Wed Feb 24 21:07:01 CET 2010 | steel234 | Kommentare (76) | Stichworte: Gesetzliche Grundlagen, Positionslicht, Standlicht, Tagesfahrleuchten, Tagfahrlicht, TFL, Vorschriften
Hi @ all,
1. Einleitung
Nachdem ich zum wiederholten male hier im Forum alles zum Thema TFL tippen musste, habe ich mich entschossen, ein Blogeintrag über die Problematik TFL zu erstellen, damit ich beim nächsten mal den einfach mal verlinken kann
Es kursieren verschiedene Gerüchte und Halbwissen um das leidiges Thema Tagfahrlicht rum. So werden im Irrglauben irgendwelche SMD-Streifen mit einem E-Zeichen, Scheinwerfer mit LED-Ringen oder Streifen und sonstige Sachen als TFL verbaut- und es wird geglaubt, es ist alles ok. Es kursieren auch die Gerüchte, man könnte bis zu 6 Positionslichter nach vorne haben und unter anderem dass es zulässig wäre, mit TFL und Licht bei Nacht zu fahren. Oder auch, dass man Nebelscheinwerfer als TFL umbauen könnte und und und...
So einfach ist es nicht, denn es sind viele Vorgaben zu erfüllen. Leider kennen die manchmal nicht mal die Polizisten, und so kann schon mal passieren, dass man trotz korrekt montiertem Tagfahrlicht Mängelschein kriegt.
Nun werde ich versuchen, die wichtigsten Vorgaben und Hinweise zu erläutern. Die verlinkten PDF-Dateien können denn ausgedruckt werden, die betreffenden Zeilen markiert und dann kann das ganz beruhigend im Handschuhfach liegen, falls man doch bei der Kontrolle Probleme kriegen sollte.
Aber nun mal los
2. Quellen zum Thema TFL.
Der Einsatz von Tagfahrleuchten ist maßgeblich in den ECE-Regelungen beschrieben und geregelt. Was sind diese ECE-Regelungen? ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. Wer darüber mehr wissen möchte, kann das hier tun --> Klick Wikipedia
Uns interessieren hiervon besonders die ECE-Regelungen mit der Nummer R 48 (Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz) und R 87 (Leuchten Tagfahrlicht für Kfz). Desweiteren wird für die sogenannten "dimmbaren" TFLs die ECE-Regelung R 7 (Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten) und die Regelung R10 (Funkentstörung) interessant.
Die betreffende Dokumente findet man auf der Seite von der Bundesverkehrsministerium.
3. Allgemeine Bestimmungen zum Einbau von TFL
Definition Tagfahrleuchte
ECE R48, Punkt 2.7.25 Tagfahrleuchte ist eine nach vorne gerichtete Leuchte, welche dazu dient, das Fahrzeug bei Fahrten bei Tageslicht besser kenntlich zu machen.
Die Anordnung und Anbringung
Quelle : ECE R 48, Nr. 6.19.4.1
Elektrische Schaltung
4. Einsatz von dimmbaren TFLs als Begrenzungsleuchte aka Standlicht aka Positionsleuchte
TFL darf generell nicht zusammen mit dem Standlicht leuchten. Grundlage hierfür ist zum einen die Unzulässigkeit der Benutzung mit dem eingeschalteten Scheinwerfer, zum anderen auch die Tatsache, dass es denn hiermit eine zusätzliche Begrenzungsleuchte wäre. Nun sind aber maximal 2 Begrenzungsleuchten nach vorne erlaubt (ECE R48, Punkt 6.9.2 besagt, dass es nur 2 Begrenzungsleuchten geben darf). Nein, auch der Einsatz als Umrissleuchten ist nicht erlaubt, diese wären erst ab einer Fahrzeugbreite von über 1,80 m oder fahrzeugklasse M2 zulässig.
Der Einsatz von dimmbarem TFL als Begrenzungsleuchte ist in der ECE nirgends festgehalten. Dieser berührt aber auf der Tatsache, dass es sich hier um eine "Multifunktionsleuchte" handelt, welche 2 voneinander unabhängige Funktionen ausführt.
