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Belij´s Blog

Wer später bremst, fährt länger schnell

Mon Mar 28 20:56:49 CEST 2011    |    BelijKarp    |    Kommentare (12)

Schriftzug
Schriftzug

Willkommen liebe Leser zu meinem ersten Blog :D

 

Da dies mein erster Blog ist, bin ich auch für Verbesserungsvorschläge und Kritik offen :D

 

Zum Thema: Wenn man ein Auto fährt, was fast jeder hat und/oder kennt, möchte sich manch einer vielleicht von der Masse abheben, ich bilde da keine Ausnahme!

 

Wenn man auch noch Deutschlands beliebtesten (Gebraucht)Wagen fährt, den 4er Golf, ist es noch verlockender sich von den anderen ab zu heben...

 

Da dachte ich mir, verändere doch mal die 3. Bremsleuchte und "missbrauche" sie als beleuchteten Schriftzug :D

Da ich bei mir den Golf-Schriftzug von der Heckklappe entfernt habe, dachte ich mir machste ihn halt auf die Bremsleuchte!

 

Und so habe ich mich heute an die Arbeit gemacht, Heckklappenverkleidung runter, Bremsleuchte raus, ab ins Haus, Isolierband raus und die Leuchte zu geklebt. Dann nen Kugelschreiber geholt und den gewünschten Schriftzug vorgezeichnet, geschaut, passt! Raus mit dem Skalpell und ran ans ausschneiden!

 

Ausgeschnitten sahs net so gut aus, aber erst mal testen gehen, hieß die Devise, Leuchte verkabelt und den Bruder ins Eisen steigen lassen, brennt geil, passt!

 

Alles wieder zusammen gebaut und gefreut über ne individuelle Bremsleuchte die so wohl kaum einer hat :p

 

Hinweis: Das modifizieren führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis und ist im Straßenverkehr verboten!


Mon Mar 28 21:18:02 CEST 2011    |    Druckluftschrauber45990

Ich habe meine dritte Bremsleuchte nicht modifiziert sondern gleich ganz demontiert.

 

Ist normal an der Ersatzradhalterung angebracht und oberhalb des Rades sichtbar. Hat mir aber nicht gefallen, also weg damit.

 

Die Idee mit dem modifizieren ist aber auch nicht schlecht. ;)

 

Markus

Mon Mar 28 21:42:08 CEST 2011    |    corrosion

Also das da STOP steht, würde ich verstehen.

Es wird wohl niemand das Auto für ne Kaffemühle halten, auch wenn da nicht der Wagentyp genannt ist.

Das das Licht 'n paarmal aufblitzt, dann normal weiterfunktioniert um den Nachfolger aufmerksam zu machen fänd ich sinnreicher.

Hab dazu leider keine passenden elektronischen Ideen.

Das das 3.Stopplicht aussieht wie bei dem Caddy STS oder dem TC würde ich auch bevorzugen.

Habe beim Passat das 3.Stoplicht in die Himmelabschlussleiste integriert und davon 2 nebeneinader.

Nun ist das Ding breit, breit, breit und stört weder an der Heckklappe noch an der oberen Ladekante.

Mon Mar 28 21:47:12 CEST 2011    |    BelijKarp

STOP kannste natürlich auch rein schreiben, werde ich mit älterem Alter vllt auch machen :D

 

Aber vorerst will ich dort meine Marke leuchten sehen ;)

 

Was dein aufblitzen angeht, so wollte ich sowas in der Art auch schon mal machen und wurde auf folgenden Link verwiesen:

 

http://warntronik.com/index.html

 

müsste genau dem entsprechen was du meinst, wenn du dann noch Stop in deine Bremsleuchte schreibst, wärste perfekt abgesichert ;)

Mon Mar 28 21:54:24 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter136045

Was bei der 3. Bremsleuchte wirklich Sinn macht, ist ein automatisches Blinken bei Vollbremsungen... das oben gezeigte ist dezent gesagt: Quark.

