• Online: 2.560

andyrx

Alles was Spass macht rund ums Auto wie z.B.Youngtimer,Bike,Motortalk RX7,Wankel,Sportwagen,Reisen,Italien,Pasta,Motorrad,Off Topic

Mon Jun 04 13:30:27 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (31)    |   Stichworte: Gesetz, Oldtimer, STVO, TÜV, Vorschriften, Youngtimer

cimg5297-2667317852358458230cimg5297-2667317852358458230

Moin Motortalker,

 

habe gerade was recherchiert bezüglich der Änderungen zur Baurat §21 Abnahme (die ich nicht mehr brauch obwohl KFZ seit 8 Jahren abgemeldet ist) da ein Brief für mein Fahrzeug existiert.

 

...dabei hab ich diese Tabelle gefunden die mal auflistet was im Laufe der Jahre so an Auflagen gab bzw. beim KFZ Pflicht geworden ist um eine Betriebserlaubnis zu erhalten....das liesst sich schon mitunter recht lustig;)

 

Zitat:

 

Abgas: PKW mit Benzin AU-pflichtig 01.07.69 47a

Abgas: PKW mit Diesel AU-pflichtig 01.01.77 47a

Abgasverhalten: Euro 1 für PKW 01.01.93 47

Abgasverhalten: Euro 2 für PKW 01.01.97 47

Abgasverhalten: Euro 3 für PKW 01.01.01 47

Abgasverhalten: Euro 4 für PKW 01.01.06 47

Abgasverhalten: Euro 5 für PKW 01.01.11 47

Abschleppösen: vorne und hinten erforderlich (hinten nur bei Anhängelast) 01.10.74 43

Alarmsysteme: müssen EG-Richtlinie 74/61/EWG erfüllen 01.10.98 38b

Anfahrspiegel: rechts bei LKW über 12t erforderlich 01.01.89 56

Anfahrspiegel: rechts bei LKW über 7,5t erforderlich 01.01.91 56

Auspuffanlagen: Kräder: Austauschanlagen mit EG-Kennzeichnung 01.04.94 49

Begrenzungsleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Benzintank: nicht zulässig im Motorraum oder hinter Frontblech 01.04.52 45

Bremsanlage: Kräder: Muss EG-Richtlinie 93/12/EWG erfüllen 01.01.98 41

Bremsanlage: PKW: Muss EG-Richtlinie 71/320/EWG erfüllen 01.01.91 41

Bremsleuchten: PKW: Drei Leuchten erforderlich 01.01.98 -

Bremsleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Bremslicht: erforderlich bei Krädern ab 50 km/h 01.01.88 53

Bremslicht: nur rot zulässig (vorher auch gelb) 01.01.83 53

Bremslicht: zwei Leuchten erforderlich (vorher eine, wenn original) 01.07.61 53

Diebstahlsicherung : auch rückwirkend erforderlich(ggf. loses Zubehör möglich) 01.01.62 38a

Elektrische Versorgung: muss ausreichend sein für Beleuchtung 01.01.88 49a

Fabrikschild: Anbringung vorne rechts 01.04.52 59

Fahrtrichtungsanzeiger: ab 3,5t auch seitlich erforderlich 01.01.92 54

Fahrtrichtungsanzeiger: Bauartgenehmigung erforderlich 01.04.57 22a

Fahrtrichtungsanzeiger: Krad: erforderlich 01.01.62 54

Fahrtrichtungsanzeiger: hinten gelb (vorher auch rot zulässig) 01.01.70 54

Fahrtrichtungsanzeiger: nicht an beweglichen Teilen angebracht 01.01.87 53

Fahrzeugidentnummer: muss eingeschlagen sein (vorher graviert oder auf Schild) 01.10.69 59

Frontspiegel: über 7,5t erforderlich 26.01.07 56

Geschwindigkeitsschilder: bei mehrspurigen Kfz unter 60 km/h erforderlich 01.01.89 58

Glühlampen asymmetr. Abblendlich: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.61 22a

