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Flashback's Blog

Mon May 21 22:31:57 CEST 2012    |    FlashbackFM    |    Kommentare (18)    |   Stichworte: Rück, Widerruf, Widerrufsrecht

Ist es okay, die Ware einzubehalten, bis sämtliche Kosten erstattet sind?

Ein Lenkrad im Topzustand.Ein Lenkrad im Topzustand.

Händler dieses Schlags gibt es auf ebay leider einige. Die ruinieren damit nicht nur das, was von der Plattform noch übrig ist, sondern auch den Ruf der seriösen Gebrauchtteilehändler.

 

Gerade habe ich eine solche "schöne" Erfahrung hinter mich gebracht, bei der ich erfahren durfte, mit was für Individuen man es auf ebay zu tun bekommen kann. Eines muss ich gleich dazu sagen: Diese Erfahrung war die krasseste, die ich bis dato auf ebay machen durfte. Den Namen des Händlers werde ich im Artikel nicht Erwähnen - dünnes Eis. Nur soviel: Er treibt offenbar seit 2011 auf ebay sein Unwesen, wäre gern International und handelt hauptsächlich mit "M3-Teilen".

 

Jetzt aber zur konkreten Geschichte:

 

Bestellung - Vorfreude ist die schönste Freude

Schon seit einiger Zeit suche ich lose nach einem M-Lederlenkrad, da meines gewisse Mängel hat. Der Plan ist, aus zwei Lenkrädern ein supergutes zu machen, was dann in mein Auto eingebaut werden sollte und eines, was ich weiterverkaufen kann.

 

Am 26.04. schien ich endlich gefunden zu haben, was ich suchte. Das Lenkrad war inkl. Airbag und laut Beschreibung im "Topzustand ohne Kratzer". Die Fotos unterstrichen die Aussagen, alles schien zu passen und ich kaufte den Artikel. Jetzt freute ich mich schonmal auf die Lieferung. :)

 

Lieferung - keine Freude

Das Lenkrad, welches ich dann am 03.05. erhielt entsprach weder der Beschreibung noch den Fotos. Es war saudreckig (die eigentlich dreifarbigen M-Nähte waren bis auf wenige Stellen, die man nahezu nie berührt, pechschwarz!), das Leder war verkratzt, das M-Emblem an der unteren Speiche war ein stümperhaft aufgeklebtes Felgenemblem und zuguterletzt hatte das BMW-Logo am Airbag eine große, unübersehbare Delle.

 

Umtausch? Na wenn es uuunbedingt sein muss...

Als ich den Händler damit konfrontierte, war er der Meinung, dass ich mich bloß anstelle, schließlich wäre es ja gebraucht, da sind Gebrauchsspuren normal... Das fand ich schonmal megadreist, denn so geht man erstens mit keinem Kunden um und Topzustand ohne Kratzer heiß für mich nunmal genau das. Schließlich ließ er durchblicken, dass er mehrere Lenkräder da hätte und davon einige tatsächlich in keinem guten Zustand seien und war dann doch zu einem Austausch bereit. Er ließ mich aber schon an dieser Stelle deutlich spüren, dass er der Meinung war, dass ich zu hohe Ansprüche hätte. Die Sendung wurde also noch am selben Tag, am 03.05. retourniert.

 

Neue Ware, neues Glück?

Am 10.05. bekam ich dann endlich das Tauschlenkrad und dachte voller Freude, dass sich nun alles zum Guten wendet und das Kapitel abgeschlossen ist. - Dann öffnete ich das Paket.

 

Mein Gedanke jetzt: Der Händler will mich verarschen! Dieses Teil sah noch viel, schlimmer aus! Das Emblem am Airbag hatte sogar Lackabplatzer :eek: und der Gummi war teilweise böse verkratzt. Es wirkte, als würde er die Autos zuerst pressen lassen und die Teile dann erst ausbauen... :rolleyes:

 

Nachdem es mir nun reichte und ich keine Lust mehr auf weitere Lenkräder im "Topzustand" hatte, machte ich am selben Tag von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

 

Doch wer meint, dass nun alles zuende war, der irrt. Mein Widerruf war erst der eigentliche Startschuss.

 

Topzustand ist Auslegungssache

Es begann damit, dass der Händler mich nun anpampte, dass die erste Lieferung doch keine Verwechslung war und ich zuerst schon das richtige Lenkrad bekommen hätte und meine Rücksendung völlig umsonst. Es wäre schließlich im echten Topzustand, aber halt nicht neu und da sind Gebrauchsspuren total normal und ob ich eigentlich wüsste, was so ein Lenkrad mit Airbag neu kosten würde. - Ja, weiß ich, deswegen schau ich ja nach Gebrauchtteilen, du Schlaumeier.

