Recht: Zwei Tempoverstöße können als eine Tat gelten
Zweimal geblitzt - nur einmal "bestraft"
Wer zweimal binnen Minuten geblitzt wird, muss in Ausnahmefällen nur einmal zahlen. Das besagt ein aktuelles Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Brandenburg an der Havel - Man könnte in diesem Fall eine doppelt harte Strafe erwarten. Doch das Brandenburgische Oberlandesgericht sah es anders. Der ADAC weist auf einen Beschluss des Gerichts hin, aus dem Folgendes hervorgeht: Wird ein Autofahrer zweimal binnen sehr kurzer Zeit geblitzt, kann ein Gericht das im Einzelfall als eine einzige Tat werten (Az.: (1B)53 Ss-OWi 99/16).
Im konkreten Fall fuhr ein Mann zu schnell und wurde innerhalb von zwei Minuten zweimal geblitzt. Die zuständige Behörde verhängte sowohl für den ersten als auch für den zweiten Verstoß Geldbußen und Fahrverbote und stellte sie getrennt zu. Der Fahrer legte Einspruch ein. Das zuständige Amtsgericht stellte eines der Verfahren wegen Nichteinhaltung der Dreimonatsfrist ein, verurteilte aber gemäß dem anderen. Auch dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein, da er der Ansicht war, dass beide Vergehen eine einzige Tat darstellen.
Dem stimmte das Rechtsbeschwerdegericht zu und stellte das Verfahren ein. Denn hier liege ausnahmsweise eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit zugrunde, auch weil die einzelnen Verkehrsverstöße einen so unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang aufwiesen. Außerdem beruhten beide Taten auf einer einheitlichen Willensentschließung des Fahrers. Da das eine Vergehen aber verjährt sei, könne der Fahrer aufgrund der Tateinheit auch nicht für das andere belangt werden.
Quelle: dpa
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Mir fehlen die Worte für derartige Rechtsverdreherei und für die rotzfreche Einstellung des Autofahrers. 😤
Ich find's gut...!
-😊
Hätten die gierigen Behörden nicht auf Maximalforderungen bestanden, hätten sie eine Strafzahlung umsetzen können...!
Absolut richtig das Urteil.
Sonst könnten wir ja alle Laternen mit Blitzern bestücken
Was mich noch Interessieren würde, wie schnell er gefahren ist und wo?
Wird dann aber auch nur einmal pro Strecke bestraft und nicht für jeden einzelnen Meter wieder.
Es geht um die BAB 10, einmal 49 km/h (169 km/h) und im zweiten Anlauf 57 km/h zu schnell.
http://community.beck.de/.../...rstoessen-auf-bab-binnen-2-minuten-auf
Es sollten viel mehr Autofahrer den Mut haben, die vorgeworfenen Verstöße rechtlich prüfen zu lassen. All zu oft stellen sich an Willkür grenzende Bußgeldbescheide heraus.
Rotzfrech empfinde ich die Einstellung des Autofahrers: deutlich zu schnell geblitzt worden und nichts dazugelernt, also später nochmal (noch deutlicher zu schnell) geblitzt. Nein, immer noch nichts gelernt. Wozu auch, die autofahrerfreundliche Gesetzeslage gibt ihm doch recht!
Also für die Zukunft: das Gaspedal hat noch Luft nach unten, Autofahrers Anwalt wirds schon richten. Wirst du auf der Fahrt geblitzt, kein Problem. Wirst Du auf derselben Fahrt nochmal geblitzt, erst recht kein Problem: nach dem ersten Blitzer hat Du ggf. eine Blitzerflatrate, die weiteren Blitze dieser Fahrt zählen nicht mehr mit...
Schlecht für die Hessen, wenn ein Raser am Elzer Berg statt (theoretisch) 3x nur 1x zur Kasse gebeten werden darf...😆😉