Sun Aug 16 13:56:11 CEST 2020 | Elementr!x | Kommentare (181)
Saab 99 mit Kennzeichen
Es ist Samstag Mittag und wie gewohnt durchforste ich die einschlägigen Portale nach interessanten Fahrzeugen für meinen kleinen Fuhrpark.
Immer wieder stoße ich dabei auf den Satz: "Fahrzeug wird nur abgemeldet übergeben".
Für mich als "Lust"-Käufer ist dies ein Grund mir das Auto gar nicht erst anzuschauen. Wie soll ich das Fahrzeug überführen ohne Kennzeichen? Natürlich könnte ich hin fahren, mir das Fahrzeug anschauen und bei gefallen bezahlen. Dann kann der Verkäufer das Fahrzeug abmelden, mir die Papiere schicken, ich melde das Fahrzeug bei mir an und komme mit meinen Schildern zum Verkäufer. Somit muss ich jedoch zweimal zum Verkäufer fahren und falls in der Zwischenzeit beim Verkäufer etwas mit dem Fahrzeug passiert habe ich das nachsehen. Noch dazu ist es in dieser Zeit nicht mehr Versichert aber bereits in meinem Besitz. Außerdem muss der Verkäufer einen privaten Stellplatz haben, wo das Fahrzeug in der Zeit ohne Kennzeichen stehen kann. Auf das alles habe ich gar keine Lust, ich will zum Verkäufer fahren, das Auto anschauen und dann natürlich gleich mit meinem neuen Spielzeug vom Hof fahren. Schließlich kauft man sich ja auch kein neues Handy im Laden und muss 5 Tage warten bis es beim alten Provider abgemeldet wurde und darf es dann erst Abholen.
Wer bedenken hat sein Fahrzeug angemeldet zu übergeben, dazu komme ich am Ende des Artikels.
Den zweiten Satz den ich nicht nachvollziehen kann: "Fahrzeug ist abgemeldet, Probefahrt nur mit eigenen Kennzeichen möglich".
Auch diesen Satz lese ich relativ häufig, auch hier fehlt mir das Verständnis. (Dies gilt natürlich nicht für Scheunenfunde oder Fahrzeuge ohne gültige HU.) Natürlich kostet ein zugelassenes Auto ein bisschen Geld, aber dafür kann der potentielle Käufer das Fahrzeug jederzeit Probe fahren, denn wer kauft schon ein Auto ohne Probefahrt? Und wie oben schon geschrieben, er kann das Objekt der Begierde einfach mitnehmen.
Anbei mal eine Beispielrechnung was ein Auto pro Tag kostet, anhand meines Mercedes 320TE: Kfz-Steuer: 235€ p.a. Vollkasko Versicherung: 530€ p.a.
Somit kostet mich das Fahrzeug 2,09€ pro Tag.
Wenn wir davon ausgehen, dass man einen Monat (30 Tage) braucht um sein Auto zu verkaufen entstehen mir hier Mehrkosten von 60€. Dafür erhöhen sich die Chancen mein Fahrzeug schnell zu verkaufen jedoch um ein Vielfaches.
Nun zum rechtlichen Hintergrund und warum Bedenken ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben fast grundlos sind.
Im Optimalfall verkauft Ihr euer Auto, schreibt in den Kaufvertrag eine Frist von 14 Tagen (Corona Bedingt evtl. auch 4 Wochen) zur Ummeldung, der Käufer meldet das Fahrzeug in der Frist um und das Thema ist erledigt. Am Tag des Verkaufs meldet Ihr das Fahrzeug als Verkauft an Eure Versicherung, ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist das Fahrzeug nicht mehr auf Euch versichert (wurde mir von der HUK so bestätigt), sondern auf den Käufer (allerdings nur Pflichtversichert!!!). Bei einem Unfall werdet Ihr nicht hochgestuft! Die KFZ-Steuer müsst Ihr bis zur Abmeldung für den Käufer zahlen ggf. zahlt die der Käufer direkt bei Übergabe im Voraus für Euch. (In meinem Beispiel reden wir hier von 28€).
Sollte der Käufer geblitzt werden, schreibt Ihr einfach auf den Zeugenbogen seine Adresse und dass Ihr das Fahrzeug verkauft habt.
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden, kommen wir zu dem einzigen Punkt der gegen eine Übergabe mit eigenen Kennzeichen spricht. Hier müsst Ihr eure Zulassungsstelle informieren und müsst eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen. Das ist mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden aber auch kein Weltuntergang.
