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Life´s Stuff

....der Lesestoff aus unserem täglichen Autofahrer Leben!

Thu Dec 12 23:02:43 CET 2013    |    twindance    |    Kommentare (25)

loesungloesung

Ich bin noch eine Auflösung schuldig. Warum habe ich dieses Foto geschossen? Und warum fiel mir bei diesem Motiv ganz spontan und in Blitzesschnelle MT ein?

 

 

Es ist ja bekannt, dass ich das "Verkehr und Sicherheit"-Forum recht intensiv beobachte. Liebe V&S-Nutzer, nehmt mir die folgenden Worte nicht übel und so, wie sie gemeint sind - humorvoll und mit Augenzwinkern.

 

 

 

Manchmal treiben die Beiträge im besagten Forum gar wundersame Blüten. Auf dem Foto ist ja ein Schild erkennbar, dass die Parkberechtigungen auf irgendeine Art regeln soll. Im aktuellen Fall würde kein vernünftig denkender Mensch daran denken, dort sein Kraftfahrzeug abzustellen. Nicht so der gestählte V&S-Nutzer.

 

  • Ist das Schild eigentlich rechtsgültig und mit welcher Sanktion muss ich rechnen, wenn ich meinen PKW dennoch abstelle?
  • Das Schild entspricht nicht der STVO, dort ist das Zeichen abc 123 als allein rechtsverbindlich festgelegt
  • Dies ist in diesem Fall nicht ganz richtig, da der Geltungsbereich sich nicht auf Privatgrund bezieht
  • Dies ist aber auch nicht richtig, gemäß Bayerischen Jagd- und Forstgesetz ist sinngemäß die STVO auch auf diesen Fall anzuwenden.
  • Gibt es dazu ein belastbares Urteil, dass das Forstgesetz das Fischereirecht außer Kraft setzt?
  • Hier (Wikipedia-Link) gibt es Aufklärung.
  • Natürlich, der Duckmäuser und Gutmensch buckelt vor diesem Schild - Freiheit für den ruhenden Verkehr! Lasst Barrikaden brennen!
  • Das verlinkte Urteil stammt aus dem 67 vor Christus, in den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass alternativ der §§§§§§§ in Anwendung zu bringen gewesen wäre. Eine Revision vor dem OLG Lugdunium hätte zugelassen werden müssen.

 

...... nach Belieben fortzusetzen, bis letztlich doch ein Tempolimit und Linkspurfahrverbot für Fahrzeuge unter 400 km/h auf Wasserstraßen und Parkplätzen gefordert wird und der Thread abgeschlossen wird.

 

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D


Fri Dec 13 00:30:58 CET 2013    |    Antriebswelle238

Schön geschrieben. :D

Fri Dec 13 07:55:21 CET 2013    |    nick_rs

Wie treffend :D:D:D:D:D

Ich war auch mal ein paar Wochen im V&S Forum Aktiv, aber nachdem ich nichts zu sagen hatte weil ich ja erst 18 bin und nach deren Meinung noch garnicht Autofahren dürfte, und mir allgemein das Niveau viel zu niedrig war habe ich das V&S Forum wieder De-Abboniert :D

Fri Dec 13 09:15:19 CET 2013    |    Ascender

Daumen hoch. :D

Fri Dec 13 10:04:21 CET 2013    |    twindance

@ nick_rs,

 

darf ich Dich mal fragen, wann Du Deine schlechten Erfahrungen im V&S gemacht hast? Nur so interessehalber. Immerhin versuche ich ja nun seit einiger Zeit, dieses Forum wieder für alle Nutzer interessant und angenehm zu halten.

Fri Dec 13 10:08:03 CET 2013    |    nick_rs

Was im Sommer. Genauer kann ich es nicht sagen, denn meine meisten Antworten waren im "Was mich im Straßenverkehr aufregt-Thread" :)

Fri Dec 13 10:11:10 CET 2013    |    Lewellyn

Darf ich mein Boot da am Schild festmachen? :confused:

 

:D

Fri Dec 13 10:12:07 CET 2013    |    twindance

Da hast Du Dir auch einen prima Einstands-Thread ausgesucht :D:D:D.

