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Tinos Stammtisch

Thu Nov 11 22:10:36 CET 2010    |    tino27    |    Kommentare (69)

Darfst du nach der im Film genannten Auslegung auf die linke Spur in Baustellen?

Erst kürzlich habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein T4-Fahrer in der Baustelle geblitzt wurde und auch ein Bußgeld bekam, weil sein Auto zu breit war. Zwar ist der T4 nur 1,84m breit, doch mit Außenspiegeln kommt er auf über 2,00m.

 

Gestern kam ein ähnlicher Beitrag. Wieder wurde ein Trasporter geblitzt und bekam einen Strafzettel, wegen der Überbreite. Link Lokalzeit

 

Da fragt man sich doch, welche Autos überhaupt noch auf dem linken Streifen in Baustellen fahren dürfen. Die meisten Luxus- und Oberklasseautos dürften schon mal rausfallen. Und auch die meisten SUV und Vans dürften schlechte Karten haben.

 

Ich hab jedenfalls noch nie davon gehört, dass sowas verfolgt wird. Ich muss demnächst mal nachmessen, ob ich überhaupt nach Gesetz auf die linke Spur in Baustellen darf.

 

Wie siehts bei euch aus? Hat evtl schon mal jemand einen Strafzettel für sein zu breites Fahrzeug bekommen?


Thu Nov 11 22:17:23 CET 2010    |    Duftbaumdeuter712

Ich finds faszinierend das man sowas überhaupt "blitzen" kann :) .. mit meinem Golf hab ich da keine Probleme mit.

Thu Nov 11 22:18:18 CET 2010    |    Achsmanschette51801

1,86m inklusive Spiegel :)

 

Klar: Mit einem Riesenschiff wie dem VW Golf VI (2,045m) darf man nicht mehr.

Thu Nov 11 22:21:13 CET 2010    |    Antriebswelle135730

Ich finde es persönlich sehr bedauerlich, dass Fzg. immer breiter werden (Länge ist egal), aber nicht der Verkehrsraum. Allein wegen der Tiefgarage habe ich ein persönliches "Breitenlimit". In der Folge dessen darf mein Fzg. auf der linken Spur fahren mit einer Breite über die Spiegel von 1951 mm - und alle Fzg., die ich davor besaß auch.

Thu Nov 11 22:26:03 CET 2010    |    Trennschleifer5287

Bei nem T4 stehen aber auch die 1,84m im Fahrzeugschein. Also wird diese (eingetragene) Breite wohl auch das Maß der Dinge sein.

Thu Nov 11 22:33:18 CET 2010    |    Frada84

Na, da freuen sich ja die Anwälte. Denn die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.

Auszug aus der StVZO:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1.

allgemein ... 2,55 m,

 

 

........

5.

bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.

 

 

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

*

.......

 

lichttechnische Einrichtungen,

 

.......

*

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

 

......

Nachzulesen unter www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

 

 

Davon abgesehen finde ich, jeder des es sich nicht zutraut sollte von selber rechts rüber fahren und nicht stundenlang die linke Spur blockieren, weil er sich nicht am LKW vorbei traut.

Thu Nov 11 22:36:23 CET 2010    |    schipplock

186cm inkl. Spiegel? Hast du rechts keinen Spiegel? :)

 

Also an die 2M kommen selbst >20 Jahre alte Karren. Beim 323er BG sind die Spiegel ja direkt ohne Umwege an der A-Saeule, aber bei meinem Audi 80 Typ89 haengen die mit rel. langem Arm an der Tuer und die Spiegel selbst sind auch nicht die kleinsten fuer das Alter. Ich schaetze mal 2m genau :P...oder eher mehr...kann mir nicht vorstellen, dass der Spiegel inkl. "Arm" nur 15cm breit ist.

 

Aber bei den Neuwagen, die ja alle noch breitere Spiegel haben (muessen), ist das ja schon gegeben...juhu, linke Spur bald frei :).

 

@rmffm, nein, die eingetragene Breite beziffert die Breite ohne Spiegel. Schild 264 beschreibt die tatsaechliche Breite...hast du also was aus dem Fenster haengen, so zaehlt auch das ;). Nur mal so ein Beispiel. Leider zaehlen auch die Spiegel.

Thu Nov 11 22:44:19 CET 2010    |    DieselracerGTD

Klar: Mit einem Riesenschiff wie dem VW Golf VI (2,045m) darf man nicht mehr.

