Wed Nov 11 20:26:50 CET 2009 | KKrHB | Kommentare (24)
Haltet Ihr euch an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstände?Ich habe heute mal wieder etwas interessantes in der Zeitung gefunden, was für einige hier (teilweise auch für mich) interessant sein könnte:
Bremen-Nord - Videomessungen im Straßenverkehr zur Geschwindigkeitsüberwachung oder Abstandsmessung gehören für Autofahrer zum Alltag. Das Bundesverfassungsgericht hatv sich mit diesem Thema in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 11.08.2009 befasst und ausgeführt, dass diese Messungen, zumindest dann, wenn sie mit einem Videogerät erfolgen, einen Eingriff in Grundrechte darstellen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen für alle Autofahrer, die von einer Videomessung (vielleicht auch von einer Lasermessung) betroffen sind. Das Amtsgericht in Delmenhorst stellt gegenwärtig Bußgeldverfahren, denen eine Video-Abstandsmessung auf der Autobahn zugrunde liegt, ein (AG Delmenhorst, Beschluß vom 20.10.2009, 83 OWi 630 Js51206/09 (976/09). Es ist zu erwarten, dass dies auch für Geschwindigkeitsmessungen gilt und sich weitere Amtsgerichte dieser Auffassung anschließen werden. Zwei Amtsgerichte in Süddeutschland sind anderer Auffassung, namentlich die Amtsgerichte in Saarbrücken und Zweibrücken. Immer ist eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls nötig. Grundsätzlich sind solche Messungen nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich, sie müssen aber aufgrund eines konkrten Anlasses oder aufgrund einer konkreten gesetzlichenRegelung erfolgen. Diese konkrete gesetzliche Regelung wurde früher in sogenannten Ministeriumsverordnungen gesehen, die nunmehr keinesfalls mehr ausreichen. Auch ist bei jeder Messung fraglich, ob aus dem Verbot, Messungen ohne Anlaß und gesetzliche Grundlage durchzuführen, dann auch für ein Gericht das Verbot gilt, solche Messungen für eine Verurteilung des Betroffenen zugrunde zu legen. Dies nimmt das Amtsgericht in Delmenhorst zu Recht an, denn nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist es so, dass fehlerhafte erhobene Beweise nicht zu einer Verurteilung führen dürfen. Überaus wichtig ist für die betroffenen Autofahrer, das Bußgeldverfahren offen zu halten und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, ggf unter Berufung auf den obigen Beschluß. Jede (anwaltliche) Hilfe ist unmöglich, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Quelle: BLV vom 11.11.2009 |
Wed Nov 11 21:41:05 CET 2009 | KKrHB
Ganz nebenbei bemerkt, von dem Rechtsanwalt, der das erstritten hat, lasse ich mich auch vertreten (wenn ich denn mal wieder etwas habe).
Wed Nov 11 21:53:22 CET 2009 | Fensterheber30669
Juhu, wieder eine Möglichkeit mehr sich per Anwalt von den bösen
Strafzetteln befreien zu lassen.
Naja, solange keine Punkte bei rum kommen spar ich mir solche
Aktionen, würde jedoch 2 Mal drüber nachdenken, wenn es um
mein Punktekonto in Flensburg geht.
Wie gut, dass es eine Rechtschutzversicherung gibt.
Grüße
Andre, der im Moment 0 Punkte hat und in den letzten 2 Jahren einmal mit
7 km/h zu schnell gemessen wurde.
Thu Nov 12 08:59:09 CET 2009 | Batterietester16026
DAs Problem gerade in Deutschland mit dem Abstand auf der AB ist aber doch eher dies: Wenn ich ihn dann einhalte, komme ich a) nie zum Überholen und b) kommt garantiert einer von Hinten und Überholt dann Links und schert vor mit wieder ein. Hinzu kommt das zwar hart durchgegriffen wird bei Leuten die dann zu dicht Auffahren oder eine Lichthupe benutzen. Jedoch nicht bei Leuten die dann mit 100 auf der rechten spur dahin gurken. Ja selbst links vorbei oder gar die benutzung des Standstreifens ist da noch billiger. das soll mal einer Verstehen.
Thu Nov 12 10:49:08 CET 2009 | Spiralschlauch6114
Hi...
@ Bernd 1368 :
Lies dir deinen Text nochmal durch und ueberdenke nochmal, wo einer links oder rechts ueberholen darf und soll und wann was verboten und erlaubt ist...
MfG Karsten
Thu Nov 12 11:27:58 CET 2009 | fabe123
@KarstenClio: hihihi Ja, das sollte er mal tun. Ma schöön li+re vertauscht
Thu Nov 12 13:34:59 CET 2009 | Eyes-Killer
Hm... ist der Standspur nu auf der linken oder rechten Seite?
SCNR
Da hat jemand offensichtlich li+re vertauscht und deswegen ist sein Text amüsant zu lesen. Kling so als ob jemand darüber beschweren möchte, daß das alles erlaubt ist
Thu Nov 12 13:35:50 CET 2009 | StefanLi
Ist Bernd eine Frau?