Mon Mar 28 21:56:20 CEST 2011    |    BelijKarp

meinste jetzt das blinken, oder den Schriftzug oder beides? :D

Mon Mar 28 22:32:38 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter136045

Aus meinem Satz sollte doch erkennbar sein, was ich meinte.

Mon Mar 28 22:38:09 CEST 2011    |    BelijKarp

Ich würde ja auf den Link tippen, aber oben ist ja der Link und auch meine Leuchte gezeigt :p

Mon Mar 28 22:47:31 CEST 2011    |    Provaider

Man kann auch von ausen einfach einen schwazen aufkleber drüber kleben, mit dem richtigen ausschnitt.

Aber Onkel TÜV wird das nicht gefallen.

Mon Mar 28 22:49:36 CEST 2011    |    BelijKarp

Ja den Aufkleber habe ich mir ja selsbt gebastelt mit dem Isolierband :D

 

Dem TÜV gefällt das in der Tat nicht, ich bin ja vorher beim TÜVer gewesen, deswegen auch der Hinweis, dass die Betriebserlaubnis erlischt...

Mon Mar 28 22:57:46 CEST 2011    |    ThaFUBU

egal ob stop, golf oder ich bin dumm, jede veränderung ist verboten und die strassenzulassung erlischt.....

Tue Mar 29 10:47:37 CEST 2011    |    norske

Zum Thema Erlöschen der Betriebserlaubnis zitiere ich einmal aus einem Jura-Forum:

Zitat:

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges kann aus drei Gründen verloren gehen: 1. Wenn die Fahrzeugart geändert wird; 2. Wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert oder 3. Wenn von dem Fahrzeug eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.

 

Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung die Ansicht verfestigt (siehe OLG Köln), dass die bloße Annahme einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer niemals ausreichen kann, ein so hohes Gut wie die Betriebserlaubnis zu entziehen. Vielmehr muss diese Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer konkret im Einzelfall nachgewiesen werden, bevor mit dieser Begründung die Betriebserlaubnis verloren geht.

 

Im § 19 StVZO steht weiterhin drin, dass die Betriebserlaubnis so lange besteht, bis sie wirksam entzogen wurde. Eine bloße Aussage von Sachverständigen, Prüfern oder Verkehrspolizisten, dass nach dieser Baumaßnahme am Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren gegangen sei, geht absolut an der Sache vorbei.

 

Der Prüfer kann so etwas behaupten. Die Betriebserlaubnis entziehen und damit das Fahrzeug stilllegen kann er jedoch nicht. Dies kann nur die Zulassungsstelle und muss dies auch begründen. Bloße Veränderungen führen mithin niemals automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zwar wird dies immer wieder behauptet und tatsächlich auch im täglichen Leben sehr ernst genommen (Blaue Kittel haben immer noch etwas von Allwissenheitsanspruch), jedoch entspricht dies nicht den Regeln. Haben z.B. die eingebauten Teile im Fahrzeug eine eigenständige Betriebserlaubnis (sog. "E- Nummer"), dann entfällt sogar die Abnahmepflicht.

 

Wird wie oben beschrieben das Fahrzeug angehalten mit der Begründung Spur verbreitet und automatisch Betriebserlaubnis erloschen, so muss diese Gefährdung (etwas anderes kann nicht in Frage kommen nach § 19 Abs: 2 StVZO) für andere Verkehrsteilnehmer konkret dargelegt werden. Wurde nur das Ändern der Fahrzeugpapiere versäumt ( dem ohnehin nur deklaratorische Bedeutung zukommt), so ist in dem Fall mit einem Ordnungsgeld zu rechnen und mehr nicht.

Trotzdem ist die Manipulation an der Beleuchtungsanlage verboten und kann geahndet werden. In Falle eines Unfalls kann die Versicherung den Fahrer/Halter des betroffenen Fahrzeuges zudem in Regress (max. 5.000 €) nehmen.

 

Grüsse

Norske

Tue Mar 29 14:53:04 CEST 2011    |    BelijKarp

Sehr Aufschlussreich, danke!

Deine Antwort auf "Abheben von der Masse? - 3. Bremsleuchte modden :D"

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