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Airbag-, Xenon- und LED Umbauten, ABE, ECE-Regelungen, etc.

Mon May 17 00:37:57 CEST 2010    |    Schattenparker133861

Man unterscheidet im Kraftfahrzeugbereich zwischen E-Prüfzeichen, Typgenehmigung und ABE.

 

Die ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis für mehrere Fahrzeugtypen und Modelle, am meisten bekannt bei Felgen, Zusatzleuchten und Auspuffanlagen.

Das E-Prüfzeichen ist ein Zertifikat für die Konformität mit den ECE-Regelungen der daran teilnehmenden Staaten und besagt nicht mehr und nicht weniger als das dieses Anbauteil den Bestimmungen entspricht, unabdingbar für eine Typgenehmigung jedes Fahrzeugmodells, welches an Stelle der früheren KBA Nummer getreten ist und das Zulassungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten vereinfacht hat, da nun die Zulassung in einem Land für alle anderen gleichermassen Geltung hat.

 

Siehe hierzu:

EG Typgenehmigung

StVZO Paragraph 19

StVZO Paragraph 22a

ECE Regelung - Wikipedia

ECE-Regelungen

EWG Verordnung

ECE-Regelung 48


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