Ich hoffe ich kann dem ein oder anderen damit zum Nachdenken anregen. Ich habe bisher alle Autos angemeldet gekauft (sogar aus Schweden) und auch alle angemeldet verkauft (bis auf ein einziges Blitzerfoto) immer ohne Probleme. |
Sun Aug 16 14:33:42 CEST 2020 | Monochromatic
Genau den Fall mit dem "nicht abmelden" möchte ich nicht noch einmal erleben. Natürlich kann man eine Zwangsstillegung beantragen - Aber man ist erst einmal wehrlos in der Rolle eines Bittstellers und auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen. Ich behalte als Verkäufer lieber die Kontrolle über den Vorgang. So eilig kann ein Autokauf nicht sein. Beim Händler kann man sein Auto nicht sofort mitnehmen. In der Regel zahlt man ein Auto erst an und holt es danach mit dem Restbetrag im Gepäck ab. Damit bleibt das Risiko für den Käufer überschaubar.
Beim letzten Verkauf war das Fahrzeug aus familiären Gründen bereits abgemeldet. Dem ersten ernsthaften Interessenten habe ich zum Besichtigungstermin einen Satz Kurzzeitkennzeichen montiert. Er hätte gleich mit dem Auto vom Hof fahren können, wenn er das Geld dabei gehabt hätte. Kurzzeitkennzeichen könnte ein Interessent mit Handybildern der Papiere auch selbst besorgen.
Sun Aug 16 14:52:00 CEST 2020 | Elementr!x
Danke für deine Antwort, kannst du vielleicht ein bisschen was dazu erzählen wie die Zwangsstilllegung ablief?
Ich hatte bisher nie Probleme und da ich gerne mal am Wochenende einen neuen Oldie kaufe mache ich sowas recht spontan und das ging bisher immer ohne Probleme über die Bühne.
Genauso hatte ich noch nie Ärger beim Verkauf einer meiner Autos.
Sun Aug 16 15:05:43 CEST 2020 | Monochromatic
Zur Zwangsstillegung ist es nicht gekommen. Regelmäßige Anrufe beim Käufer haben nach 14 Tagen zum Erfolg geführt. Der Käufer (Privatperson) "brauchte" das Auto in dieser Zeit, um andere Autos in der ganzen BRD zu besichtigen und seine Kollegen dort abzusetzen.
Ärgerlich war vielmehr, dass mein Kennzeichen in dieser Zeit nicht verfügbar war und mein neuer Wagen daher nicht angemeldet werden konnte. Zwei Wochen konnte ich warten - Aber es hätte auch ein Jahr sein können.
Sun Aug 16 15:06:12 CEST 2020 | PIPD black
Die Beweggründe sind sehr unterschiedlich.
Ich habe 3 Autos verkauft.
2 waren angemeldet, der 3. stand schon abgemeldet, weil der Verkauf sich ewig hinzog und der Unterhalt nicht gerade günstig war.
Beim ersten Auto hat der Käufer das Auto mitgenommen, kam auch von weiter weg und hat am Samstag gekauft.
Montag hab ich den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle gefaxt, die mir mitteilte, dass man ein Auto nicht zugelassen verkaufen würde, das gäbe nur Ärger. Tatsächlich hat der Verkäufer etwas gebraucht und mich immer wieder vetröstet. Aber am Ende ging alles gut.
Der 2. Verkauf ging in den Nachbarkreis. Freitag besichtigt, Samstag abgeholt. Montag hatte ich meine Kennzeichen auf dem Tisch.
Beim 3. Verkauf montierte der Käufer einfach seine Kennzeichen vom ähnlichen Auto an das gekaufte und fuhr so nach Hause.
Ich würde wohl auch weiterhin Autos mit Anmeldung verkaufen.
Als wir ein Auto fürs Kind gesucht haben, waren auch diverse Probefahrten ohne Kennzeichen nötig. Damit fallen die Fahrten kurz aus und sind nicht so aussagekräftig. Bleibt halt ein ungutes Gefühl und man sagt schneller NEIN.
Sun Aug 16 15:12:10 CEST 2020 | Elementr!x
Sowas nervt natürlich, ein Käufer ( der mit dem Blitzerfoto) hat auch 3 Wochen gebraucht, statt zwei.
Der hat das Fahrzeug aber auch zu einem guten Preis gekauft, somit konnte ich mit der Woche länger auch leben.
Uff, Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz. Ganz schön leichtsinnig.
Genau so geht's mir auch, man will ja mit seinem neuen Spielzeug gleich vom Hof fahren.
Sun Aug 16 15:22:42 CEST 2020 | Black Rider
Kein Auto mehr von mir mit meinen Kennzeichen. Auch nicht unter Freunden!
