• Online: 3.437

Versicherung- FAQ

Blog für den Bereich Kfz-Versicherung

Mon Oct 13 11:50:47 CEST 2008    |    Fensterheber10225    |    Kommentare (2)    |   Stichworte: alte-FAQ

Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".

 

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)

* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

 

Ein Link, der dieses gut zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de


Deine Antwort auf "Ich hatte einen Unfall und bin Geschädigter - was steht mir zu?"

Blogautor(en)

  • Dellenzaehler
  • Duftbaumdeuter1037
  • Hafi545

Letzte Kommentare