Denn - im Normallfall am Tag und Licht aus ist es eine Tagfahrtleuchte und erfüllt die Vorgaben von ECE R87 und R48 im Bezug auf TFL. Wichtig ist hier die Vorgabe der Helligkeit - min. 400 cd., max. 1200 cd. (ECE R87, Nr. 7.1-7.3 Änderung 5)
Ist Licht an, so strahlt die TFL gedämmtes Licht - und ist damit eine Begrenzungleuchte gem. ECE R48, Punkt 6.9. Die Helligkeit ist im ECE R8 geregelt- diese beträgt für Einzelleuchten min. 4 cd., max 60 cd. (ECE R7, Nr. 6.1.1)
Daraus ergibt sich, dass bei der Verwendung von dimmbaren TFL als Begrenzungsleuchte auch die Vorgaben für die Begrenzungsleuchte eingehalten werden müssen. Das wären u.A.
Hintergrund - gemäß §51 StVZO ist die Benutzung von 2 Begrenzungsleuchten nach vorne vorgeschrieben. Es sind aber weitere 2 Begrenzungsleuchten genehmigt. Diese müssen denn natürlich allgemeinen Bestimmungen von ECE R7 entsprechen und ein ECE R7 Zeichen haben. Das würde heissen, dass eigentlich die Stillegung von originalen Begrnezungsleuchten vorne innerhalb von BRD nicht notwendig ist- außer in der ABE von TFL steht was anderes. Bei Außlandsreisen dagegen kann es nicht genehmigt sein. Die ECE R7 ist dagegen überall anerkannt und gültig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, soll auf jedem Fall in der Situation die originalen Leuchtmittel von Begrenzungsleuchten entfernen.
Offizielle Antwort von Hella:
5. Urban Legends
Richig, die haben eins. Jetzt schauen wir mal was für eins- mit Sicherheit kein zeichen nach R87 -RL sondern eher ein R10 Zeichen! Ganz klare Sache- Einsatz im Autoinneren als Funzel- ja, als Tagfahrlicht, Begrenzungslicht etc-NEIN.
Im §51 StVzO steht, dass man 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer und noch 2 in mind. 35 cm Höhe und bis 40 cm. von der Seite anbringen darf- auch diese benötigen dann natürlich gültiges Prüfzeichen nach ECE R7. Irgendwelche Streifen anbringen ist nicht.
Wenn man rein nach ECE geht, ist die Benutzung unzulässig, außer das Fahrzeug ist über 1,80 Breit oder fällt in die Kategorie ab M2- ist also mindestens Kleinbus mit mehr als 8 Sitzplätzen.
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6. Schusswort
So, ich hoffe ich könnte damit ein wenig Licht (Tagfahrlicht ) ins Dunkeln bringen. Ich lasse man den Beitrag für Kommentare geöffnet, aber behalte mir vor, den jederzeit zu schließen oder editieren.
Viele Grüße,
Nick
Dieser Beitrag hat kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, keine Haftung, Druckfehler sind möglich, bla bla bla .. usw usw. Wenn jemand schon den Text fachgerecht entwendet, verwendet oder kopiert, dann bitte mindestens die Quelle mit angeben Danke!
Quellen : www.led-tagfahrlicht.com |
Wed Feb 24 21:09:21 CET 2010 | Trackback
Kommentiert auf: Opel Astra F:
Tagfahrlicht Rechtsgrundlage
[...] So, viel Spass damit
--> http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html
[...]
Artikel lesen ...
Wed Feb 24 21:20:12 CET 2010 | Reifenfüller30093
Wie schauts mit dem A5 aus? Der ist 1,85m breit, wenn man die Aussenkante der Aussenspiegel misst sogar 2,02m
Wed Feb 24 21:38:05 CET 2010 | steel234
Rückspiegel sind uninteressant, Punkt R48, 2.14.3 nimmt die von der Messung raus.