Großwinkliger Rückspiegel: über 7,5t erforderlich 01.01.00 56

Hauptscheinwerfer: Anbauhöhe untere Kante mind. 500mm/max. 1200mm 01.08.88 50

Heizung: erforderlich in geschlossenen PKW 01.01.56 35c

Kennzeichen: Kräder zweizeilig (vorher auch verkleinert in 255x130mm möglich) 01.07.58 60

Kennzeichenbeleuchtung: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Konturmarkierungen: bei schweren und langen Fahrzeugen erforderlich 10.07.11 -

Kurbelgehäuseentlüftung: Nicht ins Freie führen 20.04.73 47

Leuchtweitenregulierung: erforderlich 01.01.90 50

Nebelscheinwerfer: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.61 22a

Nebelschlussleuchte: erforderlich 01.01.91 53d

Nebelschlussleuchte: Kontrollleuchte in gelb erforderlich (vorher auch grün) 01.01.81 53d

Parkleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Radabdeckung: erste genaue Definition 01.01.62 36a

Reifen: Luftreifen Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.98 22a

Reserverad: 2 Sicherungen wenn außen angebracht 01.01.81 36a

Rückfahrscheinwerfer: Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.86 22a

Rückfahrscheinwerfer: erforderlich 01.01.87 52a

Rückspiegel: 2 Stück bei Krädern über 100km/h 01.01.90 56

Rückstrahler: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Rückstrahler: Kräder: Prüfzeichen IA erforderlich (vorher auch I zulässig) 22.03.85 53

Rückwärtsgang: bei Kfz über 400kg erforderlich 01.07.61 39

Scheiben: Bauartgenehmigung erforderlich 01.04.57 22a

Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht): Bauartgeneh./Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: einzeln abgesichert 01.01.87 53

Schlussleuchten: mind. 350mm vom Boden 01.01.86 53

Seitenmarkierungsleuchten: ab 6m Länge vorgeschrieben 01.01.94 51a

Seitl. Rückstrahler: ab 6m Länge vorgeschrieben 01.01.81 51a

Seitl. Schutzvorrichtung: bei LKW erforderlich 01.01.75 32c

Sicherheitsgurte hinten: erforderlich 01.05.79 35a

Sicherheitsgurte vorne: erforderlich 01.04.70 35a

Sicherheitsgurte: Verankerungspunkte müssen geprüft sein 01.01.92 35a

Sitze: Längssitzbank nicht zulässig 20.10.07 -

Sitze: selbsttätige Lehnenverriegelung notwendig 01.03.76 35a

Türen: nur vorne angeschlagen (vorher auch hinten zulässig) 01.07.63 35e

Umrissleuchte: ab 2,10m Breite erforderlich (ab 1,80m zulässig) 01.01.87 51b

Unterfahrschutz hinten: bei LKW erforderlich 01.01.75 32b

Verbindungsteile (AHK): Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.54 22a

Warnblinkanlage: Generelle Nachrüstpflicht, außer Krad und Dreirad -

Winker: auch als Pendelwinker nicht mehr zulässig 01.04.57 54

Winker: zu mehr zulässig (vorher möglich, wenn für Fahrzeug zulässig) 01.04.74 54

Xenon-Licht: Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung 01.04.00 50

Zusatzheizung: Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.62 22a

Zweileitungsbremsanlage: bei LKW über 25km/h erforderlich 01.04.79 41

Betriebserlaubis: Erlischt nach Ausmusterung bei speziell für Zwecke des Brandschutzes, der Polizei, des Militärs, oder des Katastrophenschutz gebauten sind

Quelle-->http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/tipp3.html

 

ein Winker statt Blinker darf es seit 1957 nicht mehr sein...OK das hab ich mir gedacht;)

 

aber das ein Auto seit 1956 eine Heizung haben muss ist mir neu:p

 

Auch die Pflicht einen Rückwärtsgang zu haben seit 1961 bringt einen doch ein wenig zum schmunzeln;)

 

viel Spass beim Stöbern

 

mfg Andy


Mon Jun 04 13:38:18 CEST 2012    |    Goify

Kleine Anmerkung:

Diese Vorschriften gelten in der Regel für neue Baumuster, also konnte ein altes Modell unverändert bis zu einem gewissen Datum weiter gebaut werden. Beispielsweise gab es auch 1972 Neuwagen ohne Gurte an den Vordersitzen.

