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Roller FAQ

Dieser Blog enthält Beiträge für die Roller FAQ

Sat Mar 14 22:47:39 CET 2009    |    steini111

Die Art und Weise wie das Kennzeichen angebracht sein muss, steht im § 27 (3) ZZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dort steht:

Zitat:Zitat von FZV

Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikal winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeug Längsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.

 

Ist das Kennzeichen an der Vario angebracht scheitert es immer daran, dass es nicht mehr von beiden Seiten lesbar ist.


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