Sonst wären - meines Erachtens nach- die Umrissleuchten bei Fahrzeugen ab 1,80 Breite nach R48, Nr. 6.13.1 möglich. Diese müssen allerdings den Vorgaben nach ECE R7 entsprechen und den R7-E-Zeichen tragen .
Wed Feb 24 21:51:00 CET 2010 | Turboschlumpf49416
jeder bmw mit standlichtringen hat schon 4 plus bei den neuen die blinker
Wed Feb 24 21:54:19 CET 2010 | steel234
Blinker (was auch immer du meinst?) sind dann wahrscheinlich als Umrissleuchten beim KBA "verkauft" worden, und je 2 Ringe bilden EINE Leuchteinheit.
Wed Feb 24 22:01:30 CET 2010 | mark29
Endlich mal alle Fakten richtig zusammengefaßt- und eben Fakten, nicht son Halbwissen! Danke, das war nötig, bitte oft verlinken!!!!!
Greif doch mal das Thema Xenonleuchtmittel in Halogenscheinwerfern oder LED- Leuchtmittel als Glühlampenersatz auf...
Wed Feb 24 22:03:51 CET 2010 | steel234
danke!
Ja,das mit den Xenon oder LEDs muss ich mal machen- irgendwann. Ist aber anstrengend, die ECEs auszuwerten Wobei das bei denen einfach ist- wo kein Prüfzeichen, da kein Leuchtmittel..
Wed Feb 24 22:19:10 CET 2010 | Trennschleifer2381
Für solche Beiträge besuch ich Motor Talk, bravo (warum gibts bei Blogs keinen Danke-Knopf).
Wed Feb 24 22:26:01 CET 2010 | steel234
ja, das vermisse ich auch
Danke für die Blumen.
Wed Feb 24 22:26:22 CET 2010 | Achsmanschette28975
Schön zusammengefasst... auf das die Unwissenden endlich ihren eBay-Rotz vom Auto reißen.
Wed Feb 24 22:27:33 CET 2010 | WaYnEEE
Ich hab jetzt nicht verstanden wie das aussieht mit den TFL in den Scheinwerfen wie zB von "Dayline" ... die sind aber erlaubt oder? weil das TFL da ja als Standlicht gilt?!
Wed Feb 24 22:40:53 CET 2010 | steel234
@WaYnEEE-
Die originalen Scheinwerfer wie zB neueren Audis mit LED-TFL vom Werk haben natürlich A RL Zulassung, ganz klar. dafür hat der Hersteller gesorgt.
Die Zubehörteile, gerade wie auf dem ersten Bild haben doch gar kein TFL sondern nur Begrenzungslicht. Auch wenn es wie TFL aussieht. Und nur mit Begrenzungslicht aka Standlicht darf man ja bei uns in D nicht rumfahren, das dürfte bekannt sein und steht :
Alles klar?
@Crazen- die werden leider eher irgendwelche Zeichen draufkritzeln statt die Kirmesbeleuchtung abzureissen oder mindestens ordentlich montieren
Wed Feb 24 23:00:07 CET 2010 | Frada84
So ganz richtig ist das auch nicht.
Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist.
Wed Feb 24 23:09:57 CET 2010 | steel234
Das stimmt nicht. Ganz und gar nicht. Der §17.1 behandelt die Dämmerung und hat mit dem §17.2 überhaupt nichts am Hut.
Und der §17.2 sagt defenitiv und ausdrucklich aus :
Und der §17.3 behandelt auch Fahren mit Licht am Tage. Nur auch da ist keine Spur von Begrenzungsleuchten. Ich würde sagen, da hat einer in der Fahrschule nicht aufgepasst. Passiert
Wed Feb 24 23:16:19 CET 2010 | Frada84
Naja, dann muss wohl auch jedes geparkte Fahrzeug, ausserhalb geschloßener Ortschaft mit Licht stehen.
Da ja Abs. 4 u.A. aussagt: Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen....
