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TAlFUN

Airbag-, Xenon- und LED Umbauten, ABE, ECE-Regelungen, etc.

Mon May 17 01:21:21 CEST 2010    |    Schattenparker133861

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Erlaubt sind:

Foren und Firmenlinks über den Websitebutton !

Also ein einzelner Link zu euerer "Lieblingseite" im Netz. Dieser Link kann über eure Profileinstellungen gesetzt werden.

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Foren und Werbelinks haben aber nach wie vor, im Beitragstext oder in der Signatur nichts zu suchen !

 

habu und die Redaktion möchten mit dieser Regelung einerseits dem Userinteresse Rechnung tragen andererseits das Forum von Werbemüll und Usergrabbern freihalten.

 

Hier der Komplette Text der geänderten Linkregeln:

 

 

Erlaubt sind:

Foren und Firmenlinks über den Websitzbutton !

Also ein einzelner Link zu euerer "Lieblingsseite" im Netz. Dieser Link kann über eure Profileinstellungen gesetzt werden.

 

In den Textbeiträgen sollen Links zu Startseiten anderer Foren nicht gepostet werden. Entsprechende Links werden gelöscht.

Grund: Werbung/Forenwerbung.

 

Deep-Links die auf hilfreiche Beiträge in anderen Foren führen sind aber erlaubt. Deeplinks müssen ohne vorherige Anmeldung frei zugänglich sein. Ist ein Deeplink nicht ohne Anmeldung frei zugänglich, wird auch dieser Link gelöscht.

 

Werbelinks auf kommerzielle HP´s und professionelle Firmenseiten sind in den Beiträgen, ebenfalls unerwünscht. Eine Ausnahme ist die Verlinkung um ein einzelnes Bild oder Produkt anschaulich zu machen.

Aber auch hier gilt, wenn es zu sehr nach Werbung riecht wird der Link gelöscht.

 

Werbung (auch Werbung für Fremdforen) auf MT ist kostenpflichtig. Damit wird der Serverbetrieb finanziert. Schleichwerbung ist entsprechend unerwünscht und auch in Textbeiträgen oder Signaturen nicht gestattet.

 

Ebenfalls unerwünscht sind Links auf Porno, Dialer oder politisch extreme Seiten sowie, allen Seiten die nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als illegal einzustufen sind.

 

Der Betreiber und die Redaktion distanzieren sich gemäß und im Sinne, der aktuellen Gesetzeslage von den Inhalten verlinkter Seiten.

 

Alle Motor-Talk Moderatoren können bei Bedarf das Hausrecht ausüben (Entspr. BGB) und z.B. Links oder Beiträge: Bearbeiten, Löschen oder unkenntlich machen.

 

User die mehrfach, vorsätzlich oder einfach aus

"Spaß" diese Regeln nicht beachten, werden verwarnt. Es kann evtl. auch ein Hausverbot bei Motor-Talk ausgesprochen werden.

 

Weitere Tipps:

Richtig posten

Nettiquette


Mon May 17 00:39:13 CEST 2010    |    Schattenparker133861

Hier geht es um das Thema Airbag, Gurtstraffern- und Rückhaltesysteme auf pyrotechnischer Basis.

 

Alle diese Arbeiten fallen unter das Sprengstoffgesetz:

 

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

p.s.

Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

Gefahren Airbag.pdf (2345 mal heruntergeladen)

Mon May 17 00:37:57 CEST 2010    |    Schattenparker133861

Man unterscheidet im Kraftfahrzeugbereich zwischen E-Prüfzeichen, Typgenehmigung und ABE.

 

Die ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis für mehrere Fahrzeugtypen und Modelle, am meisten bekannt bei Felgen, Zusatzleuchten und Auspuffanlagen.

Das E-Prüfzeichen ist ein Zertifikat für die Konformität mit den ECE-Regelungen der daran teilnehmenden Staaten und besagt nicht mehr und nicht weniger als das dieses Anbauteil den Bestimmungen entspricht, unabdingbar für eine Typgenehmigung jedes Fahrzeugmodells, welches an Stelle der früheren KBA Nummer getreten ist und das Zulassungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten vereinfacht hat, da nun die Zulassung in einem Land für alle anderen gleichermassen Geltung hat.

 

Siehe hierzu:

EG Typgenehmigung

StVZO Paragraph 19

StVZO Paragraph 22a

ECE Regelung - Wikipedia

ECE-Regelungen

EWG Verordnung

ECE-Regelung 48


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