Mein letztes war noch über ein Jahr zugelassen und hat entsprechende Kosten verursacht. Er ist selbst KFZ Händler und hat mich immer wieder vertröstet. Gelegentlich bekam ich Anrufe "Ihr Fahrzeugschein liegt hier .." . Am Ende ging zwar alles gut, aber sowas mache ich nicht mehr!
Mein derzeitige Spaßmobil, habe ich mit Kennzeichen vom Vorbesitzer überführt. Direkt am Tag drauf umgemeldet und ihm die alten Bleche wieder geschickt ( so hatte er es mir angeboten beim ersten Telefonat ). Wenn ich von jemand anderem die Kennzeichen für diesen Zweck bekomme, habe ich mich auch an das vereinbarte zu halten!
Ansonsten hinfahren, anzahlen, ggf. abmelden lassen, Papiere zur Post, anmelden und dann nochmal hin um das KFZ zu holen ( habe ich so auch schon 2x gemacht ) etwas umständlicher und Zeitintensiv. Aber sicher für alle Beteiligten
Sun Aug 16 18:06:09 CEST 2020 | ToledoDriver82
Ich war ganz froh das ich beim Kauf von meinem Sommerauto das Fahrzeug angemeldet übernehmen konnte. Zum einen ist es nervig auf die Zulassungsstelle zugehen und Kurzkennzeichen zu holen und dann auch kein billiges Vergnügen...bei einer längeren Autosuche kommt da hübsch was zusammen...also auch bei mir, ich fahr eher zu eher Besichtigung wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. Selber hab ich schon mehrfach angemeldet und abgemeldet verkauft, ich kann aber schlecht sagen was schneller ging. Wenn aber Personen zur Besichtigung kommen, dann bringt ein angemeldetes eben den Vorteil der Probefahrt und wenn man in Aussicht stellt, es gleich mitzunehmen zu können, ist ein anschließender Kauf wahrscheinlicher.
Ich kann aber auch die verstehen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben und deswegen nur abgemeldet verkaufen.
Sun Aug 16 18:36:22 CEST 2020 | Schattenparker49028
Und was macht der TE, wenn die Adresse des Käufers nicht (Mehr) stimmt?
Sun Aug 16 18:43:54 CEST 2020 | Monochromatic
Vielleicht kommt es auch auf das Fahrzeug an:
Eine 7.-Hand-Auto mit 350tkm muss man zwingend Probe fahren und es zieht auch "unseriöse" Käufer an. Eine 3 Jahre alte Limousine für 30.000€ wird von jemandem gekauft, der genau dieses Auto haben will und die Versicherungsbeiträge nicht monatlich abstottert. Eine Probefahrt ist in diesem Fall nur Formsache, weil Mängelfreiheit vorausgesetzt wird. Bei Liebhaberfahrzeugen merkt man als Verkäufer sehr schnell, wen man vor sich hat.
Bei Sympathie würde ich in den letzten beiden Fällen wohl auch die Kennzeichen dran lassen.
Sun Aug 16 23:28:33 CEST 2020 | Provaider
Bevor es Corona gab ist die beste Lösung nach dem Bezahlen und Kaufvertrag gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren, Abmelden und mit den Entsiegelten Kennzeichen heim fahren. Die gelten noch bis Mitternacht.
Sun Aug 16 23:42:29 CEST 2020 | Raglos
Ich kann hier Elemetrix nur zustimmen, auch ich kaufe ein Fahrzeug NUR wenn ich das FZ Probefahren kann UND es wenn es mir zusagt auch gleich mitnehmen kann.
Wenn ich ein interessantes FZ sehe und es ist abgemeldet ist das Angebot direkt erledigt.
Warum ist das so?
-Als Privatperson hat man einfach zuhause keine roten Kennzeichen rummliegen, somit keine Probefahrt möglich.
-Als Käufer muss ich dem Verkäufer ein gewisses Vertrauen entgegenbringen, ebenso sollte es für den Verkäufer möglich sein selbiges auch gegenüber dem Käufer auf zu bringen.
-Die Kosten für Kurzzeitkennzeichen liegen irgendwo im Bereich um 100.-, ich hol mir also extra solche Kennzeichen um dann fest zu stellen die Kiste ist nicht wie beschrieben, hat Mängel usw. somit ist das Geld nutzlos verschwendet.
-Der Aufwand ist, wenn überhaupt, nur bei einem absoluten Superschnäppchen unter Umständen gerechtfertigt.
Ich selbst habe meine Fahrzeuge an Privatpersonen bisher immer angemeldet übergeben, lediglich bei Händlern, vor allem aus dem Ausland (also keine deutsche Meldeadresse) wird vorher abgemeldet, da diese die FZ`s aber meist eh mit einem Transporter abholen ist das dann auch kein Problem.