17.3 sagt aus. Das man mit Abblendlicht auch am Tag fahren muss, wenn die Sicht durch Schnee oder ähnliches behindert wird.
Zusätzlich wird da beschrieben, das man dann und auch nur dann auch mit Standlicht plus NSW fahren darf
Woher weißt du das eigentlich so genau, wenn selbst Juristen in spiziellen Forum zu anderen Ergebnisse kommen. Mir ein Fahrlehrer es bestätigt hat, Polizei (nicht alle vll) es nicht ahnden würde, das es auch nicht im Bußgeldkatalog steht und es nun wirklich keinen stört. Ich fahre jedenfalls öfters damit und hatte noch nie Probleme damit.
Wed Feb 24 23:20:09 CET 2010 | steel234
klar, sollte man auf der Bundesstrasse mal parken, wg, Volksfest o.ä. außerhalb von Ortschaften.. ok, davon wird idR abgesehen, aber - mal ganz ehrlich- wann parkt man bitte außerhalb von geschl. Ortschaft? Eher selten...
Das mit Neblern und Standlicht ist auch klar wie Brühe, das lernt man doch in der Fahrschule, oder bretzelst du mit Neblern durch die Gegend??
OMG, tolle Sachen gibts. Tolle Juristen. Tolle Polizisten. Und tolle Fahrer. Ich sehe schon, ich mache noch einen Artikel über die Zulässigkeit von Nutzung NSW.
Nun ja, darum gehts ja nicht
Wed Feb 24 23:23:46 CET 2010 | Frada84
Du stellst also dein Fhz, am Tag mit Positionslicht ab... schon klar. Nachts unbestritten, die Absätze bauen aufeinander auf. Von allen wird ausgegangen das es eine Lichtpflicht gibt, weil es eben dunkel ist.
Wed Feb 24 23:28:24 CET 2010 | steel234
Da steht was vom Halten und nicht Parken. Und - eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Und hier ein schöner Post mit dem Auszug aus dem Tatbestandskatalog :
Nun ja Wie gesagt, nur gut, dass es hier nicht darum geht.
Wed Feb 24 23:51:56 CET 2010 | Qnkel
Zum Begrenzungslicht: Man darf 4 Begrenzungsleuchten haben, wenn 2 davon in die Hauptscheinwerfer integriert sind. Das steht in der StVZO und noch schlägt nationales Recht EU-Recht
Wed Feb 24 23:57:03 CET 2010 | steel234
ja, §51. Aber dann müssen es richtige R7 Leuchten sein- kein TFL mit R87-RL Zeichen. Und ECE ist kein EU-Recht, sondern internationale Abkommen als Grundlage für die Zulässigkeit der Nutzung, überlall gültig- und die zugelassenen Leuchten müssen eben ECEs entsprechen.
Also, wer will, darf sich denn natürlich zwei zugelassene R7 Begrenzungsleuchten mit dem gültigen zeichen kaufen und in 35 cm Höhe und nicht weiter als 40 cm seitlich installieren
Interessant wird das jetzt bei den dimmbaren, denn es würde heissen, dass die beide im Betrieb sein dürften, rein theoretisch. Da beist sich ECE mit §51 StVZo, muss ich dir recht geben.
Thu Feb 25 00:03:03 CET 2010 | Qnkel
Klar, es müssen Begrenzungsleuchten (Verwendungskurzzeichen "A") sein und nicht iwelche Taschenlampen
Thu Feb 25 00:04:26 CET 2010 | Provaider
Das gilt aber nur für die Nacht/Dämmerung/Schlechte Sicht, am Tag kann ich die Benutzen
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340
Thu Feb 25 00:10:22 CET 2010 | steel234
Zum Thema Standlicht gibts viel, ist eben mal Auslegungssache. Sind aber nach wie vor keine TFLs, die Teile.
Thu Feb 25 00:13:36 CET 2010 | Qnkel
Wurde auch nie behauptet. Standlicht muss auch mit Schlusslicht zusammen leuchten, was ja bei TFL nicht gegeben ist!