 

Um mit unserem Deutsch-Ukrainer zu sprechen: "Schwärre Koost" :D

Fri Dec 13 10:13:15 CET 2013    |    twindance

@ Lew - nur zum Be- und Entladen:D

Fri Dec 13 12:50:19 CET 2013    |    Dynamix

Der gute alte V&S :D Hatte die schlimmsten davon auch mal abonniert, in einem sogar mal eine Antwort verfasst. War glaube ich der Aufregerthread. Den Tempolimitthread hatte ich natürlich auch abonniert :D

 

Wenn man sich mal nen lustigen Nachmittag machen will, dann muss man sich da einfach mal einlesen ;)

 

Soviel Blödsinn auf einem Haufen kann man in keinem anderen Forum lesen. Danke Twindance für die köstliche Beschreibung. Pass meiner Meinung nach schon sehr gut ;)

Fri Dec 13 15:08:57 CET 2013    |    Spannungsprüfer16539

Zitat:

Original geschrieben von nick_rs

Ich war auch mal ein paar Wochen im V&S Forum Aktiv, aber nachdem ich nichts zu sagen hatte weil ich ja erst 18 bin und nach deren Meinung noch garnicht Autofahren dürfte, und mir allgemein das Niveau viel zu niedrig war habe ich das V&S Forum wieder De-Abboniert :D

Richtig, ich erinnere mich an die Kreisverkehr-Diskussion im Aufreger-Thread. Du hast den "Fehler" gemacht, als junger Kerl zuzugeben, Dich nicht an alle Regeln zu halten. Das war natürlich ein gefundenes Fressen für die dort ansässigen Sittenwächter und Moralapostel. :rolleyes:

Einfach nicht zu ernst nehmen.

 

Kannst ja trotzdem mal wieder reinschauen. :)

 

 

P.S.: Warum gibt's in den Blogs eigentlich keine vernünftige Zitatfunktion, das manuelle Zitieren ist unglaublich mühsam. :confused:

Fri Dec 13 15:13:29 CET 2013    |    nick_rs

Zitat:

Du hast den "Fehler" gemacht

Ja, einen FATALEN!!! Ich habe 3Mrd Menschen dieser Erde gefährdet :D

 

Zitat:

Kannst ja trotzdem mal wieder reinschauen.

Nö ist mir zu blöd. Auch wenn ich deswegen kein Geburtsdatum mehr im Profil habe...

Fri Dec 13 15:15:54 CET 2013    |    Spannungsprüfer16539

Ok, dann sehen wir uns in 10 Jahren, wenn Du alt genug bist. :D

Fri Dec 13 15:28:05 CET 2013    |    nick_rs

Naja vielleicht bin ich auch schon zu alt :D

Fri Dec 13 15:33:22 CET 2013    |    Spannungsprüfer16539

Ich befürchte es. :(

 

Für mich gibt es keine Hoffnung mehr, ich stecke schon viel zu tief im V&S-Sumpf.

Obwohl, wie war das mit den 12 Schritten? :D

Fri Dec 13 19:18:41 CET 2013    |    PS-Schnecke50986

V&S ist toll! :D

 

Zitat:

@ Lew - nur zum Be- und Entladen :D

Halt! So einfach ist das nicht. Zunächst müssten wir erörtern, was genau einen Be- und Entladevorgang im Speziellen definiert. Hierzu müssten wir zunächst klären, was genau er Be- und Entladen möchte. Tiefergehend müsste hier beachtet werden, welche Tätigkeiten unter "Be- und Entladevorgang" fallen: Nur das Erledigen des großen Hauptgeschäftes ? Oder bleibt auch Zeit für ein kleines Geschäft :D ?

 

Nach folgendem Urteil (OLG Düsseldorf DAR 1991, 432; OVG Münster NZV 1996, 87; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2004, Rdnr. 33 zu § 12 StVO) sind alle Tätigkeiten, die der Haupttätigkeit dienen, zulässig.

 

Allerding sollte in diesem Zusammenhang beachtet werden, dass diese Tätigkeiten einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten dürfen. (OLG Düsseldorf VerkMitt 1969, 96) sowie (OLG Hamm VRS 20, 314).

 

Im Allgemeinen gilt also: Für jedes Urteil findet sich ein Gegenurteil. Für jeden V&S-Thread finden sich zwei Personengruppen: Die TE-Sympathisanten und die TE-Denunzianten.

 

Das macht das V&S so toll und erheiternd :D!