 

Deswegen war das letztens so eng, dass ich mir Angst um mein liebes Auto gemacht habe^^ wenn möglich halte ich mich an die LKW, die fahren meistens etwas schneller als erlaubt und dann reihe ich mich ein in die Karawane auf der rechten Spur. Nach der Auflösung hab ich eh die meisten wieder vor mir.

Thu Nov 11 22:45:59 CET 2010    |    Achsmanschette222

Es dreht sich hier nicht um eine Zulassungsvorschrift, sondern um eine Verhaltensvorschrift gem. STVO. Und da zählen Spiegel, Ladung etc. zur Fahrzeugbreite. Das mit dem Blitzen ist Quatsch. Man muss den Wagen anhalten und die echte Breite messen.

 

Interessant wird das alles aber nur im Zivilverfahren. Wenn ein Fahrzeugführer den gesperrten Fahrstreifen benutzt und es kommt zu einer schädigenden Berührung mit einem rechts fahrenden LKW hat der PKW-Fahrer die alleinige Schuld.

 

peso

Thu Nov 11 22:52:36 CET 2010    |    tino27

Ich glaub in dem Zeitungsartikel stand das so drin, dass der T4 gefilmt wurde.

 

Dann heißt es wohl demnächst: Schatz, klapp die Spiegel ein!

Thu Nov 11 22:55:36 CET 2010    |    Achsmanschette51801

@ schipplock: Ohne Spiegel sind es 1675 mm. Bedenke, daß die Spiegel beim BG nicht an der breitesten Stelle sitzen, sondern weiter oben.

Thu Nov 11 22:55:44 CET 2010    |    Frada84

Stimmt, ich habe mich vertan, laut Schild darf die Breite insklusive Ladung nicht überschritten werden. Mein Fehler-

 

Bin ich froh so ein kleines Auto zu fahren :D

Thu Nov 11 22:56:08 CET 2010    |    Achsmanschette222

Ende der Diskussion =

 

http://www.olg.brandenburg.de/.../12%20U%20145-07.pdf

 

 

Da das komplette Einklappen der Spiegel nach § 23 StVO verboten ist, dürfte der Verstoß an sich klar sein.

 

peso

Thu Nov 11 22:56:56 CET 2010    |    Frada84

Den Link kann ich nicht öffnen.

Thu Nov 11 23:14:59 CET 2010    |    Faltenbalg30803

Klick mich, ich bin der Link

 

:)

Thu Nov 11 23:24:29 CET 2010    |    schipplock

@meehster, ja, das meinte ich mit A-Saeule :D...du darfst meine Beitraege ruhig ganz durchlesen; ich erlaube es dir :)!

Thu Nov 11 23:39:26 CET 2010    |    _RGTech

Ohne Spiegel 1,72 und mit 1,96... ja, ich darf :)

 

Wobei ich es immer wieder faszinierend finde, ist der Passat 3B - ohne Spiegel 1,74, mit 1,90, der darf auch noch und passt in unsere Garage. Ich komme da schon nicht mehr rein (keine Anklappfunktion) und der Golf 4 (!) nur mit angeklappten Spiegeln - der hat 2,003 Meter :eek:

 

 

Wenn man so vergleicht, wie schmal ein Käfer einem da vorkommt (mit dem kann ich sogar Radler überholen ohne auf Gegenverkehr zu achten) - und in den haben früher auch 4 Leute bequem gepasst...

Thu Nov 11 23:49:52 CET 2010    |    Achsmanschette51801

@ schipplock:Gedankenlesen kann ich noch nicht. Ich übe noch ;):D

 

Die 1,86 hab ich selbst gemessen, genauer sind es 1,85irgendwas Meter.

Thu Nov 11 23:56:20 CET 2010    |    Reifenfüller36548

also wenn das echt durchgesetzt werden würde dann dürfte bald kein auto mehr das neu ist auf der linken spur fahren!

 

denn da fahren fast nur die neuen dicken autos

Fri Nov 12 01:35:48 CET 2010    |    Provaider

1639 mm macht die Linke spur frei ich komme ;)

Fri Nov 12 02:35:51 CET 2010    |    Federspanner134937

Frada84 hat sehr gut recherchiert. Habe mich dies schon vor vielen Jahren gefragt und damals selbst recheriert und kam zum selben Ergebnis: bis 2 m Außenbreite ohne Spiegel! Daß heute viele Autos mit Spiegel locker über die 2 m Grenze kommen ist leider wahr und gefährlich.

