Recht: Fahrverbot auch lange Zeit nach der Tat möglich
Zwei Jahre nach der Tat verhängen Richter Fahrverbot
Selbst wenn zwischen Vergehen und Urteil zwei Jahre liegen, können die Richter noch ein Fahrverbot verhängen, das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.
Schleswig/Berlin - Ein Gericht kann auch lange nach einem Verkehrsverstoß noch ein Fahrverbot verhängen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (Az.: 1 Ss OWi 171/14).
In dem verhandelten Fall wurde gegen einen Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 175 Euro verhängt, weil er zu schnell gefahren war. Außerdem wurde ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen. Zwischen der Tat und dem Urteil waren jedoch fast zwei Jahre vergangen. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein.
Das Oberlandesgericht mochte jedoch nicht auf die Verhängung des Fahrverbots verzichten. So sei trotz der langen Verfahrensdauer nicht ersichtlich, dass bereits dadurch ein Erziehungs- und Besinnungseffekt eingetreten sei. Vielmehr war der Fahrer schon früher mehrfach einschlägig aufgefallen. Ein Fahrverbot drängte sich nach Auffassung der Richter daher geradezu auf.
Learning by going. Ist doch richtig so - besonders bei Mehrfachtätern kann man doch nicht bis zum ersten Todesfall abwarten.
Wieder 'n typischer dpanews-Artikel. Fast BILD-tauglich.
Worum ging es beim Verfahren? Warum hat das so lange gedauert? Was bitte kostet denn 175€ und muss erst in einem mehrfach so teuren Gerichtsverfahren bestätigt werden?
Fragen über Fragen und mal wieder keine Antworten... 🙄
Klagen bis die Tat verjährt ist...
geht nicht, weil die Verjährung aussetzt wenn sie gegen dich ermitteln.
RG-Tech fragte, Andreas antwortete, davon ausgehend, daß wir
uns von gesunden Menschenverstand leiten lassen, erklärt sich
die lange Laufzeit des Prozesses durch die vorgehensweise des
Beklagten bzw. seines Anwalts. Der Täter war wohl 30-50Kmh
schneller als am Tatort erlaubt, was ungefähr diese Buße erklärt.
Dann hat Er was haste,was kannste gegen das Fahrverbot geklagt
und schon sind wir bei 2Jahren Prozessdauer. Vermutlich verdient Er
mit der Pappe sein Geld, des Aufwands wegen.
Dies soll nicht entschuldigen, verdient hat Er DAS, denn wenn ich meine
Pappe für die Brötchen brauche, muß ich mich entsprechend Verhalten
oder LAUFEN.
Zeitweise ging es mir auch so, darum mein Urteil darüber.
Gruß aus B..............
Frage mich, warum der Prozess solange gedauert hat. Nix dagegen, dass der Angeklagter ggf. Zeit braucht um (Gegen-)Gutachten anfertigen zu lassen bzw. bis sich ggf. notwendige Zeugen finden die unbedingt gebraucht werden. Aber wenn einen Täter einfach nur weil die Justiz überlastet war so lange nach der Tat zu bestrafen, reduziert den Lerneffekt massiv. Auch gab's schon z. B. einen Fall, wo eine junge Frau wg. Berufsschulschwänzerei Jahre nachdem das passiert ist und und Jahre nachdem sie eine vernünftigere Lebenslaufbahn eingeschlagen hat aus heiterem Himmel deswegen von der Polizei mitgenommen wurde...
notting
PS: Es gibt IIRC auch Maximalzeiten, wie lange ein Prozess laufen darf. IIRC sind deswegen schon wohl Leute freigekommen, wo Zeugenberichte etc. sehr stark dafür gesprochen haben, dass es um mutwillige schwere Körperverletzung & Co. ging...
Ich rate mal ins Blaue und sage, dass der Angenagte selber Anwalt ist. Somit kann er sich selbst verteidigen und allerlei juristische Ränkespiele durchziehen. Bis zur Urteilsverkündung kostet es ihn nur ein bissel seiner Zeit.
Nur so am Rande: Angeklagter ist man im Strafverfahren, nämlich dann, wenn die Anklage vom Gericht zugelassen wurde (da fängt man als Beschuldigter an, wird zum Angeschuldigten und dann zum Angeklagten).
Hier war es ein Bußgeldverfahren, da spricht man vom Betroffenen.
Warum sollte der selbst Anwalt gewesen sein? Mit einer RS-Versicherung im Rücken kann doch jeder gegen Bußgeldbescheide und/oder negative Urteile vorgehen. Der Anwalt wird doch nicht nach Zeitaufwand bezahlt, sondern nach dem entsprechenden Gesetz (RVG). Und ein Verfahren bis zum Urteil kräftig in die Länge ziehen, ist so schwer nicht.
"Im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft heißt der Beteiligte „Beschuldigter“
und nach Anklageerhebung „Angeschuldigter“ bzw. „Angeklagter“.
Im Bußgeldverfahren verwendet das Gesetz den Begriff Betroffener."
http://www.recht-kamen.de/leistungen/5314549b2c1153b0c.html
Nur, dass eine Rechtschutzversicherung nur einspringt, wenn sie überzeugt ist, den möglichen Prozess auch zu gewinnen.
Also ich finde die Strafe gut. Das Bußgeld lässt nicht vermuten, dass er geringfügig zu schnell war.
Selber hatte man mich vor ca. 8 Jahren 2 mal innerhalb weniger Tage geblitzt. Je ausserhalb und je auch nur um 10-15 km/h zu schnell. Je von 70 nicht schnell genug auf 50 km/h runter. Und oh Wunder obwohl gleiche Voraussetzungen, war das 2. Bußgeld teurer! Entweder stand im Schreiben drin oder auf Nachfrage, das weiß ich nicht mehr, das die Strafe höher ausfällt, wegen Wiederholungstat!
Bei den meisten Tempolimits hat man sich was gedacht, daher sind sie einzuhalten. Fertig.
Also Strafe muss sein und da nehme ich mich nicht aus. Auch wenn ich es damals nicht so locker sah und mich massiv geärgert habe.
Hier dürfte es sich um einen jener typischen Fälle handeln, in denen ein einschlägig auffälliger Verkehrssünder versucht hat, daß Rechtssystem mit allen gängigen Tricks für seine Zwecke zu mißbrauchen, was ihm aber zum Glück nicht gelungen ist.
Tempolimit genau so verfolgt wie Mord?
Faketickerredaktion (04.04.2065)
der heute 86 Jährige Gunter G. machte sich am 03.04.2015) eines Geschwindigkeitsverstoßes schuldig.
Er war zwischenzeitlich nach Südamerika ausgewandert. Der CIAE ( Central Intelligence Agency Europe)
spürte ihn auf und verbrachte ihn nach Deutschland, wo er sein ein monatiges Fahrverbot antreten wird.
Nein, aber schlimmer als Kinderschänder....Wolltest du das Niveau gerade anstreben (?)!