Aus eigener Erfahrung melden sich bei abgemeldeten Fahrzeugen (es sei denn man ist im Besitz einer gesuchten Rarität) nur die "was ist letzte Preis Händler".
Man kann natürlich auch als Verkäufer sagen, mir egal, geht das FZ eben weit unter Wert weg, für einen Vernünftigen Verkaufspreis ist es wie von Elementrix erwähnt nötig dass das FZ angemeldet ist damit eine Probefahrt durchgeführt werden kann und das FZ direkt mitgenommen werden kann, der Verkäufer erhält sein Geld schließlich auch direkt.
Mir selbst ist es beim Kauf sogar am liebsten wenn in der Anzeige so etwas wie "der KM STand kann abweichen, da das FZ täglich bewegt wird" sogar am liebsten, zeigt bereits im Voraus an das die Kiste nicht mit Motorschaden in der Garage steht.
Das Risiko dabei ist bei vernünftigen Vertrag und einem Käufer mit deutscher Meldeadresse eher gering bis nicht vorhanden.
Mon Aug 17 08:38:50 CEST 2020 | Sattler120i
Ich habe den Worst Case beim Autoverkauf bereits erlebt - und kann gewissermaßen Entwarnung geben.
Vor ca. 20 Jahren haben ich ein Fahrzeug für ca. 20.000 DM an einen privaten Käufer angemeldet verkauft und übergeben. KFZ war bei mir Vollkaskoversichert.
Er hat das Fahrzeug anschließend auf der Überführungsfahrt auf der Autobahn zerlegt - Totalschaden. Alleinunfall - Aquaplaning in Kombination mit überhöhter Geschwindigkeit.
Dann kam er auf die lustige Idee mir per Anwalt mitzuteilen, es wäre meine Schuld, weil ich ihm ein nicht einwandfreies Auto übergeben habe (War Käse, Auto war einwandfrei). Sprich: Ich solle zahlen.
Mein Anwalt hat sich über die dilletantische Forderung köstlich amüsiert und zurückgeschrieben das sie sich das in die Haare schmieren können. Mehr war nicht erforderlich.
Ergebnis:
Zweites Schreiben, freundlicher Tonfall, ach so, ja man kann es ja mal versuchen.
Ob Sie denn freundlicherweise meine Vollkasko (mit Ausgleichzahlung für die Hochstufung) in Anspruch nehmen könnten. Der Arme Käufer hätte schließlich gerade 20.000 DM versenkt.
Antwort: Aufgrund der unverschämten ersten Forderung ausgelacht und abgelehnt.
Versicherungsmäßig hat die Haftpflichtversicherung des Vor-Fahrzeuges des Käufers den Haftpflichtschaden übernommen (er konnte wohl glaubhaft machen, das er das Fahrzeug wieder bei dieser Versicherung versichert hätte). Kaskoschadenersatz gab es keinen.
Aus dem Vorfall habe ich mitgenommen, genaue Uhrzeit und Kilometerstand des Fahrzeugs bei Übergabe zu dokumentieren. Ich sage den Käufern, sie sollen eine Bescheinigung mit EVB Nummer ihrer Versicherung mitbringen, diese wird ebenfalls notiert mit dem Hinweis, das Gefahrenübergang und Versicherung bei Übergabe auf den Käufer übergeht. Ansonsten natürlich alles sauber notieren mit Vorlage des Ausweises etc.
Das sollte ausreichen.
Mon Aug 17 09:14:37 CEST 2020 | Tobner
Ich bin auch eher dafür, Fahrzeuge nur für eine Probefahrt angemeldet zu lassen. Eine Probefahrt finde ich schon zwingend notwenig, eine Überführung mit den KZ des Verkäufers nicht.
Wer die Kiste ohne Kennzeichen aber nicht nach Hause bekommt, ist selber schuld oder sollte sich einfach nen Kopf machen
Mir ist folgendes passiert: Motorrad verkauft (natürlich angemeldet). Der Käufer war Kroate und wollte das Moped mit heimnehmen. Er hat Bar bezahlt, schrieb seine Daten ordentlich auf den Kaufvertrag, Passnummer dabei und ab dafür. Ich dachte auch: Selbst wenn was passieren sollte, habe ich ja den Kaufvertrag.
Tja, was passiert denn aber, wenn ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug im Ausland umherfährt? Nichts. Die deutschen Bhörden und die Polizei haben KEINE Belange mehr, wenn das Fahrzeug erst über die Grenze gegangen ist. Dann hilft auch keine Zwangsstillegung und nichts mehr. Der Typ, an den ich das Motorrad verkauft habe, hat dann noch einen falschen Namen und falsche Adresse auf den Kaufvertrag geschrieben. Die Polizei meinte dazu: "Im schlimmsten Fall könnten Sie den Kaufvertrag ja auch selbst geschrieben haben?!"