Leider ist z.B. auch ein Golf VI mit Außenspiegeln bereits 2,06 m breit! Deshalb geben die Autohersteller die Breite Ihrer Fahrzeuge i. d. R. immer mit und ohne Außenspiegel an (zumindest in den Prospekten).

Ganz problematisch sind Fahrzeuge wie ein Sprinter, denn die sind ohne Spiegel 1,98 m breit und werden dadurch zu einem echten Sicherheitsproblem in den Baustellen mit viel LKW-Verkehr.

Fri Nov 12 02:49:24 CET 2010    |    Federspanner134937

@tcsmoers, ich finde das Urteil des OLG Brandenburg für diese Frage hier nicht anwendbar. Es geht in dem Urteil doch um Zivilansprüche aus einem Unfall. Hier wird doch diskutiert, wie sich die rechtlich zulässige Breite eines Fahrzeuges ermittelt. Da hat Frada84 nach meinem Dafürhalten die Rechtslage korrekt dargelegt.

Fri Nov 12 07:19:13 CET 2010    |    Antriebswelle135730

Zitat:

Hier wird doch diskutiert, wie sich die rechtlich zulässige Breite eines Fahrzeuges ermittelt.

Dem würde ich nicht so zustimmen, denn rechtlich zulässige Breite nach StVZO ist aus meiner Sicht eben nicht identisch mit Breitenbegrenzungen durch Schilder. Der Grund wird offensichtlich, wenn wir die Dimension wechseln und an die an Brücken festgefahrenen LKW denken, die sagen: Mein LKW war doch niedriger als die angegebenen 3,7m, nur halt der Aufbau/Ladung nicht.

 

Nichtsdestotrotz würde ich bei Verwarnungsgeldern als Fzg.-Führer argumentieren, dass der Wert in der Zulassungsbescheinigung (ohne Außenspiegel) maßgeblich ist, da ein Nachmessen unzumutbar und fehlerbehaftet ist. Und Prospekte mit allen Maßen kann man nicht als vorliegend voraussetzen.

Fri Nov 12 07:43:42 CET 2010    |    dragon1975

Das Thema ist im Grunde wesentlich einfacher.

 

Es ist vorgegeben das ein Fahrzeug inklusive Ladung eine Breite von 2 m nicht überschreiten darf bei durchfahren der entsprechend beschilderten Baustelle.

Jedenfalls auf dem reglementierten Fahrstreifen.

 

Hinzu kommt hier, das ist eigentlich der Knackpunkt:

 

Ich habe mich jederzeit so zu verhalten das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.

 

Dies kann ich nicht ausschließen wenn mein Fahrzeug eine Breite aufweist welche nicht für die Fahrspur vorgesehen ist, bzw. diese überschreitet.

 

 

Ein anderes Beispiel dazu:

 

Wer parkt muss eine Durchfahrtsbreite von 3 m ermöglichen. Und selbstverständlich ist der Spiegel hierbei, sowie alles andere am Fahrzeug inklusive Ladung, hier zu berücksichtigen.

 

Mich juckt es auch weniger wenn ich mit einem Einsatzfahrzeug den ein oder anderen Spiegel mitnehme weil ich nachts irgendwo nicht direkt durchkomme und Leben in Gefahr sind. (Feuerwehr).

 

Natürlich würde ich dies nicht tun bei kleineren Einsätzen bei denen es nur um Hilfeleistung oä. geht.

 

Bei Leben in Gefahr zählt diese Gut allerdings höher und der Parker wird wohl auf seinem Schaden sitzenbleiben wenn nicht sof´gar eine Strafe wegen Behinderung erhalten.

Fri Nov 12 08:25:21 CET 2010    |    PS-Schnecke28599

Ich sach mal, es ist wie mit der Fahrzeughöhe: Ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über 2m gesperrt (z.B. Tiefgarageneinfahrt) hast du mit ´nem einfachen PKW kein Problem. Aber jetzt schnalle mal ein paar Fahrräder aufs Dach, mal sehen was passiert :eek:

Sehe das eigentlich auch so, dass die absolute Breite ausschlaggebend ist. Bei 2m zugelassener Breite kommt man eben (eigentlich) nicht durch, wenn der Wagen breiter ist.

 

Gruß

Rollo

Fri Nov 12 08:28:27 CET 2010    |    Rostlöser134631

Ein Glück, das sich diese Frage bei meinem Wagen nicht stellt. Da können noch einige neue Modelle, bzw. Facelifts kommen bis ich an die 2m rankomme.