 

Dann stellte er fest, dass er mir die ursprüngliche Lieferung jetzt einfach nochmal zuschickt und kulanterweise die Rücksendekosten übernimmt, dann war's das mit seinem Entgegenkommen, weil so gehts ja nicht... Achja, außerdem hätte ich meine Widerrufsfrist verpasst.

 

Äh... Wie bitte? Nochmal zum mitschreiben... Am 26.04. habe ich das Teil bestellt, am 03.05. habe ich die Ware bekommen und am 10.05. widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und startet frühestens mit dem Erhalt der Ware, also in diesem Fall am 03.05. Ich bin also mitnichten außerhalb der Frist.

 

Widerruf für Anfänger

Soweit die graue Theorie, wie sie im Gesetz steht. Der gängigen Praxis und offensichtlich der festen Überzeugung des Händlers nach nach beginnt die Frist bereits mit dem Zusenden der Widerrufsbelehrung. Mein Einwand, dass es dann für Händler ja sehr einfach wäre, die Frist auszusitzen, indem man die Belehrung schickt und dann zwei Wochen wartet, wollte oder konnte er nicht nachvollziehen. Er war überzeugt, die Frist sei um.

 

Nachdem bis hier ja schon einiges an Verhaltensmustern erkennbar war, hatte ich keinerlei Hoffnung mehr, dass er plötzlich ein Einsehen bekäme, also eröffnete ich nun einen Fall. Und wer das schonmal gemacht hat, weiß, dass ebay dann erstmal sagt "versucht das unter euch auszumachen"

 

Tja, das versuche ich ja schon die ganze Zeit, es klappt ja nicht.

 

Nonsens im Fall

Der Händler ließ dann im Fall nochmal den Nonsens der verstrichenen Frist vom Stapel, gab auch an, dass das entsprechende Gesetz revidiert wurde*. Mit diesem strikten Beibehalten seiner Darstellung schaffte er es mittlerweile tatsächlich, mich ein bisschen zu verunsichern, also rief ich einen Anwalt an. Der bestätigte mir, dass ich absolut im Recht bin und der Händler meinem Widerruf zu akzeptieren hat. Hilfsweise könnte ich auch meinen Rücktritt erklären, denn die Ware entspricht ja zusätzlich nicht dem zugesicherten Zustand. Sollte der Händler partout nicht einlenken, solle ich den Fall an PayPal weitergeben, die Chancen stehen mehr als günstig für mich.

 

Betraten, getan: Ich schrieb im Fall, dass ich mit anwaltlich beraten hab lassen und der Anwalt meine schon zuvor gemachten Aussagen bestätigt. An PayPal wollte ich das Ganze nicht gleich weitergeben, denn irgendwie glaubte ich immer noch an das Gute in jedem Menschen.

 

Über’s Wochenende war meine Wut dann noch ein wenig verraucht und ich machte dem Händler einen Vorschlag, der eigentlich viel zu nett war, aber ich wollte die Sache endlich hinter mich bringen. Ich schlug ihm vor, dass ich davon absehe, ihm eine angemessene Bewertung gebe, wenn er mir innerhalb der nächsten zwei Tage das Geld inkl. aller Versandkosten zurücküberweist.

 

Versuchen wir's mit konsequenter Sturheit

Der Händler stellte sich allerdings seit meiner Mitteilung, dass mein Anwalt meinen Standpunkt bestätigt tot und ließ die Frist ohne jegliche Reaktion verstreichen. Stattdessen bekam ich am 15.05. die von mir ursprünglich retournierte Sendung zurück. Wohlgemerkt als Retoure! Der Händler hatte das Paket also nicht einmal von der Post abgeholt! :eek:

 

Also wieder den Händler angeschrieben, dass die Retoure retourniert wurde, da die Abholfrist verpennt wurde. Ich schrieb ihm, dass er das Paket sofort nochmal zugesendet bekommt, wenn er mir einen Versandschein schickt, denn ich weigere mich, noch einmal in Vorkasse zu gehen.

 

Darauf kam - wen wird es überraschen? - wieder der Sermon über die verstrichene Widerrufsfrist, dass die Ware doch top sei, was ich denn eigentlich hätte usw. usf. Ob er meine Texte nicht las oder hoffte, seine Worte würden mich mehr beeindrucken, als die eines Anwalts - ich weiß es nicht. Jedenfalls reichte es mir nun endgültig und ich rief ich nochmal den Anwalt an. Sein Tipp: Weitergeben an PayPal, denn bei der vorliegenden Sachlage müssten die schon arg schielen, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Tja, zugetraut habe ich es dem Verein dennoch. Und für diesen Fall wäre es das erste Mal gewesen, dass ich wen vor Gericht gezerrt hätte. Nicht wegen des Betrags, sondern in diesem Fall aus Prinzip. Hier wäre ich dann stur gewesen.

