Überschreitet das Verwarngeld die magische 35,- Euro Grenze fällt der Verstoß in den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle. Die Polizei leitet die Personalien an diese weiter und es gibt binnen 4-6 Wochen Post von der Bußgeldstelle. Man bekommt einen Anhörungsbogen und hat die Möglichkeit sich schriftlich dazu zu äußern. Die von der Bußgeldstelle geahndeten Verstöße sind fast immer mit Punkten in Flensburg verbunden.
Sat Mar 14 22:47:18 CET 2009 | steini111
Überschreitet das Verwarngeld die magische 35,- Euro Grenze fällt der Verstoß in den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle. Die Polizei leitet die Personalien an diese weiter und es gibt binnen 4-6 Wochen Post von der Bußgeldstelle. Man bekommt einen Anhörungsbogen und hat die Möglichkeit sich schriftlich dazu zu äußern. Die von der Bußgeldstelle geahndeten Verstöße sind fast immer mit Punkten in Flensburg verbunden.