Die Führerscheinbehörde erhält durch die Polizei Kenntnis über ein Strafverfahren wegen Fahren ohne. Diese verhängt eine sofortige Sperre über die Zulassung zur Prüfung. Das bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis erlangen kann, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist das Strafverfahren eingestellt, wenn die Auflagen erfüllt wurden.
Sat Mar 14 22:44:03 CET 2009 | steini111
Die Führerscheinbehörde erhält durch die Polizei Kenntnis über ein Strafverfahren wegen Fahren ohne. Diese verhängt eine sofortige Sperre über die Zulassung zur Prüfung. Das bedeutet, dass man keine Fahrerlaubnis erlangen kann, solange das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ist das Strafverfahren eingestellt, wenn die Auflagen erfüllt wurden.