Was passiert, wenn der gute Mann jetzt Mist gebaut hätte?!
Ende vom Lied: Polizei war machtlos. Ich habe den Fall der Versicherung und der Zulassungsstelle geschildert, diese waren nach einigem Hin und Her sehr kulant. Wahrscheinlich fährt jetzt eine GSX600f mit meinen Kennzeichen durch Kroatien.
Die schlaflosen Nächte wünsche ich niemandem.
Mon Aug 17 09:14:49 CEST 2020 | Goify
Ich sage es mal knallhart: wer in die Anzeige schreibt, dass das Auto nicht angemeldet sei und es sich nicht um eine seltene Rarität handelt, wird überhaupt nicht kontaktiert. Soll er das Auto behalten, bis er schwarz wird. Ein klein wenig Engagegment beim Verkäufer kann man schon erwarten. Schließlich bekommt er viel Geld für sein altes Auto.
Ich besorge mir nicht auf eigene Kosten Kurzzeitkennzeichen (was auch nur geht, wenn das Auto eine gültige HU hat), fahre quer durch die Republik, um festzustellen, dass ich vor einem Blender stehe. Dann hatte ich Fahrtkosten und sinnlose Kennzeichen besorgt, die ich wieder wegwerfen kann.
Mon Aug 17 09:44:00 CEST 2020 | Classic-Golfer
Du hast sicher einige interessante Aspekte beleuchtet. Jedoch kann ich deinen Standpunkt für mich persönlich nicht annehmen. Mein letztes Auto habe ich auch abgemeldet verkauft, und würde auch nie etwas anderes machen.
Im konkreten Fall hatte das auch den Grund, dass ich meinen Audi abgemeldet habe und meinen VW mit dem gleichen (in dem Fall sogar dem selben) Kennzeichen angemeldet habe. So konnte ich den Audi gar nicht angemeldet verkaufen. Oder hätte ich ihn dafür extra ummelden sollen? Das hätte weit mehr als die 2,09€/Tag an Kosten verursacht, also völlig sinnlos.
Zudem habe ich keine Lust, mein Auto zu verkaufen, den Käufer (den ich meist nicht gut kenne) mit MEINEM Kennzeichen und Versicherungsschutz fahren zu lassen. Baut er einen Unfall, geht MEINE Versicherung mit den Prämien hoch und darf die Kosten für den Schaden übernehmen. Seh ich gar nicht ein.
Und wenn du schreibst, wenn ein Verkäufer sein Auto nur abgemeldet übergibt fährst du gar nicht erst hin, dann ist das deine Entscheidung. Deine Aussage, dass du das Fahrzeug nicht überführt bekommst, kann ich aber null nachvollziehen. Gibt es bei dir keine 5-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen? Wer ernsthaft Interesse an einem Auto hat, der kann auch ein paar Euro für solch ein Blech investieren und das Auto damit überführen. Wer dazu nicht bereit ist, der will auch nicht ernsthaft das Auto kaufen.
Ich habe alle meine Fahrzeuge bisher abgemeldet verkauft, keins hat länger als zwei Wochen auf den Verkauf warten müssen.
Mon Aug 17 09:56:03 CEST 2020 | Goify
Man bekommt die Kurzzeitkennzeichen aber nur mit gültiger HU. Ist diese auch nur einen Tag abgelaufen, wird es ungemütlich.
Mon Aug 17 10:21:10 CEST 2020 | ewi286
Ja es geht auch ohne abmelden . Aber um all dem Stress mit denen die meinen Sie müssen sich ein Spaß draus machen
das Auto nach dem kauf nicht abzumelden verlässt bei mir kein Auto den Hof, ohne abgemeldet zu sein .
Wer da noch Stil und Anstand hat akzeptiert und respektiert das .
Mon Aug 17 10:56:24 CEST 2020 | PIPD black
Das ist ein Märchen und längst überholt. Wurde hier auch schon beschrieben.
Meldung mit Kaufvertrag und km-Stand direkt nach dem Verkauf an Zulassungsstelle und Versicherung. Fertig ist die Laube. Du hast lediglich das Risiko, dein Kennzeichen nicht wiederzubekommen.
Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch schon lange nicht mehr blanko. Zur Erteilung benötigt man die Fahrzeugdaten und das Fahrzeug eine gültige HU. Alles nicht mehr so einfach. Wer sowas aber nicht weiß, macht es anderen unnötig schwierig und wundert sich, warum so wenig Resonanz kommt.