Der Panda HP ist einfach zu klein bzw. zu schmal:p, es ist manchmal von Vorteil wenn man so klein ist (husch und weg);)!

 

Mfg

Andi

Fri Nov 12 08:41:11 CET 2010    |    schipplock

die meehster hat vor ein paar Monaten / Jahren mal ein Video mit ihrem alten Panda gedreht...ich musste dabei so lachen, weil sie da so lustige Musik an hatte und dann ganz bequem durch Begrenzungspfeiler gefahren ist, die die Durchfahrt einer Strasse verhindern sollten und durch die normalerweise kein Auto passt; der Panda rollte da ganz bequem durch :).

Fri Nov 12 08:57:27 CET 2010    |    Rostlöser134631

Hallo "Schipplock",

 

ja ich kann mich daran erinnern. War ein toller Bericht von "meehster":p. Mein kleiner HP ist zwar auch schmal, aber doch zu breit für solche Poller.

 

Mfg

Andi

Fri Nov 12 09:25:26 CET 2010    |    Fensterheber134780

Nö, darf ich nicht.

 

1804mm ohne und 2033mm mit Spiegeln. Und das mit nem Astra GTC. Viele Parkbuchten in Innenstädten werden damit schon zu eng. Man kommt zwar noch rein, kriegt die Türen aber nicht mehr auf. Wenns mal wieder besonders eng ist, schrieb ich mir manchmal schon die Kennzeichen auf die neben mir stehen.

 

Die linke Spur befahre ich dennoch. Ist auch genug Platz. Nur wenns an einem LKW vorbeigeht oder ander breite Gespanne schau ich mir erst mal kurz an, ob sie es gebacken kriegen die Spur zu halten, dann gehts zügig vorbei.

Fri Nov 12 12:02:59 CET 2010    |    Dr Seltsam

Ich rutsch da immer quer driftend durch die Baustelle :D

 

Spass, ne also der Fistel passt ohne Probleme links vorbei. Kleinwagen sind eben ganz groß wenns ans Schmale geht :D

Fri Nov 12 12:38:47 CET 2010    |    Schattenparker51620

Moin,

 

finde ich gut das Leute mit Fahrzeugen über 2 Meter Gesamtbreite endlich zur Kasse gebeten werden wenn sie dennoch in Baustellen mit diesen Schildern überholen. Da fehlen dann noch 2 oder mehr Punkte in FL. ... denn sie wissen nicht was sie tun ...

 

Habe im letzten Sommer wieder einige Kamikaze in ihren WOMO's bzw. WOWA-Gespannen gehabt, die unbedingt an mir (mit Lkw unterwegs) vorbei mussten/wollten, obwohl ich statt der vorgeschriebenen 60 bzw. 80 km/h mit 85 - 90 km/h durch die Baustellen gerauscht bin!!!! Sowas kann ich absolut nicht nachvollziehen, da diese Fzg. weit über die vorgeschriebenen 2 Meter breit sind und ich dann mit dem Lkw irgendwann nicht mehr weiß wo ich hin soll, da ja rechts von mir kaum noch Platz ist. :confused: Vorallem weil ich schon schneller als erlaubt unterwegs bin ... wird für mich im Ernstfall richtig teuer, da für Lkw andere Bußgelder gelten als für Pkw!

 

Wenn ich es rechtzeitig mitbekomme, blockiere ich eben die linke Spur und Basta. Geht ja auch um meinem A***h und den vieler anderer die im Ernstfall nichts dafür können wenn so ein Dödel mitten im Überholvorgang die Gewalt über sein Fzg. verliert und u.U. im Gegenverkehr landet. Genauso kann es passieren, das der Lkw durch Bodenunebenheiten von der rechten in die linke Spur gedrückt wird. :eek: Da kann ich dann nur versuchen schlimmeres zu verhindern, habe da auch schon mehrfach riesiges Glück gehabt das in solchen Situationen keiner links neben mir war.

 

Was noch dazu kommt, WOMO's, WOWA-Gespanne und Sprinter killen durch ihre Höhe gerne die linken Spiegel an Lkw's ... der Verursacher ist dann weg und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen. Und die Spiegel für die Kisten sind richtig teuer. Weiterfahren ohne Spiegel ist auch verboten, also was tun??? Mitten in der Baustelle stehen bleiben oder wie??? Was dann für ein Chaos herrscht hat wohl jeder schon erlebt ... :eek:

 

Man sieht am Fahrverhalten in Baustellen genau wer weiß wie breit sein Auto ist und wer nicht, sondern einfach Pockert ... klappts ist Gut, wenn nicht ... Pech gehabt.

