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Versicherung- FAQ

Blog für den Bereich Kfz-Versicherung

Sat Dec 13 22:32:06 CET 2008    |    steini111    |    Kommentare (1)    |   Stichworte: Garantie, Gewährleistung

Seit 01.01.2002 ist das "neue" Gewährleistungsrecht in Deutschland gültig.

 

Seit diesem Datum ist folgendes gesetzlich geregelt:

 

Bei jedem Verkauf, sei es Privat oder Gewerblich, ist eine Gewährleistung von 2 Jahren zu geben. Hierzu gibt es allerdings einige Ausnahmen für gebrauchte Güter und wenn der Verkäufer Privatmann ist.

(eine Gewährleistungspflicht zwischen 2 gewerbetreibenden Partnern gibt es nicht)

 

Beim Verkauf von Privat ist es möglich die Gewährleistung komplett auszuschließen was jedoch am besten (Hand)Schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wird! Wird nichts vereinbart gilt auch hier die Gewährleistung!

 

Beim Verkauf von gebrauchten Gütern kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, was aber auch vereinbart werden muss! Ausschließen kann ein gewerblicher Autoverkäufer die Gewährleistung nur in wenigen Fällen.

 

Beim Kauf von neuen Gütern hat der Verkäufer immer die vollen 2 Jahre Gewährleistungen zu geben. Meist wird hier auch noch eine Garantie "draufgelegt"! (Siehe Erklärungen weiter unten)

 

Für alle Gewährleistungsfälle gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die sogenannte "Beweislastumkehr". Das bedeutet das die in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum auftretenden Defekte so angesehen werden als wären Sie bei Übergabe schon vorhanden gewesen und müssen damit vom Verkäufer beseitigt werden. Dabei gilt natürlich die Verhältnismäßigkeit, man kann bei einem Auto welches 10 Jahre alt ist und 500€ gekostet hat nicht erwarten dass "normaler" Verschleiß/Kleinkram kostenlos erneuert wird ;)

 

Die Garantie ist was völlig anderes. Sie ist ein frei formulierter Vertrag zwischen zwei Parteien!

In diesem kann allerlei enthalten und ist daher am besten (Wie übrigens alle Verträge) vorher zu lesen, nicht das man für einen Garantievertrag 500€ bezahlt, der nachher nur generell 1% der Reparaturkosten übernimmt ;) Auch sind die Auflagen bei Garantieverträgen zu beachten! Der Verkäufer ist dabei selten der Vertragspartner des Käufers, er ist nur der Vermittler. Das bedeutet dass man im Garantiefall sich zuerst mal am besten an die Versicherungsgesellschaft wendet um Herauszufinden was den übernommen wird und wo man reparieren lassen darf.

 

Bei Neuwagen geben viele Hersteller eine weiterführende Garantie, z.B. auf Durchrostung. Meist sind jedoch auch hier wieder die Bestimmungen des Herstellers zu beachten, zb. Wartungen über den gesamten Garantiezeitraum nur in der Markenwerkstatt, ansonsten kann sich der Hersteller von Leistungen frei stellen!


Mon Apr 30 09:48:21 CEST 2012    |    Trackback

Kommentiert auf: VW Golf I & II:

 

Heizungskühler Garantie??

 

[...] Moin zusammen ! ;)

 

Unser steini hatte das Ganze dann auch mal schön in kurzen und knappen Worten ->dargelegt, was man sonst so im Netz zu ->Garantie, Gewährleistung und ->Kulanz eher in die Breite gehend und manchmal [...]

 

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