Thu Nov 12 13:37:34 CET 2009 | Eyes-Killer
Nein... siehe: Bernd das Brot
Thu Nov 12 14:20:24 CET 2009 | freddykrueger84
selbst wenn er links und rechts vertauscht (ich hoffe nur hier), er hat meiner meinung nach trtozdem recht!!
gruß arne ,der auch von den 100er kandidaten auf der linken spur genervt ist.
Thu Nov 12 15:33:10 CET 2009 | Faltenbalg14367
ich denk mal 1368 ist sein geburtsjahr
Thu Nov 12 15:50:04 CET 2009 | martinkarch
Also ich finde es wichtiger, sich an Abstände zu halten als an Geschwindigkeiten. Aber allzu schnell fahre ich sowieso nie, vielleicht mal 150
Wenn ich aber eines hasse, sind es die Leute, die einem ganz dicht auf die Pelle rücken.
Und da finde ich es gut, wenn da mal bissle die Keule des Gesetzes schwingt. Immer wird man sich da nämlich nicht rauswinden können !
Thu Nov 12 18:29:14 CET 2009 | Spiralschlauch15283
Ich war vor eineigen Jahren in den Staaten, dort ist das rechts überholen mit Blinker ERLAUBT.
Ich kann nur sagen.....soo entspannt bin ich noch nie gefahren, es sollte vieleicht auch in Deutschland
eingeführt werde. Das würde 2 Dinge beseitigen....erstens die permanenten Linksschleicher und das
unüberlegte und gefährliche (weil ja verboten und keiner damit rechnet) rechtsüberholen und
zweitens die Drängler und Stoßstangen Fahrer.
Aber ich denke soetwas wird es hier bei uns niemals geben.
Gruß der Kalle
Thu Nov 12 19:43:09 CET 2009 | Spannungsprüfer31951
Wenn es NUR an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, dann bin ich mir sicher, dass eben diese auch geschaffen wird.
Ich persönlich sehe den Eingriff in die Grundrechte des "gefilmten" Abstand-/Geschwindigkeitssünders geringer an, als das Interesse der Allgemeinheit daran, mögliche Gefahren für den Straßenverkehr zu verfolgen und -ganz wichtig- entgegen zu wirken. Denn man darf nicht außer Acht lassen, dass viele Autofahrer sich möglicherweise eher an Straßenverkehrsregeln halten, WEIL sie mit einer eventuell stattfindenen (Verkehrs-) Überwachung rechnen..
..dieses Thema kann man aber auch in Grund und Boden diskutieren.. genau wie Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen: Den normalen Bürger gefällt's und dem "Straftäter" stinkt's..
mfG
Thu Nov 12 20:19:55 CET 2009 | Fensterheber30669
Dennoch wird in keinem anderen Land der Welt so viel der Verkehr überwacht
und kontrolliert wie bei uns in Deutschland. Klar, es gibt Länder mit höheren Strafen
für Zuschnell fahren und ähnliches, aber es wird einfach weitaus weniger kontrolliert.
Bei uns steht doch hinter jedem Gebüsch ein Blitzer, am besten noch mit Tarnnetz
drüber.
Grüße
Andre
Fri Nov 13 01:00:33 CET 2009 | martinkarch
Was hat rechtsüberholen mit falschem Abstand zu tun ???
NICHTS !
Es ist ein Irrglaube, mit geringem Abstand gegen notorische Schleicher vorgehen zu können. Man gefährdert nur sich und andere und bringt mehr Unruhe in den Verkehr !
Auch wenn hinter mir jemand forsch auffährt und man meinen könnte, der muß in fünf Minuten in Hongkong sein, davon wird meine Geschwindigkeit nicht beeinflusst ! Ich ärgere mich vielleicht ein wenig..........aber dadurch verliere ich dann höchstens noch die Lust, mich besonders zu beeilen ! Schneller werde ich dadurch nicht.
Andere Verkehrsteilnehmer können nix dafür, wenn einer 50 Termine am Tag hat oder sich nur mit dem Gasfuss abreagieren kann !
Und wenn man´s sooo eilig hat, warum fährt man dann nicht fünf Minuten früher los ?? Statt bis in letzter Sekunde nutzlos rumzuhängen und kaum sitzt man dann im Auto, plötzlich muß man sich "beeilen" wie verrückt ! Lachhaft !
ENDE !
Fri Nov 13 07:05:50 CET 2009 | KKrHB
Bei dem zu dichten Auffahren gibt es dann auch wieder solche Leute, die dann, wenn sie schon nen LKW mit 100 überholen dann noch auf 90 runter gehen, wenn jemand in den Kofferraum kriecht (sowas mache ich dann auch gerne mal), das ist dann eine reine Trotzreaktion.
Fri Nov 13 13:50:02 CET 2009 | Eyes-Killer
Erlaubtes Rechtsüberholen vs. kein Tempolimit stelle ich mir gefährlich vor.