 

Quellenverweise: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Fri Dec 13 19:27:20 CET 2013    |    Spannungsprüfer16539

Zitat:

Original geschrieben von TuningStylerMen

Für jeden V&S-Thread finden sich zwei Personengruppen: Die TE-Sympathisanten und die TE-Denunzianten.

Neben den Sympathisanten und Denunzianten gibt es aber noch diejenigen, die komplett OT herumalbern/herumstänkern/herumschwafeln/etc. :D

Fri Dec 13 19:35:05 CET 2013    |    twindance

TuningStylerMen

 

gelten diese Urteile denn auch im Wasserstraßenbereich? Weiter müsste geklärt werden-gilt eigentlich StVO (weil Parkraum) oder Wasserrecht (weil überschwemmt)? Im Wasserrecht ist das Anlegen außerhalb von Anlegeplätzen auch von bestimmten Vorraussetzungen abhängig.

 

Hach, kann das alles so hübsch kompliziert werden :D

Fri Dec 13 20:06:02 CET 2013    |    PS-Schnecke50986

Meines Erachtes nach müsste hierfür grundsätzlich geklärt werden, WAS genau Wasser eigentlich ist. Ich sehe hier eine entscheidende Gesetzeslücke - schließlich sollte, bevor der Bootsführer überhaupt angehört wird, zunächst das Wasser zur Rechenschaft gezogen werden. Meiner Auffassung nach verstoßen die Wasser-Moleküle, deren Existenz im juristischen Sinne, wie schon erläutert, nicht genau geklärt ist, in diesem Fall eindeutig gegen § 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)! Schließlich darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern. Also darf sich das Wasser auch nicht das Recht herausnehmen, den Privatparkplatz, der offensichtlich nur Mitarbeitern des Fischereibetriebs vorbehalten ist, zu seinen Gunsten zu blockieren.

 

Ich würde in meiner Argumentation sogar soweit gehen und von Vorsatz und Fahrlässigkeit sprechen.

Das Wasser begeht also eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Absatz 1. Ein Bußgeld wird für dieses Vergehen mindestens fällig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Beauftragter in Sachen Weltverbesserung und Belehrungskunst

 

Quellennachweis: http://www.rechtsindex.de/.../...che-und-die-rechtlichen-hintergruende

Fri Dec 13 21:28:31 CET 2013    |    twindance

Es reicht aber nicht, nur irgendwelche Quellen auszugraben, dabei aber grundsätzlich verschiedene, sich gegenseitig ausschließende Sachverhalte in eine Tateinheit zu konstruieren. Ich beziehe mich hier auf Fahlässigkeit bzw. Vorsatz. Diese schließen sich gegenseitig aus. 

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob sich das Wasser nicht das Grundgesetz mit der Verankerung des Rechts zur freien Entfaltung der Persönlichkeit berufen kann. Dies würde dann eine Rechtsgüterabwägung nach sich ziehen :D

Sat Dec 14 00:51:34 CET 2013    |    PS-Schnecke50986

Zitat:

Es reicht aber nicht, nur irgendwelche Quellen auszugraben, dabei aber grundsätzlich verschiedene, sich gegenseitig ausschließende Sachverhalte in eine Tateinheit zu konstruieren. Ich beziehe mich hier auf Fahlässigkeit bzw. Vorsatz. Diese schließen sich gegenseitig aus.

Oh...in der Tat. Man merkt dann wirklich erst später, was für einen Schwachsinn man sich da zusammengefaselt hat :D. Allerdings bin ich auch hier wieder der Meinung, dass mit den bestehenden Rechtsauffassungen von Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht weiter verfahren werden kann. Ich spreche mich hier für eine grundsatzjuristische Revolution aus!

 

Zitat:

Weiterhin ist zu prüfen, ob sich das Wasser nicht das Grundgesetz mit der Verankerung des Rechts zur freien Entfaltung der Persönlichkeit berufen kann. Dies würde dann eine Rechtsgüterabwägung nach sich ziehen :D

Meine Motivation, jetzt hier noch eine halbe Seite zu texten und dabei auf Urteile zu verweisen, die mit der Frage nicht mehr auch nur im Ansatz zu tun haben, hält sich in Grenzen :D.

Freie Entfaltung der Persönlichkeit kling jedoch schonmal recht gut. Hier kann schließlich jeeeder machen, was er will :D!

