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Tue Sep 21 13:30:43 CEST 2010    |    fire-fighter    |    Kommentare (39)

einsatzkosteneinsatzkosten

Grundsätzlich gilt:

 

Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren und die Brandbekämpfung sind kostenfrei, hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr.

 

Eine Ausnahme machen Brände und Technische Hilfeleistungen bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Luft-, Schienen-; Kraft- oder Wasserfahrzeugen ausgeht.

 

Das jeweilige Landes-Feuerwehrgesetz sieht aber auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor.

So werden z. B. bei vorsätzlichen, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet.

Auch bei Ereignissen von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt

 

Einige Beispiele (Auflistung ist nicht vollständig):

 

- Keller auspumpen

- Wohnungsöffnung (selbst ausgesperrt, Schlüssel vergessen usw.)

- Ölspurbeseitigung

- Fahrbahn reinigen

- Verschließen von Türen, Fenstern

 

 

Was wird berechnet?

 

Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet.

 

WICHTIG:

Die Feuerwehrleute sind nach wie vor freiwillig und ehrenamtlich tätig, Sie bekommen für "Ihre Feuerwehrarbeit" und Ihren "Rund um die Uhr Dienst" weder Geld noch sonstige Vergünstigungen!

 

Dennoch entstehen der Stadt durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehleute Kosten wie z. B. Erstattung von Lohnausfallkosten bei Einsätzen und Lehrgängen durch den Arbeitgeber, Verschleiß von Schutzkleidung, Versicherung, usw.

 

Die Städte haben aufgrund des Landes-Feuerwehrgesetztes eine "Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren" erlassen.

 

 

 

Wo darf die Feuerwehr nicht tätig werden?

 

Auch wenn die Feuerwehr oft über die technischen Möglichkeiten und das erforderliche Wissen verfügt, darf sie nicht tätig werden, wenn es für die Ausführung der Arbeit gewerbliche Anbieter gibt.

 

So dürfen z. B. Arbeiten wie

 

- das Bergen von Pkw oder Lkw

- das Beseitigen von Wespen(nestern)

- das Fällen von Bäumen

- das Reinigen von Dachrinnen

 

von der Feuerwehr nicht durchgeführt werden, um nicht mit gewerblichen Anbietern in Konkurrenz zu treten.


Tue Sep 21 13:46:04 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Zitat:

- das Bergen von Pkw oder Lkw

 

- das Beseitigen von Wespen(nestern)

 

- das Fällen von Bäumen

Jein!

 

Wenn die FF zur Bergung eines Fahrzeuges angefordert wird, zb. durch die Pol. ist es amtshilfe. Und ua. eine Gefahrenabwehr.

 

Westpennester dürfen auch von der Feuerwehr entfernt werden, wenn sie eine Bedrohung für Anwohner, Kinder, Patienten, ..... darstellen. Es darf jedoch das Nest nicht zerstört werde und auch nicht vernichtet werden. Diesen Vorgang des Entfernens, nennt man "umsiedeln". Viele Feuerwehren werden sogar durch Imker geschult.

 

Das Bäume fällen ist auch erlaubt, wenn Gefahr im vollzug ist. Sowie als Übungsdienste. Denn auch nur, wenn es als Übungsdienst angesetzt ist, ist man versichert. Wobei evtl. für Schäden an Gebäude usw. nicht gehaftet wird. Kenne Feuerwehren, die fahren fast jedes Wochenende in der "Sägezeit"zum Sägen raus. Denn wer von den Einstazkräften soll sonst im Ernstfall, fachgerecht einen Baum fällen können? Die Feuerwehren machen Ihren "Sägeschein" an einem Wochenende, in einem Wald, wo nichts passieren kann. Keine Belastungssägung usw.

Tue Sep 21 13:57:40 CEST 2010    |    Tecci6N

Zitat:

wenn Gefahr im vollzug ist

Dann ist es schon zu spät :D:D

 

Aber auch Türe öffnen ist kein Einsatzbild für die Feuerwehr, dafür gibts Schlüsseldienste. Anderes gilt nur bei Anforderung durch die Polizei oder den Rettungsdienst als Amtshilfe bzw. wenn eben Gefahr im Verzug ist. Schlüssel vergessen oder ausgesperrt erfüllt diese Anforderungen alleine noch lange nicht...