 

PayPal als Richter

Also habe ich das Ganze weitergegeben und es wurde – o Wunder – tatsächlich zu meinen Gunsten entschieden.

 

Was habe ich jetzt? Nach einer Menge Ärger habe ich den ursprünglichen Betrag inkl. Versandkosten zurückerstattet bekommen. Die Kosten für den Versand der Rücksendendungen habe ich jedoch noch nicht.

 

Allerdings habe ich da ja auch noch die retournierte Retoure. Wenn der Verkäufer die wiederhaben will, bekommt er die nur gegen die Erstattung sämtlicher übriger Kosten.

 

Und da kommt ihr ins Spiel. Verhalte ich mich rechtens, wenn ich die Ware vorbehalte, bis ich sämtliche Ausgaben wiederbekomme?

 

 

 

 

*) Diese Revision gab es tatsächlich, allerdings wurde in dieser festgelegt, dass es für Händler nicht mehr ausreichend ist, die Widerrufsbelehrung irgendwo auf der Website zu haben. Damit sie beginnt, muss sie dem Käufer explizit zugesendet werden.


Ergänzung von FlashbackFM am Thu May 24 08:43:42 CEST 2012

Heute hab ich dann festgestellt, dass der Händler natürlich einen Ergänzungskommentar verfasst hat. Darin sieht er sich selbst überraschenderweise gar nicht als Schuldigen. Nein, er unterstellt mir stattdessen, ich hätte seine super 1A-Ware gegen Schrott getauscht und dann PayPal manipuliert. (Aha, einen Sachverhalt mit stichhaltigen Beweisen zu belegen ist also eine Manipulation...)

 

Langsam überleg ich wirklich, ob ich dem nicht einen Anwalt auf den Hals hetze. Gesetze nach eigenen Reglen auslegen ist das eine, aber dann das Opfer auch noch als Täter verleumden...

 

Jedenfalls bin ich bestimmt nicht der erste, der durch diesen Händler Geld verliert. Denn wenn man die rstlichen Bewertungen von ihm anschaut, ist mindestens eine dabei, bei der die Ware ebenfalls nicht zur Beschreibung passte. Auch da war der Händler laut Ergänzungskommentar natürlich keinesfalls selber schuld, sondern der Käufer zu doof zu fragen. :rolleyes:

Mon May 21 23:01:51 CEST 2012    |    Fensterheber10225

duerfen gebrauchtteile, genauer airbags, ein 2. leben in einem anderen auto haben?

Mon May 21 23:04:59 CEST 2012    |    Turboschlumpf49144

unschön, aber wird man immer wieder haben.

 

versuch mal bei ner firma wie debitel einen vertrag zu kündigen, den du garnicht abgeschlossen hast, war fast ein hoffnungsloser fall, glücklicherweise konnte ich das geld immer wieder zurückbuchen und irgendwann haben die mich selbst mit mahngebühren in ruhe gelassen.

Mon May 21 23:44:43 CEST 2012    |    124er-Power

Deswegen mag ich ebay net. :o

Mon May 21 23:52:48 CEST 2012    |    100avantquattro

Hallo,

ich suche für einen alten, abgelebten M3 ein im Aussehen dazu passendes Lenkrad. Ich erwarte, daß es nicht neu aussieht... es sollte schön abgenutzt aussehen. Kannst Du mir vielleicht sagen, bei wem Du das Lenkrad gekauft hast?

Du mußt ja hier niemanden schlecht machen... aber Du kannst MIR ja einen Tipp geben. :D

Und bestimmt gibt es noch mehr Leute mit alten M3's, die für ihren Wagen ein altes Lenkrad suchen. Die wären Dir auch dankbar.

Tue May 22 00:05:53 CEST 2012    |    CaptainFuture01

Flashback,ich meine sogar zu wissen,das du die Ware nur aufbewahren mußt,bis sie der Händler entsprechend abholen läßt oder eben gegen Kostenerstattung um Rücksendung bittet.

 

 

Greetz

 

Cap

Tue May 22 00:06:48 CEST 2012    |    bigLBA

Du darfs ihm das Lenkrad mit airbag gar nicht mit der Post zusenden, denn der Airbag ist Gefahrengut. Du darfst den Airbag auch nicht zuhause oder in der Wohnung/Garage lagern, es sei denn, du besitzt eine Erlaubnis zur Lagerung von Sprengstoffen.

Du darfst auch kein 2tes Lenkrad mit Airbag im Kofferraum transportieren.

Du darfst ein Lenkrad mit Airbag weder ein- noch ausbauen.