 

Und alles in Allem: Macht Euer Boot fest, wo und wie lange Ihr wollt! Hautpsache es kommt gerade keine Politesse vorbei :D. In diesem Sinne...

Sat Dec 14 11:20:50 CET 2013    |    twindance

:D:D:D:D

 

Letztlich wolle ich mit dem Foto und dem Artikel einfach eine Lanze für den gesunden Menschenverstand brechen. Natürlich kann man jede Lebenssituation durch Paragrafenbastelei legitimieren oder eben auch strafwürdig erscheinen lassen - aber wenn alle sich an ihren Verstand und gemeinschaftliches Miteinander im Leben und auch Straßenverkehr erinnern würden, sollte es wesentlich entspannter vorangehen. Allerdings wäre das V&S so manchen Thread ärmer - auch blöd :D.

Sat Dec 14 11:25:41 CET 2013    |    Dynamix

Zitat:

Allerdings wäre das V&S so manchen Thread ärmer - auch blöd :D.

Ich bin mir sicher das gerade du als Mod bereit wärst dieses Opfer zum Wohle der Menschheit zu bringen :D

Sun Dec 15 09:39:11 CET 2013    |    Archduchess

Das w�re im VS (wenn ich antworte) gar kein Problem.

 

Denn es ist Privatgrund. Da kannst du auch "nur rote Volvos" oder nur Kennzeichen AN-AL 69 hinstellen.

 

Das geht mir am ... vorbei.

 

Und bei pn kriegst du von mir ein Forum bei dem es besser zugeht als im V+S.

 

Wobei, das was dich am V+S st�rt hast du da auch, vielleicht sogar noch st�rker, denn da geht es dann wirklich von fast allen an die � und die Interpretation ran.

Du br�uchtest ein V+S das noch schlechter ist als MT V+S und dir vorbehaltlos zugestimmt wird. Naja gut, daf�r gibt es die Blogs.

 

 

Erinnerst du dich noch an die Stetigkeitfrage eines Radwegs? Das wäre doch mal ein Blogthema. :D

Sun Dec 15 10:42:20 CET 2013    |    twindance

Jaja, der Radweg - ebenso typisch für die Unvereinbarkeit gesunden Verstandes und menschlicher Rechthaberei unter §-Deckung :D.

 

Warum muss ein lebensbejahender Mensch auf einer vielstbefahrenen Bundesstraße mit hochroter Birne herumzuckeln, wenn daneben ein bestausgebauter Radweg zur Verfügung steht? Sogar mit Vorfahrtsregelungen, wenn er kleinste Nebenstarßen kreuzt und Unterführung unter der besagten Bundesstraße, wenn aufgrund der geografischen Besonderheiten (Bergland) eine Wegeführungsänderung nötig ist? Kein normal denkender Mensch würde das blaue Schild "Radweg benutzen" ignorieren - nur der informierte V&S-Nutzer - denn dank bester Kenntinisse der Gesetzeslage weiß er, dass diese Radwegnutzungspflicht nur gilt, wenn der Radweg nicht weiter als 3 Meter von der Bundesstraße entfernt ist. Und frecherweise ist der sogar manchmal 20!Meter entfernt. Auf freiem Gelände! Da ist die Gefahr natürliich immenss, sich zu verfahren und in der Einöde das kostbare Leben aufgrund des Mangels an Nahrung und Wasser zu verlieren :D.

Sun Dec 15 15:45:11 CET 2013    |    Archduchess

Es sind 5 Meter. :D

 

Und ich hoffe mit Vorfahrtsregelung meinst du, daß der Radweg Vorfahrt und Vorrang hat. So wie es vorgesehen ist.

 

Hat er das nicht mehr und macht er extra Schlenker an Einmündungen um deutlich mehr als 5 Meter wegzukommen - nunja dann kann er nicht stetig sein. ;)

 

Ansonsten hast du völlig recht, wenn sich die Planer an die Gesetze halten würden hätten wir viel weniger Probleme mit so etwas.

 

Auch eine bessere Beschilderung wäre viel wert.

 

 

Das Problem ist, die blauen Schilder gelten weiterhin. Und sowas ist teuer...

Da muß man in Vorleistung treten wenn man die weghaben will. Das ist schon gut dreistellig vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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