Tue Sep 21 14:25:02 CEST 2010    |    knacksen

Wer die Feuerwehr ruft weil eine Katze im Baum sitzt oder ähnlicher Schwachsinn, dem kann ruhig die Rechnung präsentiert werden.

 

"Bergung von Tieren" ?!

Die werden auch nicht vorm Schlachthof etc. gerettet.

Tue Sep 21 14:35:14 CEST 2010    |    fire-fighter

Schon mal was von einem Pferd/Kuh in einem Graben/Wasserloch gehört? :)

Tue Sep 21 14:38:00 CEST 2010    |    Achsmanschette15

"tragehilfe für rettungsdienst" kann man auch noch in die liste aufnehmen ^^

Tue Sep 21 15:49:02 CEST 2010    |    fire-fighter

Ich hätte da noch "Bergehilfe vom Rettungsdienst" Wobei ich nicht weiß, ob das kostenpflichtig war. Zumindest war es sehr witzig:

 

Einsatzstichwort "Amtshilfe für Rettungsdienst" Ein KTW hatte sich festgefahren! Interessanterweise war der KTW auf einem unbefestigtem Feldweg ca. 800m querab der Landstrasse steckengeblieben, als er "wenden" wollte...

Die Besatzung war übrigens "gemischt", will sagen ein Fahrer plus eine Rettungsassistentin...

Tue Sep 21 15:51:05 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Zitat:

Wer die Feuerwehr ruft weil eine Katze im Baum sitzt oder ähnlicher Schwachsinn, dem kann ruhig die Rechnung präsentiert werden.

Hoffe Du bist nicht irgendwann man in einer Lage, welche Du aus Dummheit gemacht hast.

Beispiel, Auto basteln, und ne kilometerlange Ölspur ziehen.

Oder Dein Kind im Fahrradständer festhängt. Ist auch alles unnötig.

 

Gibt genug Situationen, wo man ausrückt und sich denkt, man man man.

Gerade nachts!

Tue Sep 21 16:25:00 CEST 2010    |    Achsmanschette15

Zitat:

Beispiel, Auto basteln, und ne kilometerlange Ölspur ziehen.

da hierbei die haftungsfrage extreme risiken für die feuerwehr aufwirft, übernimmt das ölspur-kehren bei uns ein unternehmen das dann informiert wird und entsprechend eine rechnung zu händen des verursachers schreibt....

 

die feuerwehr kommt lediglich dann, wenn die gefahr besteht, dass das öl in die kanalisation läuft bzw. wenn der bauhof bereits feierabend hat um warnschilder aufzustellen......

Tue Sep 21 16:32:10 CEST 2010    |    Thai-Tiger

fire-fighter

 

selbst geschrieben oder kopiert? :D

Tue Sep 21 16:50:04 CEST 2010    |    fire-fighter

Zusammenkopiert... Geb ich offen zu. Stammt aus zwei Netzseiten. Zusammengefügt und neutralisiert (Bundesländer entfernt)

 

Es geht ja grundsätzlich um dea Thema an sich als Denkanstoß. Wenn sich jetzt urheberrechtlich jemand auf den Schlips getreten fühlt, werde ich den Text heute abend aus meiner Feder fließen lassen... :) -> Das dann aber bitt per PN an mich!! Danke!

Tue Sep 21 16:52:53 CEST 2010    |    Kipptransporteur

Bei uns macht die FFW noch vespennester weg ...

 

Oder Schwimmingpool befüllen :D, wobei das Wasser natürlich bezahlt wird und die Kaffeekasse auch was abbekommt...

Tue Sep 21 17:19:32 CEST 2010    |    EifelOmega

Zum Thema Ölspur:

 

Bei uns rückt sehr wohl die FFW aus um eine Ölspur abzustreuen. Nur das weg machen und Freigabe der Straße liegt in den Händen der Straßenmeisterei.

 

Bäume fällen gehört auch in den Aufgabenbereich der FFW. Solange sie eine Gefahr darstellen. Z.B. nach einem Sturm, wenn der Baum auf der Straße liegt bzw. droht auf die Straße zu kippen oder in ein Haus oder Stromleitung zu fallen droht.