Thu Feb 25 00:16:46 CET 2010 | steel234
Interessant finde ich jedoch folgende Bemerkung auf der Hella-Seite :
Nun ja, wie du eben sagtest, ist ja gem. §51 STVZO die Benutzung von 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer und 2 noch seitlich erlaubt. Hella selbst schreibt aber vor, nach ECE zu arbeiten. Hm..
Thu Feb 25 00:29:24 CET 2010 | Ichynet
Um mal auf den hervorragenden Beitrah zurückzuommen: Sehr gelungen, eine stetige Verlinkung in die Golf/Audi/BMW Foren ist dir sicher... (will hier niemanden angreifen!)
Die Sache mit dem ganzen Kram, der jetzt hier im nachhinein beschrieben und bequatscht wird, muss eigentlich gar nicht sein, da du ja alle nötigen Quellen oben genannt hast. Dort findet man noch mehr als nur deine Verweise (können einige vieleicht nicht glauben).
Somit wäre das rechtliche eigentlich Glasklar. Jedoch sehe auch ich das Problem darin, dass viele Schupos gar nicht wissen was rechtens ist und was nicht, und darum gibt es soo viele verschiedenen Meinungen. Jeder kennt da einen, dem ist das so gesagt worden, weil der mal gesagt hat...
Somit finde ich es umso mutiger und bemerkenswert, das du dich A mit dem Thema so umfassend und öffentlich beschäftigst und B hier anschließend auch Rede und Antwort stehst. Lob und Anerkennung!
*mal den imaginären Danke-Knopf betätige*
Thu Feb 25 00:33:42 CET 2010 | steel234
Danke dir, sehr schön sowas zu hören !
Thu Feb 25 00:40:59 CET 2010 | carcraxx
Interessant wäre eventuell für einige User auch der Hinweis, dass nur weil ein Automobilhersteller bei seinen Modellen abweichende Konstruktionen an seinen Fahrzeugen hat, dies nur auf Grund einer Sonderabnahme für das spezielle Fahrzeug möglich ist - dementsprechend Nachrüstlösungen mit dem selben Design, welche aber den allgemeinen Regeln für NACHGERÜSTETE TFL unterfallen, für andere Fahrzeuge nicht automatisch erlaubt sind.
Es ist damit darauf hinzuweisen, dass ein Einbau eines Fahrzeugherstellers als werksseitige Ausstattung NICHT einem nachträglichen Einbau gleichsteht, sondern nur durch eben spezielle Abnahmen durchaus andere Konstruktionen möglich sind (z.B. Audi mit LED-TFL Streifen beim A6, E-Klasse mit LED-TFLs und der 5er BMW mit den Standlichtringen in Verbindung mit TFL).
Thu Feb 25 00:57:59 CET 2010 | Ichynet
@ steel: Gern geschehen
@carcraxx: Ich möchte jetzt nicht wissen wie die Gesichter aussehen, die deinen Bericht lesen...
- - - > Du ruinierst grad dutzende Tuning-Umbauten!
Thu Feb 25 01:04:31 CET 2010 | steel234
na ja, ob die es dann interessiert- da wird schon irgendwie Gesetzeslücke gesucht, die besagt, dass irgendwas irgendwie... oder jemand lässt das eintragen, wobei Wert der Eintragung ist ja geringer als benutzes Taschentuch. Die meisten aber klatschen sich aber einfach was an die Karre und gut ist. Prüfzeichen? Irgendwelche E-Nr ist drauf, wird schon passen.. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm.
Die Hersteller haben natürlich die zulässigen Abnahmen gemacht und haben sicher auch die richtigen Zeichen drauf. Was man ja von diesen Nachbauten denn nicht erwarten kann.
Thu Feb 25 01:12:49 CET 2010 | Ichynet
So hab ich das früher auch gemacht, Lücken gesucht oder mit gut Glück alles eintragen lassen. Die Damen vom Amt waren nie begeistert wenn ich mit meinen TÜV-Papieren dann zum eintragen in den Schein ankam (musste man zwar nicht, aber das war dann Ehrensache).