Im Zweifel fahre ich dem Käufer das Auto nach Hause und nehm die Kennzeichen anschließend mit.
Mon Aug 17 11:11:32 CEST 2020 | Goify
Und selbst wenn man das Auto angemeldet mit Nummernschildern übernimmt, ohne gültiger HU gibt es keine Halterumschreibung. Das Drama habe ich schon hinter mir, als ich ein Auto kaufte, was exakt 1 Tag über dem fälligen TÜV-Monat war.
Mon Aug 17 11:38:55 CEST 2020 | PIPD black
Für die Anmeldung muss die HU noch mind. 6 Monate gültig sein.
Wenn das Auto aber angemeldet ist, kann man damit aber zum TÜV und ggfs. zur Werkstatt fahren und das richten lassen.
EDIT: Ich sehe gerade, da scheint sich auch was in den letzten Jahren geändert zu haben. Auf der Seite der hiesigen Zulassungsstelle steht nur noch was von "gültiger HU-Bescheinigung" und nichts mehr von 6 Monaten. Das war definitiv mal anders.
Mon Aug 17 11:42:46 CEST 2020 | Goify
6 Monate? Das ist dann aber ganz neu.
Mon Aug 17 11:43:19 CEST 2020 | PIPD black
Ich hab das oben editiert.
Mon Aug 17 11:55:06 CEST 2020 | ToledoDriver82
Das ist wieder von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Einige wollen noch 14 Tage TÜV, anderen reicht ein Tag.
Mon Aug 17 12:04:03 CEST 2020 | PIPD black
So in der Art hab ich mir das gedacht. Denn näher erläutert, was "gültig" heißt, steht da nirgends. Ich bin ich mir aber ganz sicher, dass ich damals bei der Ummeldung der Autos von einem Kreis auf den neuen Kreis, die 6 Monate belegen mußte. Das ist allerdings schon ewig her. Ich meine mich auch zu erinnern, dass es bei der Verschärfung der Kurzkennzeichenregelung so war.
Mon Aug 17 13:26:23 CEST 2020 | Raglos
Das ganze kann ich als Käufer aber auch genau anders rum sehen:
Hat der Verkäufer ernsthaft Interesse am Verkauf investiert er die paar Euro und lässt er das FZ zwecks Probefahrt usw. angemeldet. Steht die Kiste bereits abgemeldet und bevorzugt dann noch ohne TÜV im Hof wüsste ich persönlich nicht warum ich mir hier den Stress antun sollte.
Dann kann ich direkt beim Kärtchenhändler ums Eck kaufen, der verlangt vielleicht 10% mehr (was seltsamerweise meist nicht zutrifft, meist sind Privatinserate eher teurer), ich hab kostenlose rote Kennzeichen zur Probefahrt und ich hab das FZ noch von einem Händler der wenn es hart auf hart kommt für Mängel einstehen muss.
Aber natürlich kann jeder darüber denken und sein FZ verkaufen oder kaufen wie er will.
Mon Aug 17 14:13:05 CEST 2020 | sampleman
Ich fand den Eingangsartikel gut und die Reaktionen darauf typisch: Die Leute, die so auf Nummer sicher gehen wollen, dass die bösen Gaunerhorden, die ihnen das Fell über die Ohren ziehen wollen, dies nicht schaffen, mögen bitte ihr Auto einem Händler verkaufen, der nimmt es auch ohne Taferl.
Ich als Käufer sehe es genau so wie der Themenstarter: Ein Auto, mit dem ich keine Probefahrt machen kann, kaufe ich nicht. Ich habe allerdings schon mehrfach Fahrzeuge folgendermaßen gekauft: Ich fahre Probe, wie verhandeln den Preis, machen einen Kaufvertrag, und ich leiste eine Anzahlung. Dafür gibt mir der Verkäufer die Kfz-Papiere und die Nummernschilder. Das Auto bleibt da. Ich fahre mit den Papieren zum Amt, melde das Auto auf meinen Namen an und hole mir neue Schilder. Dann fahre ich zum Verkäufer, gebe ihm das restliche Geld (gegen Unterschrift auf dem Vertrag), schraube die neuen Schilder dran und fahre das Auto heim.
Okay, ich muss dann zweimal fahren. Aber ich habe in den seltensten Fällen nur so auf Verdacht so viel Geld in der Tasche, dass ich das Auto sofort kaufen könnte. Und ich komme ja mit irgendeinem Fahrzeug zum Verkäufer, und mit zwei Fahrzeugen gleichzeitig kann ich schlecht heimfahren. Wenn man sich einig ist, dann ist der Verkäufer oft auch sehr freundlich. So kann man zum Beispiel mit dem Zug zum Verkäufer fahren und er holt einen vom Bahnhof ab.