 

Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift. War selber 16 Jahre in der FFW und musste das alles lernen beim Vorbereitungskurs zum Brandmeister ;)

Tue Sep 21 18:39:35 CEST 2010    |    notting

Naja, bei uns hat die Feuerwehr auch schon am So. Bäume zersägt (niemand eingeklemmt oder so, lag halt nur wg. verkümmertem Wurzelballen und etwas Wind quer auf der Hauptstr.) oder an städt. Gebäuden Regenrinnen (von durch Lothar herumgewirbelte Ziegel(-stücke)) gereinigt.

 

notting

Tue Sep 21 19:13:40 CEST 2010    |    Achsmanschette15

Zitat:

Naja, bei uns hat die Feuerwehr auch schon...

...das geht solange gut, bis sich jemand, der damit geld verdient dagegen beschwert!

 

allerdings, hängt hierbei viel von den faktoren die da mitspielen ab....einige beispiele wie z.b. die entfernung von wespennestern wurden ja schon genannt.....

Zitat:

auch schon am So. Bäume zersägt (niemand eingeklemmt oder so, lag halt nur wg. verkümmertem Wurzelballen und etwas Wind quer auf der Hauptstr.)

solange der baum der gemeinde war und es sich hierbei nicht um einen baum auf privatgrundstück handelt, wird es da keine probleme geben!

 

ob der baum da nun vom stadt.bauhof oder von der feuerwehr beiseite geschafft wird, bleibt sich im endeffekt gleich......

Zitat:

oder an städt. Gebäuden Regenrinnen gereinigt.

auch dagegen spricht nichts!

ihr solltest nicht vergessen, das die feuerwehrfahrzeuge der stadt gehören....

 

und wenn die stadt einen IHRER mitarbeiter (nichts anderes ist ein feuerwehrmann) mit einem IHRER fahrzeuge losschickt um regenrinnen an einem IHRER gebäude zu reinigen, oder die weihnachtsbeleuchtung aufzuhängen, kann da keiner was, selbst unter dem hinblick der entstehenden kosten kann man da keinen strick draus drehen........reinigt die feuerwehr hingegen die regenrinnen des privathauses vom städt.bürgermeister, sieht die sache wieder ganz anders aus!

Tue Sep 21 19:41:36 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Nur ist das Fahrzeug nicht über den Kommunalenschadensausgleich versichert. Sowie der FFM nicht bei der Feuerwehrunfallkasse. Deswegen werden solche Dienste ja als Sonderdienst usw. benannt.

 

Und im obigem Beispiel, lag der Baum auf der Hauptstrasse, als das Eingreifen der FF doch begründet.

Thu Sep 23 16:37:33 CEST 2010    |    Standspurpirat34146

Hallo zusammen!

 

Zitat:

Zitat:

Die Besatzung war übrigens "gemischt", will sagen ein Fahrer plus eine Rettungsassistentin...

Ein Schelm wer böses dabei denkt..... Ich glaub ich hätt mir ein grinsen nicht verkeinfen können wenn ich den KTW an den Schäkeln am LF Festgemacht hätte. Die waren an der Wheinachtsfeier fällig!

 

Gruß

schrolf97

Sun Oct 17 13:25:33 CEST 2010    |    MickyX

Wieso muss ich das bezahlen, wenn mein Auto nen Feuerwehreinsatz verursacht? Aber wenn mein Haus brennt, ist der Einsatz "kostenlos"?

 

Und auch ne Ölspur oder Benzinspur ziehe ich nicht mit Absicht, daher ist es m.E. völlig unangebracht, dem PKW Besitzer dafür ne Rechnung zu präsentieren.

Sun Oct 17 14:19:21 CEST 2010    |    Tecci6N

Du musst bezahlen, weil das Reinigen der Straße durch die Feuerwehr nicht deren ureigenste Aufgabe ist...ob mit Absicht oder nicht, spielt doch keine Rolle...

Sun Oct 17 15:59:21 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Feuerschutzsteuer und KFZ Haftpflicht heißen die Zauberwörter ;)

Thu Oct 21 14:50:38 CEST 2010    |    Duftbaumdeuter37499

aber was ist, wenn mein Auto schon längst abgemeldet ist und

auf dem Grundstück brennt?

Und überhaupt: von welchen Kosten reden wir hier eigentlich?

Die wollen ja wohl keine tausende haben wollen, oder?

 

Was mache ich z.B.wenn ein übereifriger Nachbar die Feuerwehr ruft?

