Mon Mar 28 20:56:49 CEST 2011 | BelijKarp | Kommentare (12)
Willkommen liebe Leser zu meinem ersten Blog
Da dies mein erster Blog ist, bin ich auch für Verbesserungsvorschläge und Kritik offen
Zum Thema: Wenn man ein Auto fährt, was fast jeder hat und/oder kennt, möchte sich manch einer vielleicht von der Masse abheben, ich bilde da keine Ausnahme!
Wenn man auch noch Deutschlands beliebtesten (Gebraucht)Wagen fährt, den 4er Golf, ist es noch verlockender sich von den anderen ab zu heben...
Da dachte ich mir, verändere doch mal die 3. Bremsleuchte und "missbrauche" sie als beleuchteten Schriftzug Da ich bei mir den Golf-Schriftzug von der Heckklappe entfernt habe, dachte ich mir machste ihn halt auf die Bremsleuchte!
Und so habe ich mich heute an die Arbeit gemacht, Heckklappenverkleidung runter, Bremsleuchte raus, ab ins Haus, Isolierband raus und die Leuchte zu geklebt. Dann nen Kugelschreiber geholt und den gewünschten Schriftzug vorgezeichnet, geschaut, passt! Raus mit dem Skalpell und ran ans ausschneiden!
Ausgeschnitten sahs net so gut aus, aber erst mal testen gehen, hieß die Devise, Leuchte verkabelt und den Bruder ins Eisen steigen lassen, brennt geil, passt!
Alles wieder zusammen gebaut und gefreut über ne individuelle Bremsleuchte die so wohl kaum einer hat
Hinweis: Das modifizieren führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis und ist im Straßenverkehr verboten! |
Mon Mar 28 21:18:02 CEST 2011 | Druckluftschrauber45990
Ich habe meine dritte Bremsleuchte nicht modifiziert sondern gleich ganz demontiert.
Ist normal an der Ersatzradhalterung angebracht und oberhalb des Rades sichtbar. Hat mir aber nicht gefallen, also weg damit.
Die Idee mit dem modifizieren ist aber auch nicht schlecht.
Markus
Mon Mar 28 21:42:08 CEST 2011 | corrosion
Also das da STOP steht, würde ich verstehen.
Es wird wohl niemand das Auto für ne Kaffemühle halten, auch wenn da nicht der Wagentyp genannt ist.
Das das Licht 'n paarmal aufblitzt, dann normal weiterfunktioniert um den Nachfolger aufmerksam zu machen fänd ich sinnreicher.
Hab dazu leider keine passenden elektronischen Ideen.
Das das 3.Stopplicht aussieht wie bei dem Caddy STS oder dem TC würde ich auch bevorzugen.
Habe beim Passat das 3.Stoplicht in die Himmelabschlussleiste integriert und davon 2 nebeneinader.
Nun ist das Ding breit, breit, breit und stört weder an der Heckklappe noch an der oberen Ladekante.
Mon Mar 28 21:47:12 CEST 2011 | BelijKarp
STOP kannste natürlich auch rein schreiben, werde ich mit älterem Alter vllt auch machen
Aber vorerst will ich dort meine Marke leuchten sehen
Was dein aufblitzen angeht, so wollte ich sowas in der Art auch schon mal machen und wurde auf folgenden Link verwiesen:
http://warntronik.com/index.html
müsste genau dem entsprechen was du meinst, wenn du dann noch Stop in deine Bremsleuchte schreibst, wärste perfekt abgesichert
Mon Mar 28 21:54:24 CEST 2011 | Duftbaumdeuter136045
Was bei der 3. Bremsleuchte wirklich Sinn macht, ist ein automatisches Blinken bei Vollbremsungen... das oben gezeigte ist dezent gesagt: Quark.
Mon Mar 28 21:56:20 CEST 2011 | BelijKarp
meinste jetzt das blinken, oder den Schriftzug oder beides?
Mon Mar 28 22:32:38 CEST 2011 | Duftbaumdeuter136045
Aus meinem Satz sollte doch erkennbar sein, was ich meinte.
Mon Mar 28 22:38:09 CEST 2011 | BelijKarp
Ich würde ja auf den Link tippen, aber oben ist ja der Link und auch meine Leuchte gezeigt
Mon Mar 28 22:47:31 CEST 2011 | Provaider
Man kann auch von ausen einfach einen schwazen aufkleber drüber kleben, mit dem richtigen ausschnitt.
Aber Onkel TÜV wird das nicht gefallen.
Mon Mar 28 22:49:36 CEST 2011 | BelijKarp
Ja den Aufkleber habe ich mir ja selsbt gebastelt mit dem Isolierband
Dem TÜV gefällt das in der Tat nicht, ich bin ja vorher beim TÜVer gewesen, deswegen auch der Hinweis, dass die Betriebserlaubnis erlischt...
Mon Mar 28 22:57:46 CEST 2011 | ThaFUBU
egal ob stop, golf oder ich bin dumm, jede veränderung ist verboten und die strassenzulassung erlischt.....
Tue Mar 29 10:47:37 CEST 2011 | norske
Zum Thema Erlöschen der Betriebserlaubnis zitiere ich einmal aus einem Jura-Forum:
Trotzdem ist die Manipulation an der Beleuchtungsanlage verboten und kann geahndet werden. In Falle eines Unfalls kann die Versicherung den Fahrer/Halter des betroffenen Fahrzeuges zudem in Regress (max. 5.000 €) nehmen.
Grüsse
Norske
Tue Mar 29 14:53:04 CEST 2011 | BelijKarp
Sehr Aufschlussreich, danke!
Deine Antwort auf "Abheben von der Masse? - 3. Bremsleuchte modden :D"