Mon Oct 13 11:50:47 CEST 2008 | Fensterheber10225 | Kommentare (2) | Stichworte: alte-FAQ
Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".
Konkret:
* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes) * Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden) * Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze) * Rechtanwaltgebühren (falls notwendig) * Auslagenpauschale * Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls * Nebenkosten des Unfalls * Wertminderung
Ein Link, der dieses gut zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de |
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