Muss ich dann löhnen?

Thu Oct 21 14:58:14 CEST 2010    |    Achsmanschette15

Zitat:

aber was ist, wenn mein Auto schon längst abgemeldet ist und auf dem Grundstück brennt?

dann zahlt derjenige dem das auto gehört....

Zitat:

Und überhaupt: von welchen Kosten reden wir hier eigentlich?

zum einen die kosten für die fahrzeuge, eingesetze materialien (z.b. schaummittel) und zum anderen den verdienstausfall der anrückenden feuerwehrler.....

Zitat:

Die wollen ja wohl keine tausende haben wollen, oder?

wenn ein kompletter löschzug ausrückt kann das schnell 4-stellig werden.... zzgl. den kosten die für die beseitigung des fahrzeugwracks, ferner des mit betriebsstoffen (öl, benzin usw.) kontaminierten erdreiches rund um das abgebrannte auto....

Zitat:

Was mache ich z.B.wenn ein übereifriger Nachbar die Feuerwehr ruft?

"fehlalarme" sind, sofern diese nicht böswillig gemacht wurden in den meisten städten kostenfrei......sobald aber das erste wasser fließt zahlt der "verursacher" des feuers (bzw. besitzer des fahrzeuges).....

Thu Oct 21 16:20:27 CEST 2010    |    Tecci6N

Wenn das Auto brennt, dann kostet das natürlich nichts...warum auch? Feuer löschen = Aufgabe der Feuerwehr...

Fri Oct 22 10:03:42 CEST 2010    |    Duftbaumdeuter37499

Eigentlich ist es die Aufgabe der Feuerwehr, aber oben wurde doch gesagt, daß hier keine Fahrzeuge inbegriffen sind, bzw. die Kosten dann über die eigene kfz-Haftpflicht abgewickelt werden müssen.

Wenn das so ist, dann würde ich z.B.ein nicht angemeldetes Auto lieber ausbrennen lassen, als die Feuerwehr zu rufen und hoffen, daß kein Nachbar dort anruft.

Fri Oct 22 10:06:55 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug auf eigenem Grund brennt, zahlt die Versicherung -> Hausrat.

 

Und wenn Du beabsichtigt das Fahrzeug brennen lässt, wirst ne Anzeige bekommen.

Fri Oct 22 10:09:15 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Zitat:

Feuer löschen = Aufgabe der Feuerwehr

Zu Pauschalpreisen für die Pflichtleistungen der Feuerwehr !

Fri Oct 22 10:12:15 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Und bei Fahrzeugen gelten einmal Ausrückkosten + Nutzungsgebühren pro Fahrzeug.

 

Eine Person wird mit ca 30 Euro bei Einsätzen und ca. 15 Euro bei Sicherheitswachen berechnet.

Fri Oct 22 10:19:34 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Ausrückstundenkosten

Einsatzleitwagen (ELW)

ELW1-Tr. (Siehe DIN 14 507 Teil 2) 71,00 Euro/Std.

 

Löschfahrzeuge (LF)

LF 8/6 (siehe DIN 14 530 Teil 5) 89,00 Euro/Std.

LF 8/6 (siehe DIN 14 530 Teil 5 - Zusatzbeladung TH) 102,00 Euro/Std.

LF 16-TS (siehe DIN 14 530 Teil 8) 267,00 Euro/Std.

TLF16/25 (siehe DIN 14 530 - 20) 317,00 Euro/Std.

 

Hubrettungsfahrzeuge

DLK 23-12 (siehe DIN 14 701 Teil 2) 132,00 Euro/Std.

 

Rüstwagen (RW)

RW Oel 50,00 Euro/Std.

RW1 (siehe DIN 14 555 Teil 2) 82,00 Euro/Std.

 

Gerätewagen (GW)

GW-Öl 50,00 Euro/Std.

GW-G2 240,00 Euro/Std.

 

Feuerwehranhänger (FwA)

TSA-TS 8 Tragkraftspritzenanhänger 31,00 Euro/Std.

STA Schlauchtransportanhänger 51,00 Euro/Std.

 

_______________________________________________________

 

Bei freiwilligen Leistungen der FF

 

Einsatzleitwagen (ELW)

ELW1-Tr. (Siehe DIN 14 507 Teil 2) 86,00 Euro/Std.

