Sun Jan 11 23:52:45 CET 2009 | Fensterheber10225 | Kommentare (0)
Anbei mal ein paar Info's zum H-kennzeichen:
Es betrifft nur : "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind" (vgl. FZV )
- es gibt keine generelle Beschränkung der Nutzung wie beim alten "07er" Kennzeichen - z.Zt. liegt der Steuersatz bei allen Fahrzeugen bei 191,73EUR unabhaengig des Hubraums - ein H-Kennzeichen gibt eine kleine Sicherheit, daß sich der Besitzer um einen vernuenftigen Erhalt bemueht hat - z.Zt. keine Beschränkungen bei der Einfahrt in Umweltzonen - eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen geht nicht, ist aber bei den meist geringen kosten (Haftplicht) auch selten noetig. - das fahrzeug muss mind. dem Zustand "3" entsprechen = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen - generell ist nur "zeitgenössisches Tuning" erlaubt, d.h. die Umbauten müssen in der Regel auch zum damaligen Zeitpunkt möglich und zugelassen gewesen sein. - selbst Sicherheitsrelevante Umbauten (z.b. Bremse) sind nicht immer erlaubt.
Einzelne Vor- und Nachteile muss jeder selber beurteilen. |
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