstück verfüge.
Das Verwaltungsgericht ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Niemand habe Anspruch darauf, unmittelbar in der Nähe des eigenen Grundstücks parken zu können. Vielmehr sei es allein Sache der Gemeinde, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Behindertenparkplatz notwendig sei. Auch, wenn dadurch die Parkmöglichkeiten der übrigen Anwohner eingeschränkt würden.(Az.: 6 K 569/13.KO).
Quelle: dpa
Bürokraten...
Wenn ein Behinderter behindert.
hier noch ein Behindertenplatz für diesen im Zuge der Verschlechterung für die anderen, ist unter aller Sau.
Ich gehe einfach mal von aus, dass der Kläger hier recht hat und sich nicht was hergelogen hat.
Grüße
Forster
Grundsätzlich gesehen kann man dem Gericht zustimmen. Aber wenn sich Jemand einen privaten Parkplatz auf öffentlichem Grund genehmigen lässt obwohl Er genügend eigene Stellplätze hat ist es schon ein starkes Stück.
Im Zuge der politischen Korrektheit wollte der Richter wohl nichts unternehmen was Ihn in den Verdacht bringen könnte Behinderte zu benachteiligen.
Aber ich vermute auch das der Kläger mit seinem Anliegen den falschen Klagegrund anführte. Er hätte die Klage damit begründen sollen das man keine öffentliche Parkfläche für eine bestimmte Person der Allgemeinheit entziehen kann wenn diese Person das Auto problemlos auf dem eigenen Grundstück abstellen kann.
Der Anwalt des Klägers war da wohl auch nicht der Kompetenteste, sonst wäre die Klage besser formuliert worden.
Der Behinderte mag ja Stellplätze auf dem eigenen Grundstück haben, aber in diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu erfahren, wie das Gericht ermittelt hat, ob diese für den Behinderten ausreichend sind oder nicht.
da hilft sicher das Urteil weiter. Was nicht weiterhilft sind solche Bemerkungen: "Ich gehe einfach mal von aus, dass der Kläger hier recht hat und sich nicht was hergelogen hat."
Der Kläger hat eben NICHT Recht.
Du hast meine Bemerkung oben scheinbar nicht verstanden, sonst hättest du so nicht geantwortet. Daher erläutere ich es noch einmal:
Die Bemerkung zeigt auf, dass meine Aussage nur für den Fall, dass der Kläger recht hat gilt, sonst nicht.
Grüße
Forster
Hat der Kläger denn in erster Instanz Recht bekommen ? Soweit ich informiert bin, nicht.
wäre echt interessant die detaillierten Begründungen für den Richterspruch zu sehen.
Gibt es vll. eine Quote für Behindertenparkplätze?
Grundsätzlich haben Behinderte immer mich auf Ihrer Seite.
Hab schon einige male Assos zurechtweisen müssen, die die Behindertenparkplätze direkt vor der Eingangstüre vom Lebensmittelhändler blockierten. Sprüche wie "da sind eh 2 Parkplätze, da kommen jetzt sicher nicht 2 Behinderte gleichzeitig daher" muss man sich da anhören, kein Hauch von Ungerechtigkeitsgefühl. Einfach zu faul um ein paar Meter zu Fuß zu gehen.
Bei einer solchen Ellbogenmentalität auf Kosten Schwächerer geht mir in sekundenschnelle sprichwörtlich das Messer im Sack auf.
Und selbst wenn es so wäre, sollte es nur zeigen, dass auch Gerichte nicht immer gerecht bzw. richtig entscheiden. Und nur, weil sich mehr Leute mit befasst haben, ändert das nichts daran, dass es falsch oder richtig sein kann. Dafür hätten sie oder haben sie vielleicht ja auch, einen eigenen, unabhängigen, vor Ort schicken müssen. Dennoch ändert nichts daran an meiner ersten Aussage und deren Zusatz, welchen du ja bemängelt hast...
Grüße
Forster
Nur die Hoffnung, daß es sich mal wieder um ein Fehlurteil handelt ? oder vielleicht die subversive Berichterstattung der Journaille ? oder echte Fakten ? Dann her damit.
Andernfalls bleibt es bei der Feststellung, daß ein Urteil ergangen ist und das ist nun einmal bis zur Aufhebung geltendes Recht. Alles andere ist Foristen-Prosa.
Grüße
Forster
Grüße
Forster