 

Löschfahrzeuge (LF)

LF 8/6 (siehe DIN 14 530 Teil 5) 104,00 Euro/Std.

LF 8/6 (siehe DIN 14 530 Teil 5 - Zusatzbeladung TH) 114,00 Euro/Std.

LF 16-TS (siehe DIN 14 530 Teil 8) 381,00 Euro/Std.

TLF16/25 (siehe DIN 14 530 - 20) 373,00 Euro/Std.

 

Hubrettungsfahrzeuge

DLK 23-12 (siehe DIN 14 701 Teil 2) 480,00 Euro/Std.

 

Rüstwagen (RW)

RW Oel 86,00 Euro/Std.

RW 1 (siehe DIN 14 555 Teil 2) 212 Euro/Std.

 

Gerätewagen (GW)

GW-Öl 50,00 Euro/Std.

GW-G2 349,00 Euro/Std.

 

Feuerwehranhänger (FwA)

TSA-TS8 Tragkraftspritzenanhänger 31,00 Euro/Std.

STA Schlauchtransportanhänger 51,00 Euro/Std.

____________________________________________________

 

Betriebsstundensatzung

 

Tragkraftspritze mit saugseitigem Zubehör 20,00 Euro/Std.

Überdrucklüfter 10,00 Euro/Std.

Elektrolüfter 5,00 Euro/Std.

Notstromerzeuger 5 KVA 15,00 Euro/Std.

Motorkettensäge 8,00 Euro/Std.

Elektro-Kettensäge 6,00 Euro/Std.

Motortrennschleifer (ohne Scheibe) 6,00 Euro/Std.

WAP Flüssigkeitssauger Turbo 1001 AE-F 10,00 Euro/Std.

Tauchpumpe FW-TP4/1 mit Zubehör 10,00 Euro/Std.

Turbinen-Tauchpumpe TTP 80 8,00 Euro/Std.

Druckluftatmer (30 min.-Gerät) inkl. Träger 25,00 Euro/Std.

Fri Oct 22 10:30:26 CEST 2010    |    Duftbaumdeuter37499

Wow, in meinem nächsten Leben werd ich Feuerwehrmann!

ACHTUNG!! Dies war ein Scherz! (Bevor sich jemand entrüstet)

Auf jeden Fall lohnt es sich, sich selbst mit Feuerlöschern auszurüsten!

Fri Oct 22 10:37:32 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Das sind kommunale Kostensatzungen.

 

Und als FwMann hat man davon nichts ;)

 

Freiwillig! Wobei nur der Ein- & Austritt freiwillig ist ;)

 

Und wenn man mal die Beschaffungskosten von Fahrzeugen & Ausrüstung sieht, denn macht man auch WOW.

Fri Oct 22 10:40:29 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Und es werden auch nicht in jedem Ort die Kosten weitergegeben.

 

Und wenn die Feuerwehr mit 100 Mann kommt, heißt es auch nicht, das man die voll zalen muss.

 

Denn dafür gibt es einen Personalplan, in welchen genau steht, wieviel Personen für welchen Einsatz tatsächlich nötig sind.

Und danach wird abgerechnet.

Fri Oct 22 10:40:35 CEST 2010    |    Tecci6N

Schön abgeschrieben und doch schon falsch...die Kosten werden durch eine Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt, einfach mal irgendwas hier reinzuschreiben, bringt gar nichts...und ist auch total uninteressant...

 

Abgesehen davon, die Gemeinden haben immer innerhalb ihres Ermessens die Wahl, ob ein Einsatz kostenpflichtig ist oder nicht, mit Ausnahme des abwehrenden Brandschutzes, wenn Menschen bedroht sind...

 

Wer wirklich was dazu wissen (und auch schreiben will), sollte sich die Vollzugsbekanntmachungen zu den einzelnen Feuerwehrgesetzen durchlesen und nicht irgendwas abschreiben...

Fri Oct 22 10:56:14 CEST 2010    |    Antriebswelle47203

Obiges ist die Gebührensatzung von der Feuerwehr und diese unterscheidet sich sehr wenig zu anderen.

Ausser bei einer BF.

 

Den Rest habe ich oben geschrieben, das nicht in jedem Ort Gebühren erhoben werden.

Und ja, auch nicht jkeder Einsatz wird kostenpflicht berechnet. Zumindest nicht für die Betroffenen.

