Fri Jun 12 10:56:06 CEST 2009 | XC70D5 | Kommentare (12) | Stichworte: Auto, holy cow, holy shit, UmweltscheiBe
Der Text des BMF, ohne Wertung und Kommentar von mir
o.k., einen: Lasst uns die Welt retten!
Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:
Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g / km an.
Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.
Quelle: BMF
Hier gibt es noch einen Rechner zur KFZ-Steuer.
Viel Spaß beim Rechnen und Weinen oder Freuen.
Gruß
Martin |
Fri Jun 12 11:07:10 CEST 2009 | Federspanner134525
Das gilt aber nur für Autos mit Erstzulassunf ab 01.07.2009?
Die alten Autos werden noch nachdem alten Prinzip besteuert?=
Fri Jun 12 11:26:52 CEST 2009 | XC70D5
So steht´s im Text
Gruß
Martin
Fri Jun 12 11:32:49 CEST 2009 | Antriebswelle135730
Das ist auch der Grund der Überlegung gewesen, den Subaru noch diesen Monat erstzuzulassen.
Fri Jun 12 16:30:51 CEST 2009 | Spannungsprüfer10176
Eheheheh, ich seh grade ich fahr das Ökomobil schlechthin:
In meinem Fahrzeugschein steht beim CO2-Wert 000
Ist bloß die Frage warum sich das verdammte Ding dann rund 8l auf 100km reinzieht -
Ich glaub der Karren will mich auf seine alten Tage noch kräftig verarschen...
Wo ist mein Ratschenkasten.... dem bring ich Manieren bei!
Fri Jun 12 16:57:55 CEST 2009 | _RGTech
Als "Umweltverheizer" (262g/km mit 2,4 Liter V6) freut mich natürlich sehr, dass die künftig (vorerst) 332€ (statt der bisherigen 162€) frühestens ab 2013 zu befürchten sind. Einen Neukauf habe ich bis dato nicht in Planung. Und im Fall der Fälle gibt's dann halt einen Alltagswagen mit H-Kennzeichen
Wobei ich grad leichte Schwierigkeiten habe mit der Berechnung.
2,4 Liter = Sockelbetrag von 2€*24 = 48€
Jedes Gramm oberhalb der Freigrenze bedeutet:
2009-2011: 262g - 120g = 142g | * 2€ = 284€ | zuzüglich Sockelbetrag = 332€
2012/2013: 262g - 110g = 152g | * 2€ = 304€ | zuzüglich Sockelbetrag = 352€
ab 2014 ff: 262g - 95g = 167g | * 2€ = 334€ | zuzüglich Sockelbetrag = 382€
Das haut schon mal wieder mächtig rein.
So, jetzt überlegen... H-Kennzeichen wird mit 30 Jahren, heißt 2028, erreicht... dann müsste ich also ab 2013 15 Jahre ohne Ab/An/Ummeldung mein Auto durchfahren, um nicht in die neue Berechnung eingestuft zu werden... heißt, ab da nicht mehr umziehen, zumindest nicht in andere Landkreise... jou, klingt machbar
Fri Jun 12 17:12:20 CEST 2009 | notting
@WarTeck: Haha, mein Auto hat noch weniger: "---" (negative Zahlen sind ja bekanntlich kleiner als 0)
Fri Jun 12 19:31:12 CEST 2009 | _RGTech
Wo habt ihr das eigentlich drinstehen? Vermutlich nur in den neueren Papieren, oder?
Fri Jun 12 19:34:33 CEST 2009 | notting
Es steht AFAIK in allen "Teil I der Zulassungsbescheinigung" und die gibt's schon seit 1.10.05.
Fri Jun 12 19:38:44 CEST 2009 | _RGTech
Also nur die neuen.
Seit wann es die gibt, weiß ich auch auswendig. Mein Zulassungsdatum ist der 30.09.2005
Fri Jun 12 19:45:01 CEST 2009 | Antriebswelle135730
Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7: 206 Und das bei einem Realverbrauch von 7,6 l/100km EZ: 10/2005 :uff:
Fri Jun 12 19:54:02 CEST 2009 | _RGTech
Tja, wer sich immer beschwert hat, dass die Verbrauchsangaben der Hersteller so niedrig sind, der hat jetzt die Retourkutsche von der Regierung. Denn ab nun wird ein getürkter Normverbrauch im Geldbeutel wieder belohnt
Fri Jun 12 20:17:23 CEST 2009 | Antriebswelle135730
Ich weis, ein vgl. BMW 320i, verbraucht in der Praxis mindestens die gleiche Menge Kraftstoff (eigene Erfahrung), steht aber auf dem Papier wesentlich besser dar.
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