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Roller FAQ

Dieser Blog enthält Beiträge für die Roller FAQ

Sat Mar 14 22:46:16 CET 2009    |    steini111

Mofas sind laut Definition aus der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) einsitzig. Ein Mofaroller ist nur dann einsitzig, wenn die Sitzbanklänge 440 mm in der Länge nicht überschreitet. Eine Möglichkeit die Sitzbanklänge zu verkürzen und den Scoot einsitzig zu machen ist die Mofatasche mit dem darin enthaltenen Hartplastikring. Entfernt ihr also die Tasche ist aus dem fahrerlaubnisfreien einsitzigen Mofa ein zweisitziges Kraftfahrzeug geworden. Das würde mindestens die Fahrerlaubnisklasse M erfordern. Hat man also die Mofaprüfbescheinigung droht einem das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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