Mon Jun 04 14:46:04 CEST 2012    |    andyrx

danke für die Ergänzung,wusste ich auch nicht;)

 

mfg Andy

Mon Jun 04 15:10:02 CEST 2012    |    Eric E.

Hi,

 

über die Heizung bin ich auch gestolpert. :D 

 

 

Was mich wundert: 

 

Türen: nur vorne angeschlagen (vorher auch hinten zulässig) 01.07.63 35e

 

 

haben Rolls Royce und Opel Meriva eine Ausnahmegenehmigung?

 

Grüße,

Eric

Mon Jun 04 15:11:44 CEST 2012    |    Schattenparker47314

Interessant und bei der Restaurierung von Oldies nicht unwichtig.

Das ist noch -hmmm- verhältnismäßig "harmlos". Abwarten, was passiert wenn die fleißigen EU-Beamten mal richtig loslegen.

Das mit dem Rückwärtsgang hat ja Hintergrund. Das Hanomag - Komissbrot aus den 20er Jahren des vergangen Jahrhunderts hatte keinen Rückwärtsgang und viele Kleinstautos aus den 50er Jahren. Kleinschnittger- Fahrzeuge, Messerschmitt usw.

Wann wurde der Wagenheber eigentlich Pflicht? War nur ein Gedanke, weil: Es gab nicht einmal einen Wagenheber. Im Falle einer Panne wurde empfohlen den Wagen anzuheben, auf die Knie abzusetzen und dann den Reifenwechsel durchzuführen ,siehe auch Bild: (Quelle Stefan Arold.de/fifties-kleinwagen).

Mon Jun 04 15:16:03 CEST 2012    |    Schyschka

wie in dem Link steht ist richtig: Es gilt bei allen Daten für Übergangsfristen das eingetragene Erstzulassungsdatum des Kraftfahrzeuges.

 

Wenn ein Fz. danach noch zugelassen wurde, musste eine Ausnahme beantragt worden sein! Ist z.B. heute auch noch so, wenn ein Ami eingeführt wird, nach 1990 ohne Leuchtweitenregulierung LWR, dann wird eine Ausnahme fällig, welche bei der §21 Prüfung festgelegt wird und bei der Zulassung direkt das Amt einkassiert! Wobei die Ausnahme nicht immer befürwortet werden soll, wenn eine Umrüstung möglich und bezahlbar ist, meiner Meinung bei nem Ami von 2010 sind 2000 Euro ein Witz zum eigentlichen Fz.-Wert, will aber niemand wissen!

 

Ein Wagenheber sowie das Ersatzrad sind keine Pflichtausrüstung beim klassischen Pkw

 

das mit den Selbstmördertüren ist beim Meriva B so gelöst meines Wissens, da das Fz. keine nationale BE sondern eine EG-Typgenehmigung hat und die EG kennt diese Vorschrift nicht, sondern nur irgendwas mit keine Türen so angeordnet dürfen bei der Fahrt geöffnet werden, was beim Meriva B wohl auch nicht geht!

 

Das man beim Stand ein Bein verlieren kann wie es der Deutsche sich dabei gedacht hat interessiert die EG anscheinend nicht! Und EU Recht steht über nationalem Recht, also geht das beim Meriva B in Ordnung!

 

ein weiteres Beispiel die Auspuffmündung nach rechts zur Seite, national nicht erlaub aber EG kein Thema!

 

die KFZ-PRÜFSTELLE BRANDSHOF gefällt mir echt gut, toller Charme so auf alt gemacht oder besser nie erneuert, hat irgendwie was!

Mon Jun 04 15:58:26 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Der alleinige Betrieb des Winkers ist nicht zulässig, niemand wurde und wird gezwungen, seinen Winker am Fahrzeug, falls noch vorhanden, abzuklemmen.

Mit der Vorschrift, Blinker ab April 57, wurde der Verbau von Winkern ab 4.57 überflüssig.

Zum eingeschalteten Blinker, auch nachgerüstet, durften und dürfen die vorhandenen Winker der früheren Fahrzeuge weiterhin benutzt werden.