 

Erkundige Dich, welches Unternehmen (evtl. Werkstätten, die auf verwerten) mit Sprebngstoffen arbeten darf, und beauftrage aus dieser Firma jemanden, das Lenkrad abzuholen.

Die Entsorgung kann teuer werden. (Die tun das Teil zum Zwecke des Transportes in eine ziemlich große Stahlkiste).

 

Ein Lenkrad mit einem Airbag ist kein Gut (etwas, was einen positiven Eigenwert hat) sondern ein Übel (etwas mit einem negativen intrinsischen Wert).

 

Du könntest Strafanzeige gegem diesen e-bay Händler einreichen.

 

btw.: klick und klick

Tue May 22 08:56:21 CEST 2012    |    Antriebswelle48166

Selbst Schuld, wenn du nicht gleich über eBay/PayPal reklamierst.

Tue May 22 11:14:46 CEST 2012    |    bronx.1965

Ich finde es völlig okay, wie du dich verhalten hast. Man muss es nicht gleich eskalieren lassen.

Wenn es dann, wie bei dir, gar nicht geht ist das restliche Procedere deinerseits wohl mehr als legitim!

Heb das Ding auf, bis du alles zurück hast. Explodieren wird es schon nicht ;)

Tue May 22 12:03:51 CEST 2012    |    Schattenparker47314

Hab auf ja, ok gedrückt, auch wenn die rechtliche Lage nicht ganz durchgedacht ist. Solche Hinterhofratxxx haben u.U. auch noch nen Rechtsverdreher, der dann erst mal noch Stress macht. Mit dem Wissen, dass bei `ner gerichtlichen Streiterei keine Chance auf ein Urteil besteht. Aber ein Vergleich langt ja auch.

Ergebnis= viel Ärger, Scherereien, Schreibereien.

Ne mieserable Beurteilung bei Ebay wäre allerdings Pflicht.

Tue May 22 13:44:22 CEST 2012    |    FlashbackFM

Ne negative Bewertung hat er von mir bereits kassiert.

 

Mir persönlich wäre eine friedliche Einigung deutlich lieber gewesen, aber das hat ja leider nicht geklappt.

 

Was mich auch noch interessieren würde; Bei wie vielen Personen dieses Individuum mit der Masche Erfolg hat. Denn natürlich sind 200 € auf dem Konto viel schöner, als Schrott im Lager... :rolleyes:

Tue May 22 14:16:55 CEST 2012    |    Käfer1500

wenn Du ihm richtig Ärger machen willst, beherzigst Du den Rat von bigLBA und zeigst ihn an wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ;)

 

Er soll Dir doch schriftlich beantworten, wie er die Ware (incl. Airbag) wieder zurückhaben will, natürlich nur kostenfrei für Dich und auf legalem Weg gemäß Sprengstoffgesetz ;)

Tue May 22 23:23:12 CEST 2012    |    Drahkke

Ja, das wäre hier die sauberste Lösung.

Wed May 23 22:51:36 CEST 2012    |    100avantquattro

Zufällig intertrade2011?

Ich habe mal recherchiert. Hat eine Weile gedauert. Aber ich bin auf diese Auktion gestoßen.

Paßt inhaltlich, der Ebay-Name könnte passen und die letzte Bewertung scheint Deine zu sein.

2 verkaufte Lenkräder, eines davon am 26.04.2012 verkauft. Bingo?

 

Wo wir wieder bei den Chancen und Gefahren vermeintlicher Anonymität/Privatsphäre im Internet wären.:D

 

Also, ich habe glücklicherweise keinen BMW... kaufe aber auch für meinen Audi nur bei Käufern, die keine Negativbewertung wg. des Artikelzustandes bekommen haben. Es gibt unter den Käufern sicher auch viele A***öcher. Aber selbst dann sollte ein Verkäufer bei der Antwort auf einen Kommentar nicht die guten Umgangsformen vergessen. Sagenhaft, wie manche sich da gehen lassen.

 

mfg

Thu May 24 08:29:45 CEST 2012    |    FlashbackFM

Gut recherchiert,... :) Ja, das ist "meine" Auktion.

 

Dass der Händler behauptet, ich wäre schuld, war mir fast klar. Auf meinen Ergänzungskommentar hat er sicher eine weitere Story auf Lager...

Sat Aug 25 14:25:07 CEST 2012    |    PS-Schnecke132806

Die Sache ist ganz einfach!

 

Unterscheidet sich die erhaltene Ware offensichtlich von Beschreibung und Fotos und der Händler stellt sich dumm macht man eine Strafanzeige wegen "arglistiger Täuschung" und wartet was passiert :)

Deine Antwort auf "Händler, die nach eigenen Regeln spielen"

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