 

Habe genug heftige Crashs in den letzten 25 Jahren gesehen und mehrfach versucht Leute aus ihren Schrotthaufen rauszukriegen, reicht irgendwann.

 

Mit meinem Pkw (B4) habe ich da keine Probleme, ist bis Dato immer genug Platz zum vorbeifahren gewesen. ;)

 

LG, Frank

Fri Nov 12 12:52:19 CET 2010    |    Achsmanschette51801

@ schipplock und andis hp: So wirklich bequem war das mit dem Panda auch nicht. Ich mußte schon sehr vorsichtig da durch. Die Breite zwischen den Pollern ist gaanz knapp über 1,50m (gesetzliche Mindestbreite für einen Radweg) und der Panda ist 1,494m ohne Spiegel breit. Gepaßt hat das auch nur, weil die Spiegel über den Pollern waren ;)

Fri Nov 12 12:52:26 CET 2010    |    Reifenfüller45920

Da muss mein Voyager wohl rechts bleiben 1954mm ohne die großen Spiegel... die Kiste ist einfach zu dick...

Dafür kann man schön viel zuladen

Fri Nov 12 13:37:11 CET 2010    |    Spannungsprüfer135832

@Schnapsmax: Na ja, mit einem Voyager ist man ja eh immer mit einem Bein im Grab :D (Oder hast Du das neueste Modell? ;) )

 

Mit Spiegelanklapptaste komme ich von 2,12m auf knapp unter 2,00m. Aber bestimmt steht auch irgendwo, dass man nicht mit angeklappten Spiegeln fahren darf. Aber immerhin, es wäre nicht kausal mit derm Unfall zu verbinden :p

 

Gruß

xc90er

Fri Nov 12 13:43:53 CET 2010    |    schipplock

was hat der alte Voyager denn? faltet er sich wie eine Buechse zusammen beim Crash oder was?

Fri Nov 12 14:12:17 CET 2010    |    Faltenbalg51361

Platz da für meinen Mercedes 190! 185 cm mit Spiegeln.

 

Wenn ich den Golf VI meiner Nachbarin vor oder hinter meinem Wagen sehe, wird mir immer wieder klar, was für ein kleines Auto ich fahre. Nur länger isser - satte 20 cm :D

Fri Nov 12 15:17:18 CET 2010    |    Reifenfüller45920

@cx90er

ja, ich hab den RT als 2,8er Diesel. Ist aber auch ne schwammige und versoffene Kiste, die ruckzuck über die Räder schiebt. Kein Vergleich zu meinem Previa, den ich vorher hatte.

Komfortabel und geräumig isser ... war aber der Toyota nicht weniger. Dafür verbrauchte der ca 3 Liter weniger Diesel und war erheblich agiler und flotter zu fahren...

Sun Nov 14 11:09:25 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: VW Sharan II:

 

Erfahrungen mit 140/170 PS TDI, DSG

 

[...] bisschen erstaunt hat und was ich auch immer falsch gemacht habe.

 

Zum Thema Fahrzeugbreite und Baustellen Klick

 

Ich möchte hier nicht vom Thema ablenken sondern Euch nur auch diesen Link / Sachverhalt hinweisen. [...]

 

Artikel lesen ...

Fri Nov 19 20:25:48 CET 2010    |    tino27

Ich hab zuletzt immer mal bei verschiedenen Modell nachgesehen.

 

Der Mini Countryman kommt mit Spiegeln auf 1,993m. Der Dacia Duster auf genau 2,000m.

 

Ich denk mal dass alle normalen SUV und alle aktuellen Mittelklassewagen aufwärts normalerweise nicht links fahren dürfen.

Sun Nov 21 11:45:20 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: Toyota:

 

VW-Konzern sagt TOYOTA Kampf an. Bis 2018 weltweit die Nr.1

 

[...] ist der A7 mit Spiegeln 2139 mm breit.

 

Die Sache wurde vor Kurzem auch in einem Blog thematisiert: Klick

[...]

 

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Deine Antwort auf "Mit Spiegeln zu breit - Darfst du in Baustellen auf die linke Spur?"

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