Das war und ist ähnlich mit dem Gerücht des Verbotes des Fahrens mit der Abschleppachse, das nie verboten wurde und nach wie vor erlaubt ist..

Nachtrag:

Zitat

Ab. 1. Juli 1963 müssen alle Kfz über 4 Metern Länge und 1,6 Metern Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen sind. Dafür werden zahlreiche Umrüstsätze angeboten.

Mon Jun 04 16:01:34 CEST 2012    |    Spannungsprüfer52523

Hallo, ab wann wurden eigentlich die Geschwindigkeiten vorgeschrieben? Meiner Meinung nach konnte man bis etwa 1957 so schnell fahren wie man wollte. Natürlich den Verkehrsverhältnissen angepasst. Freundliche Grüsse.

Mon Jun 04 16:04:06 CEST 2012    |    bronx.1965

Ein Besuch der Tanke ist absolut zu empfehlen. Tolle Atmo, nette Leute und sehr, sehr coole Karren:D

Bei Kaffee und Donuts entspannen und einfach schauen, was draußen vorfährt. Bei meiner Visite tauchten innerhalb von einer Stunde zwei Rekord PI,PII; ein Pontiac Catalina und ein alter Tempo-Lieferwagen auf. Was noch herumstand, nicht mitgezählt.

 

Danke für den Beitrag Andy, das muss ich doch glatt übersehen haben. Wundert mich das jetzt?

Nee, bei den ganzen Autos nicht wirklich;)

 

MfG, Bronx

Mon Jun 04 16:06:46 CEST 2012    |    Kurvenräuber9743

Hallö Andy

 

Das mit der Heizung, hat glaub was mit dem Beschlagen der Fenster zu tun.

 

Gruss aus Gran Canaria :cool:

Mon Jun 04 17:11:00 CEST 2012    |    Käfer1500

gute Übersicht!

 

Kann mich noch gut an das Gesicht des Polizisten erinnern, der mich wegen fehlender AU Plakette am Käfer stoppte. Sein Kollege wußte dann aber, das ich mit meiner frechen Aussage "brauch ich net!" recht hatte: AU für Benziner nur nach EZ 1.7.1969 nötig, wie auch oben in der Liste steht! ;)

Mon Jun 04 17:15:29 CEST 2012    |    Käfer1500

@T3-Fred: Geschwindigkeitsbeschränkung von 100km/h auf Landstraßen gab es nicht von 1953 bis 1.10.1972:

 

1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt (100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW; offizielle Begründung: "um der Raserei Einhalt zu gebieten"), welche kurz vor Kriegsausbruch – und damit ganz offensichtlich zwecks Treibstoffeinsparung und effektiverer Kriegsvorbereitung – auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.

 

Bis Anfang der 70er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bunderepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.

Mon Jun 04 17:29:07 CEST 2012    |    andyrx

Zitat:

Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.

das war eine gute Entscheidung des Bundesrates....;)

 

mfg Andy

Mon Jun 04 17:46:23 CEST 2012    |    andyrx

hier mal im Link die aktuelle komplette STVZO (Strassenverkehrszulassungsverordnung) -->http://www.buzer.de/gesetz/2423/index.htm

 

was für ein bürokratisches Monster:o

 

hat jemand gewusst das für Busse folgendes gilt im §54b

 

Zitat:

 

In Kraftomnibussen muß außer den nach § 53a Abs. 1 erforderlichen Warneinrichtungen eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige windsichere Handlampe mitgeführt werden.

:eek:

 

mfg Andy

Mon Jun 04 18:16:14 CEST 2012    |    Goify

Meinen die damit das oder das? :D

Mon Jun 04 20:43:18 CEST 2012    |    andyrx

ja diese angestaubten altmodischen Formulierungen in den Vorschriften und Gesetzen sind mitunter sehr amüsant;)

 

mfg Andy

Mon Jun 04 21:23:59 CEST 2012    |    Antriebswelle19813

Seeehhrrr interessanter Artikel, dankeschön!:)

Mon Jun 04 21:33:45 CEST 2012    |    Spurverbreiterung17812

TVR Taimar - Martin Lilleys Meisterwerk:cool::cool::cool: Haben will ich:D

Ich wusste gar nicht, dass Längssitzbänke verboten wurden. Dann wird der neue Defender ab 2015 noch eine altes Eigenheit verlieren:(

Mon Jun 04 23:36:32 CEST 2012    |    PS-Schnecke37532

was sind die Selbstmördertüren ?