Fri Oct 22 12:44:51 CEST 2010    |    Tecci6N

Du hast offensichtlich keine Vorstellung davon, wie sich die Gebührensatzung einzelner Gemeinden deutlichst unterscheiden können...hat auch gar nichts mit BF oder FF zu tun...

 

Zitat:

Und ja, auch nicht jeder Einsatz wird kostenpflicht berechnet. Zumindest nicht für die Betroffenen.

Für wen denn sonst? Aber auch da empfehle ich einen Blick ins jeweilige Landesfeuerwehrgesetz samt Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung, Stichwort Schuldner.

Sun Oct 24 07:57:50 CEST 2010    |    Rostlöser144

Bei uns im Garten wurde mal eine riesige Blautanne von der Feuerwehr umgeschnitten.. die hatte Borkenkäfer-Befall.. aber gezahlt haben wir nichts. Ob da Gefahr im Verzug war lässt sich wohl streiten.. die hatte die Borkenkäfer schon lange..

Sun Oct 24 10:12:43 CEST 2010    |    notting

@yo-chi: Der von mir erwähnte Baum stand auch ewig und hat es erst bei etwas stärkerem Wind gekostet. Und ich glaube nicht, dass sich die Wurzeln von heute auf morgen so stark zurückgezogen haben, dass er keinen Halt mehr hatte...

 

notting

Tue May 29 17:57:30 CEST 2012    |    Max-benz-046

Oh Mann...

mich würde interessieren, wer von denen, die die Pflichen der Freiwilligen Feuerwehr so genau kennen, mit in der Reihe stehen und ihren Beitrag leisten, um das Leben und Gut des Nachbarn zu retten. Und das alles für nen feuchten Händedruck aber mit allen Haftungsrisiken.

 

nachdenklich

Thu Nov 14 18:09:07 CET 2013    |    O'Paqua

Mich würde mal interessieren, ob das Fällen eines Baumes auf einem Privatgrundstück einfach als Übungszweck deklariert werden kann? Folgender Fall: Nachbar ist Mitglied der FFW und ließ sich von 10 Mann abends 4 private Bäume fällen. 1 Sprinter und ein 7,5 Tonner waren 1 Stunde im Einsatz. Diese Aktion ist ja nicht ganz uneingennützig und letztlich von Steuergeldern finanziert. Das hat für mich einen extrem faden Beigeschmack. Kann ich mir als Nicht-Mitglied auch die FFW bestellen und meinen Garten auslichten lassen?

Thu Nov 14 19:51:07 CET 2013    |    Achsmanschette15

Zitat:

Kann ich mir als Nicht-Mitglied auch die FFW bestellen und meinen Garten auslichten lassen?

das gibt spätestens dann ärger, wenn das jemand sieht, der mit baumpflege sein geld verdient!

Fri Nov 15 08:27:17 CET 2013    |    Diesel73

Also bei uns aufm Dorf ist es schon oft so, dass die Jungs von der Freiwilligen auch mal "artfremd" aushelfen. Das ist doch das, was das Zusammenleben ausmacht, ich würd da jetzt keine Erbsen zählen.

Deine Antwort auf "Sind Feuerwehreins�tze kostenpflichtig?"

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Mein Blog hat am 20.04.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

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In 20 Jahren Feuerwehr gibt es wirklich nichts mehr, was ich noch nicht erlebt habe.

FS CE besitze ich seit 2007, dafür noch mal vielen Dank an die Gemeinde :cool:

Meine Brötchen (und auch das für obendrauf) verdiene ich mir im weltweiten Service für Industrieelle X-Ray Anlagen

Privat bewege ich z.Zt. einen Skoda Octavia RS.

Wer mehr wissen will - PN!

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Meine Ursprungsheimat liegt in Berenbostel. Das ist ein Stadtteil von Garbsen, in der Nähe von Hannover. Ein Teil der Berichte stammt aus meiner Zeit dort. Seit ein paar Jahren hat es mich beruflich ins schönste Bundesland der Welt verschlagen. Seitdem bin ich hier in Ahrensburg, in der Nähe von Hamburg aktiv.

Auf den Fotos kann man den Unterschied anhand der Einsatzkleidung erkennen. Niedersachsen bevorzugt orange Jacken, in Schleswig-Holstein ist die Nomexjacke dunkel.

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