Sat Mar 14 22:44:16 CET 2009 | steini111
Die Anzeige wird nicht fallen gelassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen (Diversionsverfahren) das Strafverfahren gegen Auflagen ein.
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Die Anzeige wird nicht fallen gelassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen (Diversionsverfahren) das Strafverfahren gegen Auflagen ein.