Tue Jun 05 07:39:18 CEST 2012    |    Schyschka

sowas z.B.

 

also hintere Türen welche die Scharniere hinten haben! Du steigst aus zur Straßenseite, jmd übersieht dich schlägt die Türen zu und dein Fuß/Bein ist dazwischen

Tue Jun 05 09:56:50 CEST 2012    |    sampleman

Sehr erstaunlich finde ich, dass Motorräder vor 1988 offenbar kein Bremslicht brauchten. Das kann ich mir ehrlich gesagt beim besten Willen nicht vorstellen. Zumindest nicht erst ab '88.

Tue Jun 05 09:59:40 CEST 2012    |    andyrx

die meisten Hersteller werden es ohnehin verbaut haben da wohl in anderen Ländern schon vorher vorgeschrieben...anders kann ich mir das auch nicht erklären mit dem Bremslicht bei den Bikes;)

 

mfg Andy

Tue Jun 05 13:35:12 CEST 2012    |    PS-Schnecke37532

@Schyschka - danke

Tue Jun 05 20:16:48 CEST 2012    |    Rostlöser51231

Benzintank: nicht zulässig im Motorraum oder hinter Frontblech

 

Hatte der Trabant nicht den Tank im Motorraum?

 

Und Selbstmoerdertueren sind weiterhin zulaessig wenn es eine Sicherung gibt, die ein Oeffnen waehrend der Fahrt verhindert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstm%C3%B6rdert%C3%BCr

Daher gibt es einige Fahrzeuge mit solchen Tueren hinten.

Mazda RX8, Opel Meriva, die ganzen Pickups mit 1.5 Kabine, Saturn Ion, Honda Element, Toyota FJ Cruiser, ....

Tue Jun 05 21:25:09 CEST 2012    |    VolkerIZ

Der Trabi darf alles, weil laut Einigungsvertrag die Zulassung der DDR-Fahrzeuge so akzeptiert wird. Deshalb dürfen ja DDR-Mopeds auch 70 fahren.

Was mich nur wundert: Z.B. der Goggo hat auch den Tank im Motorraum und das ist nur ein Modell, was mir auf die Schnelle mal so einfällt und nach 1952 entwickelt.

Tue Jun 05 22:29:48 CEST 2012    |    Roland0815

In der Liste fehlen noch ein paar Kleinigkeiten. Unter anderem:

ab 1.1.? 2012 typgeprüfte Neufahrzeuge müssen ABS und ESP haben.

 

(Dem dt. Autolobbyverband waren wohl einige Importfahrzeuge ohne zu billig...)

Wed Jun 06 08:47:40 CEST 2012    |    der_Derk

Zitat:

Leuchtweitenregulierung: erforderlich 01.01.90

Smart Roadster, 2003-2005: Keine Leuchtweitenregulierung... ;)

 

Zitat:

Ich wusste gar nicht, dass Längssitzbänke verboten wurden. Dann wird der neue Defender ab 2015 noch eine altes Eigenheit verlieren:(

Zu spät - das hat er bereits. Beim letzten Facelift sind die Längssitzbänke entfallen und wurden durch die "Standard-Konfiguration" ersetzt: 4 Sitze in zwei Reihen im 90 (vorher 7), bis zu 7 Sitze in drei Reihen im 110 (vorher 9).

Sat Jun 16 17:31:51 CEST 2012    |    Antriebswelle238

Zitat:

also hintere Türen welche die Scharniere hinten haben! Du steigst aus zur Straßenseite, jmd übersieht dich schlägt die Türen zu und dein Fuß/Bein ist dazwischen

... nicht ganz ;)

bis in die 50er gab es auch hinten angeschlagene vordere Türen.

Selbstmördertüren weil: wenn sie nicht richtig verschlossen war, wurde sie evtl. vom Fahrtwind gepackt und abgerissen.

So passiert am LLoyd 600 meines Onkels Ende der 50er.

