Barrierefreiheit – Mobil trotz Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind besonders auf ihr Fahrzeug angewiesen, um unabhängig und mobil zu bleiben. Mit entsprechenden Hilfsmitteln oder Zusatzeinrichtungen am Auto steht sicherem Fahren nichts im Weg. Ganz gleich, ob die Beeinträchtigung seit der Geburt besteht, durch eine Erkrankung oder einen Unfall entstanden ist. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Was muss beachtet werden, wenn der Führerschein gemacht wird? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? MOTOR-TALK hat die wichtigsten Infos zum Thema barrierefreie Mobilität zusammengefasst.
Gesetzliche Regelung
Menschen mit starken Beeinträchtigungen können nicht jedes Auto fahren, erwerben aber die „Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen“, wie es im Beamtendeutsch heißt, wie jeder andere Fahrschüler. Das gilt auch, wenn sie wegen eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten auf Fahrzeuge zurückgreifen müssen, die mit einer speziellen Ausrüstung ausgestattet ist. Eine Fahrerlaubnis kann nur bei nachgewiesener Nichteignung verweigert werden.
Als Führerscheinbesitzer mit Behinderung verlangt der Gesetzgeber verschiedene Gutachten und Nachweise zum Führen eines Autos. Welche Nachweise erbracht werden müssen, hängt von der Art der Einschränkungen ab. Als Nachweise gelten unter anderem ärztliche Gutachten, medizinisch-psychologische Gutachten, Eignungsgutachten eines Sachverständigen (z. B. TÜV oder Dekra) zum Führen eines Kraftfahrzeuges und Gutachten nach Paragraph 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie eine Fahrprobe.
Behinderte Fahrer benötigen speziell umgerüstete Fahrzeuge. In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die Zulassung von Personen- und Kraftfahrzeugen im Verkehr und auf öffentlichen Straßen genau geregelt.
Führerschein mit Handicap
Um den Führerschein abzulegen, benötigen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein spezielles Fahrschulauto. Da nicht jede Fahrschule verschiedene Modelle im Fuhrpark hat, kann ein passendes Unternehmen weiter entfernt sein. Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände bietet eine Liste mit Fahrschulen mit Behindertenausbildung.
Interessenten suchen sich eine geeignete Fahrschule mit einem zu ihnen passenden Fahrzeug, schließen einen Ausbildungsvertrag zum Führerschein ab und beantragen diesen bei der zuständigen Führerscheinstelle
Fahrzeugumrüstungen
Einige Hersteller wie Audi, Mercedes, Opel und VW bieten schon ab Werk Sonderfahrzeuge mit Fahrhilfen an. Sie gewähren oft einen Nachlass auf das gesamte Fahrzeug. Die meisten Autos lassen sich aber so umrüsten, dass sie für viele veränderte Umstände passen. Es gibt Betriebe, die sich auf den Umbau von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben.
Gängige Umrüstungen sind unter anderem:
Nach der Umrüstung müssen die Änderungen am Auto von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Einige Umrüstungen, die laut Eintrag im Führerschein erforderlich sind, werden von Kostenträgern bezuschusst.
Und: Benutzen behinderte und nicht-behinderte Menschen das Auto, kann es – je nach Art des Umbaus – so umgerüstet werden, dass sich die behindertengerechte Anpassung per Taster oder Hebel zurückstellen lässt. Die Berechtigung zum Parken auf speziellen Parkplätzen ist an die behinderte Person mit entsprechendem Parkausweis gebunden.
Förderungen für Behinderte
Menschen mit Behinderungen erhalten vom Staat für ihr Fahrzeug eine Kfz-Steuererleichterung, ganz egal, ob sie damit fahren oder gefahren fahren – sie müssen nur der Halter sein. Der Behinderte darf es allerdings nur zum Zwecke seiner Fortbewegung nutzen, nicht für einen entgeltlichen Güter- oder Personentransport. Mitfahrgemeinschaften zählen dazu übrigens nicht.
Die Steuererleichterung reicht von 50 Prozent (bei schwer Gehbehinderten) bis zu 100 Prozent (unter anderem bei Schwerbehinderten). Dafür müssen die Fahrzeugbesitzer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) bzw. „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) besitzen. Diesen Ausweis erhalten Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 S. 1 des 9. Buches SBG erfüllen.
Das Auto an Freunde oder Verwandte zu verleihen, ist übrigens nicht ratsam: Die Benutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Ausnahme: wenn sie im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten geschieht. Setzt sich der Halter darüber hinweg, droht ihm ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung. Will der Halter sein Fahrzeug dennoch verleihen, muss er für diesen Zeitraum Kfz-Steuer zahlen, mindestens jedoch für einen Monat
Behindertenparkplätze nur mit Ausweis nutzbar
Behindertenparkplätze sind barrierefrei und an die Anforderungen von Fahrern mit Handicap angepasst. Zum Beispiel sind sie größer als übliche Parkplätze, sodass genug Platz zum Rangieren mit einem Rollstuhl bleibt oder sie liegen nah bei den Eingängen von öffentlichen Gebäuden. Behindertenparkplätze gibt es an vielen Stellen. Doch nutzen dürfen sie nur Fahrer mit einem speziellen blauen Parkausweis. Dieser muss gut sichtbar im Auto ausgelegt sein. In der Regel zählen dazu unter anderem Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie. Als eine außergewöhnliche Gehbehinderung zählt, wenn der Behinderte sich auf Dauer nur mit großer Anstrengung oder nur mit fremder Hilfe bewegen kann. Sowie:
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Wissenswertes zur Fahrzeugumrüstung
Wer entscheidet, ob ich Auto fahren darf?
Wann benötige ich ein spezielles Auto?
Wie finde ich eine behindertengerechte Fahrschule?
Wo finde ich Umrüster für behindertengerechte Fahrzeuge?
Welche Förderungen gibt es?
Welche Autos lassen sich umrüsten?