Heute kann ich darüber nur lächeln und ich bin schockiert, wieviel Unwissende auf den Straßen ihr Unwissen (meist mit Unterstützung eines große Auktionshauses) mit bzw an ihren Autos spazierenfahren.
Gut das ich ruhiger geworden bin.
Thu Feb 25 01:13:15 CET 2010 | carcraxx
@ Ichynet: Aber irgendwer muss doch hier die Spaßbremse spielen ...
Nein, mal ehrlich - tune it safe .
Thu Feb 25 01:17:53 CET 2010 | steel234
Ich bin zwar nicht unbedingt Kind der Traurigkeit- aber bei mir ist alles eingetragen oder gibts ABE. Na ja, fast, aber das sind die Sachen, die sieht, merkt und riecht keiner.
Nun ja, TFL habe ich auch mal drin gehabt (wer hat keine Leiche im Keller liegen?) aber das was mindestens ordnungsgemäß installiert.
Thu Feb 25 01:18:04 CET 2010 | Ichynet
Leider sind hier wohl etliche, die unter "TUNE IT SAFE" ungefähr folgendes verstehen:
Häh, Tune it safe? Watt soll ich mit nem Safe? Ich mach n Zahlenschloß vors Handschuhfach! Aber nur mit LED-Beleuchtung..."
Thu Feb 25 08:08:07 CET 2010 | maxl 909
Also TFL habe ich mir ja auch lange überlegt und auch welche geholt.
Zuerst waren es nur diese Zusätzlichen Positionsleuchten.
Das würde aber schnell gegen richtiges TFL getauscht mit RL Nummer und allen zugehörigen zeugs
Verbaut ist es richtig die Bestimmungen kenn ich ja Am Wochenende gibts Bilder von meinen fertig
Aber echt tolle Zusammenfassung.
Thu Feb 25 11:56:24 CET 2010 | steel234
So, ich habe gestern bei Hella nachgefragt, warum die Stillegung von originalen Begrenzungsleuchetn fordern. Heute habe ich bereits Antwort erhalten :
Es bringt etwas Klarheit, beschafft aber gleichzeitig etwas Spiel-und Ermessungsraum und Auslegungsmöglichkeiten.
Also, es sind im Bereich StVZO die dimmbaren TFLs als zusätliche Begrenzungsleuchte wohl nach §51 StVZO zulässig. Diese müssen aber ECE R7 entsprechen und A-Zeichen haben. Nur sagt jetzt die gleiche ECE dass es eben nur 2 davon geben darf.
Außerhalb vom Geltungsbereich der StVZO wären die denn so nicht zugelassen, d.h. für die Außlandsfahrten müsste man die evtl. stillegen. Ist das gleiche wie wenn die Schweden bei uns mit Spikes rumfahren würden.
Sat Feb 27 16:40:04 CET 2010 | Trackback
Kommentiert auf: Renault Twingo, Clio, Modus:
Tagfahrleuchten
[...] meinem Twingo Tagfahrleuchten einbauen
kann mir jemand sagen wo ich die anklemmen kann ...
L.G Hubi
http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html
Unterpunkt "Elektrische Schaltung".
notting
[...]
Artikel lesen ...
Sat Feb 27 16:51:44 CET 2010 | Schattenparker134750
au man !!!
das in diesem unserem lande immer alles so kompli sein muss ...
danke dir
L.G Hubi
Wed Mar 03 21:00:24 CET 2010 | Trackback
Kommentiert auf: Opel Astra H & Astra TwinTop:
Aus NSW Tagfahrlicht machen
[...] Ist doch Wurscht, zulässig ist das nicht.
Habe da was vorbereitet :
http://www.motor-talk.de/.../...zung-von-tagfahrleuchten-t2585910.html
[...]
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Deine Antwort auf "Die Zulässigkeit und rechtliche Grundlagen für Einbau und Benutzung von Tagfahrleuchten"