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Versicherung- FAQ

Blog für den Bereich Kfz-Versicherung

Sun Jan 11 23:52:45 CET 2009    |    Fensterheber10225    |    Kommentare (0)

Anbei mal ein paar Info's zum H-kennzeichen:

 

Es betrifft nur : "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind"

(vgl. FZV )

 

- es gibt keine generelle Beschränkung der Nutzung wie beim alten "07er" Kennzeichen

- z.Zt. liegt der Steuersatz bei allen Fahrzeugen bei 191,73EUR unabhaengig des Hubraums

- ein H-Kennzeichen gibt eine kleine Sicherheit, daß sich der Besitzer um einen vernuenftigen Erhalt bemueht hat

- z.Zt. keine Beschränkungen bei der Einfahrt in Umweltzonen

- eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen geht nicht, ist aber bei den meist geringen kosten

(Haftplicht) auch selten noetig.

- das fahrzeug muss mind. dem Zustand "3" entsprechen = gebrauchter Zustand, kleine Mängel,

aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen

- generell ist nur "zeitgenössisches Tuning" erlaubt, d.h. die Umbauten müssen in der Regel auch

zum damaligen Zeitpunkt möglich und zugelassen gewesen sein.

- selbst Sicherheitsrelevante Umbauten (z.b. Bremse) sind nicht immer erlaubt.

 

Einzelne Vor- und Nachteile muss jeder selber beurteilen.


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