Bundesrat will Gesetz gegen Gaffer erneut durchsetzen
Zweiter Anlauf für das "Gaffer-Gesetz"
Der zweite Anlauf für ein neues Gesetz gegen das Fotografieren von Unfallopfern wird gestartet. Schon der Versuch, ein Foto oder Video zu machen, soll bestraft werden.
Berlin - Die deutschen Bundesländer wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies härter bestrafen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen.
Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch soll künftig strafbar sein, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken.
Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden.Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschreckung. "Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich." Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. "Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde", sagte Pistorius.
Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, sodass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.
Quelle: dpa
>Quelle: Picture Alliance
Soll sogar gewerbliche Gaffer geben, die extra hin fahren ....
Zu kritisieren wäre zunächst einmal, daß der Gesetzgeber hier zwar seit 2016 (!) am Ball ist, aber noch immer keinen gesetzlichen Rahmen zur Ahndung der Taten geschaffen hat.
Einen Menschen totfahren im Suff. 2 Jahre Gefängnis, meist aber Bewährung.
Einen verunglückten Menschen fotografieren 2 Jahre Gefängnis.
Ich muss mal nachdenken, die Russen sind im Reichstag aber dennoch siegen wir.
War schon immer einer irrer Haufen, also nicht aufregen.
Das sind zwei vollkommen verschiedenen Straftatbestände. Ein Vergleich ist somit vollkommen sinnfrei.
Ist doch wieder mal typische Deutsche Politik. Da koennen die sich wieder mal nicht einigen. Es ist nicht zu fassen. Fast 2 Jahre. Na ja, wenn das so weitergeht, ist dieses Gesetz auch nach 4 Jahren noch nicht in Kraft. Traurig, traurig kann man da nur sagen.
Schwerer Unfall, mehrere Tote
Beifahrer zückt Handy, um Zuhause Bescheid zu sagen, dass es länger dauern wird
Ansage der Polizei: Schreiben sie gleich "2 Jahre"
Gewagtes Gesetz. Nur der Versuch?
Beweislast? Unschuldsvermutung? Rechtsstaat?
War alles einmal.....
Wird also wie üblich wohl wieder ein Fall fürs Verfassungsgericht.
Um zuhause bescheid zu sagen, halte ich das Handy am Ohr, und nicht an die Scheibe. Das wird ein Polizist schon unterscheiden können.
10 km/h zu schnell gefahren: Geldstrafe
Ohne zu blinken und in den Rückspiegel zu schauen auf der BAB die Spur wechseln so dass einer hinter dir in der Leitplanke landet: Freispruch weil der der in der Leitplanke gelandet ist nicht hellsehen kann dass Du jetzt die Spur wechseln willst und die Verkehrsregeln nicht einhältst... 😤
Naja. Filmen mit dem Smartphone sieht schon anders aus als Telefonieren.
Allerdings zeigt sich hier, dass Gesetze auch deshalb so kompliziert sind, weil die Dinge, will man sie sauber & für jeden Fall eindeutig beschrieben zu Papier bringen, doch manchmal enorm an Komplexität gewinnen.
Auch das sind vollkommen andere Baustellen, die mit dem hier diskutierten Thema rein gar nichts zu tun haben und in eigenen Threads diskutiert werden können.
Das Strafmaß...es geht um das Strafmaß
Das "Gaffer-Gesetz" existiert noch gar nicht - folglich existiert hier auch noch kein Strafmaß.
Damit macht die Auflistung von Strafen für andere Delikte noch weniger Sinn.
Auch wenn Du auf Freisprechen geschaltet hast, weil vielleicht der Fahrer mithören/reden soll?
Auch dazu ist es nicht notwendig, das Smartphone auf das Unfallopfer zu richten.