Und wenn man beim Vertragsschluss Nummern und Auto trennt, dann kann der Käufer damit auch keinen Unsinn mehr anstellen.
Mon Aug 17 14:35:04 CEST 2020 | PIPD black
Richtig. Normal fährt man eh zweimal. Einmal angucken und probefahren. Einmal drüber schlafen. Dann hinfahren und bezahlen.
Mon Aug 17 14:56:13 CEST 2020 | ToledoDriver82
Das mach ich aber mittlerweile nur noch bei Autos in der Nähe, bei 500km in eine Richtung fahr ich nicht mehrfach.
Mon Aug 17 15:01:27 CEST 2020 | PIPD black
Ich kann ,mir aber auch nicht vorstellen, dass ein "Lust-Käufer" hunderte von km fährt, um mal eben ein Auto im Vorbeilaufen mitzunehmen. Das wird sich doch auch meistens im Dunstkreis abspielen.
Mon Aug 17 15:06:15 CEST 2020 | ToledoDriver82
Sag das nicht, wenn sich Freitag nachmittag noch was ergibt und man Samstag hinfahren kann, bringt ein angemeldetes Auto nichts. Und selbst wenn ich "geplant kaufen will, brauch ich für Kurzkennzeichen Vorlauf und wenn es nichts wird hab ich 65€ für Kennzeichen in den Sand gesetzt
Tue Aug 18 08:51:37 CEST 2020 | spechti
Ebenfalls nur schlechte Erfahrungen mit der Übergabe zugelassener Fahrzeuge gemacht. Zweimal gemacht. Nie wieder! Einmal wurde die Zwangsabmeldung durch die Zulassungsbehörde durchgeführt. Das ging ohne Schwierigkeiten und finanziellen Aufwand ab, weil der Wohnsitz des Käufers stimmte. Es war aber unangenehm und erforderte eben eigenes Eingreifen, auch noch Wochen nach dem Verkauf.
Beim zweiten Wagen hat der Käufer eine veraltete Adresse von einem gültigen Personalausweis in den Kaufvertrag eingetragen. Das Auto wurde nicht abgemeldet und der Käufer fuhr nachweislich noch ein dreiviertel Jahr damit herum ohne Versicherungsschutz. Die Versicherung erlischt ja mit der Verkaufsanzeige an die Versicherung. Die Zulassung nicht. Drei Strafzettel wegen verschiedener Vergehen des neuen Besitzers bekam ich daher aber noch zugestellt. Inklusive Mahnungen und Inkassoandrohung. Alle Gläubiger ließen sich nicht durch eine eidesstattliche Versicherung überzeugen, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Verstöße nicht mehr in meinem Besitz war.
Alle drei konnte ich zwar mit Hilfe eines Anwalts abwehren, aber das Auto war bis zu einer zufälligen Beschlagnahme durch die Polizei Hamburg, die das Auto wegen der fehlenden Versicherung in der Fahndung hatte, weiter im Verkehr. Der Wagen wurde aber ohne den Käufer angetroffen, der weiterhin nicht auffindbar war und seine Wohnadresse erfolgreich vor den Behörden verschleiert. Da der Wagen nicht abgemeldet war, wurde auch die KfZ-Steuer weiter von mir eingezogen. Auch hier musste der Anwalt tätig werden. Ich musste allerdings die KfZ-Steuer bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs bezahlen. Dazu 150 Euro Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung. Hätte ich die nicht gehabt, hätte ich die Kosten von knapp 2.000 Euro zur Abweh aller Forderungen selbst tragen müssen. Oder halt alternativ alle auflaufenden Kosten und Strafen bezahlen, wenn man sich nicht gewehrt hätte. Somit bin ich noch glimpflich davongekommen.
Aber ich musste mich ein dreiviertel Jahr mit dem Kram rumschlagen. Unterm Strich wäre es günstiger gewesen, den Wagen - mit einem Wert von knapp 1000 Euro - zu verschrotten.
Ich würde in Zukunft also nur ein Auto bis zum Verkauf angemeldet lassen, aber nur abgemeldet übergeben. Wenn der Käufer das nicht will, muss er woanders ein Auto kaufen. Ich bin nicht bereit, das noch mal zu erleben. Ich würde lieber ein intaktes Auto verschrotten als angemeldet zu verkaufen.
