Wed Dec 24 10:46:58 CET 2008 | XC70D5 | Kommentare (5) | Stichworte: Auto
Liebe Rowdys und Verkehrssünder. Der lange angekündigte, neue Bußgeldkatalog ist jetzt beschlossene Sache.
Hier die Tarife für Euere Vergehen:
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA) Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Abstand:
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Überholen:
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Halten und Parken:
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR bis 30 Minuten 5,- EUR bis zu einer Stunde 10,- EUR bis zu zwei Stunden 15,- EUR bis zu drei Stunden 20,- EUR länger als drei Stunden 25,- EUR
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
TÜV / Abgasuntersuchung:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg. Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Berauschende Mittel Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung: Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.
Erhöhung der Regelsätze:
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR 50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR 60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR 75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR 90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR 100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR 125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR 150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR 200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR
Sonstiges:
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- EUR bei mehreren Kindern 35,- EUR
(Umweltschutz Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR Wenden im Tunnel 40,- EUR, 1 Punkt In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR
An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 1 Monat Fahrverbot Eine geschlossene Schranke umfahren 450,- EUR, 3 Monate Fahrverbot
Straftaten im Straßenverkehr:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte
Viel Spaß beim Latzen
Gruß
Martin |
Wed Dec 24 11:13:22 CET 2008 | Eifel-Elch
Naja, für mich waren die alten Tarife eigentlich ausreichend. Man hätte nur mehr kontrollieren sollen...
Gruß
Markus
Wed Dec 24 12:27:30 CET 2008 | Achsmanschette51801
Für mich ändern sich die Tarife nicht. Ich mache eben nur (noch) Sachen ohne Bedeutung fürs Punktekonto
Fri May 15 11:28:37 CEST 2009 | XC70D5
Hoffentlich geht mein Tacho genug vor
Gruß
Martin
Fährt nur zu schnell, wenn auch geblitzt wird...
Fri May 15 11:50:35 CEST 2009 | PS-Schnecke15787
Dein letztes Zitat macht mir Angst.....
Hoffentlich waren´s nur 39km/h !!!!
Fri Jun 12 11:39:43 CEST 2009 | XC70D5
40,-€ und 1 Punkt, habe ich doch gut gebremst
Gruß
Martin
Deine Antwort auf "Neuer Bußgeldkatalog ab 01.01.2009"