Nicht daß ich für generelle Tempolimit (130km/h) bin (bin dagegen ). Aber in andere Staaten mag es gut funktionieren, evtl. weil dort generelle Tempolimit herrscht. Stell Dir mal vor einer fährt 200 auf der mittlere Spur (von 3spurigen) links fährt einer mit 120 und rechts die LKWs.
Brrr.... daran will ich nicht denken, wenn jemand die Schnellfahrer von hinten übersieht.
Klar kann jemand argumentieren, daß man nicht mit großen Geschwindigkeitsdifferenz die anderen Fahrzeuge überholen darf, aber das wird definitiv nicht funktionieren, auch ist es ab einer gewisse Dichte* nicht mehr möglich mit annähernd konstant hohe Geschwindigkeit zu fahren.
*) Wenn Rechtsüberholen verboten ist, würde die "Grenzwert" von der Verkehrsdichte etwas höher liegen da die potentielle Gefahr etwas geringer ist, wenn man nur links überholen darf.
Just meine Meinung, auch wenn ich wünschte man dürfte rechts überholen, aber ohne generelles Tempolimit... naja... und generelle Tempolimit mag ich auch nicht. Wobei ich mit der folgende Lösung vorschlagen würde:
Rechts überholen nur mit äußerste Vorsicht (also eher langsamer) und links darf man zügig überholen. (aber bitte nicht die Gehirn ausschalten ala "Augen zu und Durch!") Und das Rechtsfahrgebot gilt weiterhin (sonst gibt es "Mischmasch" auf der Autobahn, wobei jetzt schon so schlimm ist)!
cu Floh
Fri Nov 13 18:58:37 CET 2009 | Fensterheber30669
Also eigentlich dürfte in Deutschland Rechtsüberholen ja unmöglich sein,
da wir ja ein Rechtsfahrgebot haben. Wenn da Platz ist, dass ich rechts
überholen könnte, hat mein Vordermann schon was falsch gemacht.
Sprich, wenn sich alle an das Rechtsfahrgebot halten, gibt es auch
nicht mehr das Bedürfnis rechts zu überholen.
Naja, wie die Realität aussieht wissen wir ja alle.
Sun Nov 15 21:49:52 CET 2009 | Schoeneberg30
Also ich fahre zwar oft, aber nicht immer 20 mehr als erlaubt. Das ist genau die Grenze wos 35 Euro, aber keene Punkte jibt
50er->70
30er->50
80er->100
und so weiter
Thu Apr 15 14:58:49 CEST 2010 | Reifenfüller9349
hallo, ist zwar schon etwas alt, aber naja.
ich möchte mich mal über eine Abstandsmessung erkundigen.
Ich habe heute (15.04.2010 12:50 BAB 2 km 188) eine Abstandsmessung mit dem LKW gehabt.
Und zwar ist mein Problem:
Ich wollte den Vorrausfahrenden überholen, als er ebenfalls blinke und auf die Mittelspur fuhr.
Er überholte seinen Vorrausfahrenden und ich denjenigen ebenfalls.
Das heisst, das derjenige, den ich Überholen wollte nun vor mir mir geringen Abstand fuhr.
Das alles war ungefähr 300m-400m vor einer Brücke, als ich ca. 50m vor der Brücke sah, das dort eine Abstandmessung ist, habe ich stark abgebremst, was meinen Abstand zum Vorderman vergrößerte, aber derjenige sich ca. 10m nur noch vor der Brücke befand.
Nach der Brücke sind wir alle im normalen (rechtlichen Abstand von 50m) gefahren.
Nun meine Frage, kann ich dafür angefechtet werden, weil ich mit zu geringen Abstand hinter ihm fuhr, da er ja vor mir rüber fuhr und dann ca. 200m strecke vor mir im geringen abstand gefahren ist oder ist die Messung ungültig und darf nicht ausgewertet werden?
Sind Abstandsmessungen nicht auch ein Eingriff in die Privatsphäre und ein Eingriff ind Grundgesetz?
Wie kann ich, falls ein schreiben komm, dagegen sprechen das es abgelehnt wird?
Danke für die Hilfe.
André
Sat Sep 11 20:59:40 CEST 2010 | Spannungsprüfer45885
hab mal eine frage darf man im stockendem verkehr wo man ja keine sicherheitsabstand einhalten kann darf man dich da mit einem pro vida team filmen???
mir ist es passiert ich soll 160 strafe zahlen 3 punte in flensburg und 360 aufbauseminar machen
jetzt will ich es wissen ob man es überhaupt messen darf
bitte um hilfe
Sat Sep 11 22:51:44 CEST 2010 | KKrHB
Bitte Satzzeichen benutzen, das habe ich Dir eben bereits als PN geschrieben!
Ansonsten wie schnell war die Geschwindigkeit, wie dicht warst Du drauf und wie sieht es mit deinen Punkten aus?
Deine Antwort auf "Unser gutes Recht! §Verfahrenseinstellung bei der Abstandsmessung§"