Tue Aug 18 09:16:32 CEST 2020 | Scirosto 8V
Autoverkauf nur mit abgemeldeten Autos... Es sei denn ich kenne die Person. Zudem will ich meist mein Kennzeiche auf ein anderes KFZ übernehmen. Seid einiger Zeit ist für mich der Autokauf "einfacher" geworden, mit dem Trailer hinfahren und wenn alles ok ist, aufladen und heim fahren.
Tue Aug 18 09:28:12 CEST 2020 | jokergermany.de.vu
Ich versuche gerade auch mein Auto zum ersten mal zu verkaufen.
Und was ich wegen der Kennzeichen mache, macht mir Bauchschmerzen.
Selbst bei der Probefahrt würde ich wohl sicherheitshalber mitfahren...
Tue Aug 18 09:34:34 CEST 2020 | Seelze 01
Ich verkaufte meine Autos nur an den Markenhändler der mir auch meinen Neuen verkauft hat.
Damit bin ich immer sehr gut gefahren.
Tue Aug 18 10:05:56 CEST 2020 | CivicTourer
na entschuldige bitte - NATÜRLICH FÄHRST DU BEI DER PROBEFAHRT MIT! Keinem Fremden überlässt man den Wagen ohne Aufsicht. Und wenn der Kacke zusammen fährt oder den Wagen quält = PROBEFAHRT VORBEI, AUSSTEIGEN. Auch bei der statischen Besichtigung - GENAU AUFPASSEN, NICHT UNEGAL AM AUTO FUMMELN LASSEN, WENN EINE GROßE GRUPPE AUFTAUCHT DIE MAN NICHT IM BLICK BEHALTEN KANN - ABBRUCH DER VERHANDLUNG.
Ansonsten kann ich eben für mich auch sagen, ein abgemeldetes Auto - noch schön der Satz dabei Probefahrt auf Betriebsgelände möglich - würde ich gar nicht erst ansehen. Aber es gibt ja sogar schon Händler, die das so handhaben und leben können. Es scheint also viele Kunden zu geben, die das mit machen.
Dass das Auto nur abgemeldet an mich übergeben wird, damit würde ich leben. Ich halte mich zwar für vertrauenswürdig, aber man kennt sich ja nicht. Wobei ich für mich sagen kann, ich hatte nie ein Problem beim Verkauf und Übergabe angemeldeter Wagen. Kommt wohl auch auf den Wagen sowie das damit zu erreichende Klientel an ...
Tue Aug 18 12:59:04 CEST 2020 | menschmeier
@CivicTourer schrieb am 18. August 2020 um 10:05:56 Uhr:
Ich denke das triff es ganz gut. Dazu kommt noch situationsbedingtes Glueck oder Pech sowie die Art des Verkaeufers, mit Unewaegbarkeiten umzugehen.
Tue Aug 18 13:30:13 CEST 2020 | PIPD black
Ja so ist es.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich bei den Verkäufen vorab immer nur die Kontaktaufnahme per mail zulasse und wenn mir das sympathisch erscheint, telefonisch Kontakt aufnehme. Ein bisschen Gequassel und entweder bestätigt sich der Eindruck oder nicht. Dann kann man immer noch entscheiden wie man agiert.
Tue Aug 18 13:50:02 CEST 2020 | Druckluftschrauber51434
Du schreibst:
"... Hier müsst Ihr eure Zulassungsstelle informieren und müsst eine Zwangsstilllegung des KFZ beantragen. Das ist mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden aber auch kein Weltuntergang. ..."
Es ist sogar noch unproblematischer. Du musst nur der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung mitteilen, dass am Tag X Besitz und Eigentum auf Person Y übergegangen sind. Damit endet die Kfz.-Steuerpflicht und der Versicherungsvertrag endet auch wegen Risikowegfalls. Was der Käufer und die Zulassungstelle anschließend untereinander zu regeln haben, Zwangsstillegung oder nicht, schnell oder langsam, kann Dir egal sein.
Tue Aug 18 14:42:08 CEST 2020 | Hutchison123
Bisher in einem Zeitraum von 11 Jahren fünf von sechs Autos angemeldet übergeben.
Bei allen haben die Käufer innerhalb einer Woche anstandslos umgemeldet.
Ich höre da immer auf mein Gefühl und habe bisher recht behalten.
Und ich bin von Natur ein sehr vorsichtiger, ja schon fast ängstlicher Mensch.
Einen Kumpel von mir hat es allerdings getroffen.
Sein schrottiger Vectra A, den er für 400 € verkauft hat, musste nach Monaten zwangsstillgelegt werden.
Die Steuern und Versicherung, die er in dieser Zeit noch zahlen musste, haben den Verkaufspreis deutlich überschritten.
Deine Antwort auf "Meldet Eure Autos nicht ab - wie verkaufe ich mein Auto"