Vorne angeschlagene Türen werden vom Fahrtwind im Zweifelsfall zugedrückt.

 

Zitat:

Was mich nur wundert: Z.B. der Goggo hat auch den Tank im Motorraum und das ist nur ein Modell, was mir auf die Schnelle mal so einfällt und nach 1952 entwickelt.

Mein damaliger Renault R10 Major (lt. Wiki angeblich von 65-71 gebaut) hatte auch noch seinen Tankeinfüllstutzen hinten direkt neben dem zeitweise heissen Motor.

Da es sich um einen ganz normalen Stutzen ohne Überlauf oder Spritzschutz handelte haben sich die damals noch üblichen Tankwarte oft geweigert, das Auto zu betanken, so das ich schon sehr früh ans Selbsttanken gewöhnt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere war der Tank zwischen Rücksitzbank und Motor.

 

Bei meinem ersten Auto, einem Ford Taunus P3 Badewanne versteckte sich der Einfüllstutzen hinter dem umklappbaren Nummernschild. Der Tank befand sich also direkt in der Heck-Aufprallzone. Bei den alten Käfern war vorne vor dem Tank immerhin noch das Reserverad, wenn es denn drin war. Dafür befand sich die Batterie meist ungeschützt unter der hinteren Sitzbank und wenn die nur genügend durchgesessen war sorgte das im Einzelfall für fröhlichen Funkenschlag mit anschliessendem Feuerchen.

Sat Jun 16 21:56:26 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Das Problem des Aufschlagens der hinten angeschlagenen Türen bestand und besteht lediglich bei Karossen in denen die tragenden Skelette aus Holz sind und waren..

Wenn das Holz nass oder morsch wurde konnte sich die Karosse verziehen, und zwar soweit, das der Riegel während der Fahrt aus der Falle sprang..

In Tschechien zB. wurden die Selbstmördertüren noch rund 20 Jahre länger verbaut, mir ist von daher kein Fall bekannt, das eine Tür aufsprang..

Fri Feb 16 10:20:49 CET 2018    |    Trackback

Kommentiert auf: VW Käfer:

 

VW Käfer Schlauch Luftfilter

 

[...] Quelle, aber in dem MT-Blogartikel sind ein paar Änderungen der Vorschriften mit Datum aufgelistet:

 

https://www.motor-talk.de/.../...hrift-history-der-stvzo-t3956003.html

 

Demnach wäre es ab 20.04.73 nicht mehr zulässig ins freie zu führen. Mit etwas mehr suchen findet sich [...]

 

Artikel lesen ...

Fri Feb 16 11:09:25 CET 2018    |    sampleman

DDR-Mopeds dürfen nicht 70 km/h sondern nur 60 km/h fahren. Und sie dürfen nicht auf die Autobahn, weil dafür eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, die "über 60 km/h" liegt. Und 60 ist eben nicht über 60.

 

Das ist auch der Hintergrund dieser merkwürdigen Geschwindigkeitsangabe "62 km/h", die sich oft auf Schwerlastschleppern oder großen Autokränen findet. Sie können über 60 km/h fahren, also dürfen sie auf die AB.

Tue Oct 16 20:12:17 CEST 2018    |    Trackback

Kommentiert auf: US Cars:

 

Fernlicht Nachrüstung Pflicht?

 

[...] eine neugierige Google-Suche hat diesen alten MT-Thread hochgebracht:

https://www.motor-talk.de/.../...hrift-history-der-stvzo-t3956003.html

[...]

 

Artikel lesen ...

Deine Antwort auf "was wurde wann Vorschrift--> History der STVZO"

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 09.01.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

andyrx andyrx

Chevrolet

bin Jahrgang 1960 und immer noch locker drauf;)

 

gebürtiger Hesse der nun in Bayern zuhause ist.

Hobby's sind natürlich Autos insbesondere mit Wankelmotor, Motorrad fahren und Allrad / Offroad fahren

Besucher

  • anonym
  • Reinhard69
  • katzabragg
  • stefan0664
  • Roman1971
  • servicetool
  • B-DX1473
  • Sindalan
  • lenutomkraft
  • keksemann

Dauergäste/avatare/Ladezeit lang!! (1383)

Archiv