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Tue Dec 07 18:28:00 CET 2010    |    Schattenparker52389    |    Kommentare (3)    |   Stichworte: 8N, Audi, Audi TT, Audi TT 8N, Audi TT 8N FAQ, Fahrzeugauswahl, Garantie, Gewährleistung, Kaufberatung, TT

 

 

 

Thema Original im Audi TT 8N Forum: Gewährleistung/ Beweisumkehrlast

Thema Audi TT 8N FAQ: Sachmängelhaftung: Grundlagen, Unterschiede zu einer Garantie

Status: Fahrbereit - 06.09.2010

 

 

 

Beitrag für die FAQ bearbeitet von Star-TT

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

 

Im Übrigen entbindet die Garantie (z.B. Carlife plus) den Händler nicht von seiner Verpflichtung zur Gewährleistung. Zumindest die ersten sechs Monate bis zur Beweislastumkehr dürfte er kritisch beäugen.

 

 

 

Übersicht Sachmängelhaftung:

  • Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) regelt, welche gesetzlichen Ansprüche der Käufer einer Ware oder Werkleistung (Dienstleistung) gegenüber dem Verkäufer hat.
  • Die Sachmängelhaftung darf nicht mit einer Garantie verwechselt werden.

 

  • Wir werden hier nur die beiden Fälle behandeln, wenn ein Käufer als Privatperson entweder von einem Unternehmer oder einer anderen Privatperson eine Ware oder Dienstleistung kauft.
  • Als Privatperson wird jemand bezeichnet, der bei einem Kauf oder Verkauf nicht als Unternehmer handelt.
  • Ein Unternehmer ist jemand, der beim Verkauf als Unternehmer handelt, also gewerbsmäßig tätig ist.
  • Wenn ein Unternehmer für sich zum privaten Gebrauch einen Fernseher kauft, dann handelt er als Privatperson. Kauft er den Fernseher für sein Geschäft, dann handelt er als Unternehmer. 
  • Verkauft er ein Auto aus seinem Privatvermögen, handelt er als Privatperson. Verkauft er ein Auto aus seinem Betriebsvermögen, handelt er als Unternehmer.

 

  • Die Sachmängelhaftung unterscheidet zwischen Unternehmer und Privatperson. Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regeln.
  • Welche Rechte der Käufer hat, wollen wir nicht im Detail klären, dazu sollte man im Web nach einschlägigen Sites suchen. Wir erklären nur, welche Einschränkungen der Käufer als Privatperson hinnehmen muss.

 

 

 

Kauf als Privatperson von einem Unternehmer:

  • Der Anspruch auf die kostenlose Behebung von Mängeln durch den Verkäufer beträgt bei Waren und Werkleistungen zwei Jahre. Der Mangel muss bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein.
  • Der Verkäufer darf diesen Zeitraum auf ein Jahr verkürzen, wenn es sich um eine gebrauchte Ware handelt.
  • In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, das der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Käufer nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

 

 

 

Kauf als Privatperson von einem Unternehmer, der als Vermittler auftritt:

  • Bei Angeboten, wo der Verkauf "im Auftrag" erfolgt, kauft man das Fahrzeug eben nicht von dem Unternehmer, sondern vom Auftraggeber. Der Unternehmer tritt nur als Vermittler auf und nicht als Verkäufer.
  • In diesem Fall muss man prüfen, ob der Auftraggeber eine Privatperson oder ein Unternehmer ist.

 

 

 

Kauf als Privatperson von einer anderen Privatperson:

  • Der Anspruch auf die kostenlose Behebung von Mängeln durch den Verkäufer beträgt bei Waren zwei Jahre. Der Mangel muss bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein.
  • Der Verkäufer darf die Sachmängelhaftung jedoch VOLLKOMMEN ausschließen.
  • In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, das der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Käufer nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

 

 

 

Was man sonst noch über die Sachmängelhaftung beim Autokauf wissen sollte:

  • Abhängig vom Baujahr und Laufleistung müssen bei der Geltendmachung von Mängeln Abstriche gemacht gemacht werden.
  • Verschleißteile fallen nicht unter die Sachmängelhaftung.
  • Was Verschleiß ist und was ein Mangel ist, wird dann leicht zum Streitfall.
  • Die Sachmängelhaftung entfällt auch für Mängel, die explizit im Kaufvertrag aufgelistet sind.
  • Eine pauschale Angabe "Bastlerauto" in Verbindung mit einer frisch erteilten TÜV-Plakette genügt jedoch nicht, um die Sachmängelhaftung auszuschließen.
  • Bei arglister Täuschung, wie z.B. einem verschwiegenen Unfallschaden, greifen die Fristen erst, wenn dem Käufer dieser Mangel bekannt wird. Hier kann auch ein privater Verkäufer eine Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
  • Rechnungen und auch Kassenbons aufheben für eventuelle Ansprüche! :)

 

 

 

Was man über eine Garantie wissen sollte:

  • Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Daher kann er auch bestimmen, wie lange und welche Garantieleistungen er erbringen will.
  • Deshalb sollte man sich immer das "Kleingedruckte" zu einer Garantie sorgfältig durchlesen.
  • Beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen wird die Garantie üblicherweise über eine Garantieversicherung geregelt und abgewickelt, die der Käufer natürlich bezahlen muss.

 

 

 

Wenn man einen Mangel feststellt:

  • Die ersten sechs Monate nach einem Kauf sollte man bei einem auftretenden Mangel erst einmal von der Sachmängelhaftung Gebrauch machen, falls man diesen Anspruch hat.
  • Ein Musterbrief für eine Mängelrüge ist in der FAQ vorhanden. Solche Dinge besser immer schriftlich machen mit entsprechender Fristsetzung. :)
  • Im Kleingedruckten der Garantieversicherungen, das man sorgfältig lesen sollte, findet sich meist eine Klausel, die verpflichtet erst einmal von der Sachmängelhaftung Gebrauch zu machen, insofern das noch möglich ist. Dann erst leistet die Versicherung entsprechend den Vertragsbedingungen.
  • Viele Verkäufer versuchen Leistungen, welche sie aufgrund der Sachmängelhaftung tragen müssten, kostenpflichtig auf den Kunden oder die Garantieversicherung abzuwälzen.
  • Bei Mängeln sollte man immer zuerst das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und nach einer für BEIDE Seiten befriedigenden Lösung suchen. Vor einem Gespräch sollte man sich gründlich über die eigenen Rechte informieren und kühlen Kopf bewahren.

  • Falls man ernsthafte Problem mit der Geltendmachung seiner vermeintlichen Ansprüche halt, dann sollte man fachkundigen Rat einholen. Oft sehen Dritte das Problem aus einer anderen Perspektive - und streiten kann man sich immer noch oder schlechtem Geld gutes Geld hinterher werfen. ;)

 

 

 

Hinweise:  

  • Bedienungsanleitung zu den FAQ beachten!

 

 

 

WEITERLESEN im zugehörigen Thema des 8N-Bereichs im Forum

 

 

 

Bitte erst die schon vorhandenen Kommentare LESEN, dann DENKEN, dann ANTWORTEN.

 

 

 

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Kommentiert auf: Audi TT 8J:

 

Klimakompressor defekt - Sachmängelhaftung?

 

[...] Hallo ricktbase :),

 

 

hier ein Artikel aus dem Blog TT-Lounge, was Sachmängelrüge angeht. :)

 

 

Dort findest Du übrigens auch einen [...]

 

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