Mon Oct 13 11:50:47 CEST 2008 | Fensterheber10225 | Kommentare (2) | Stichworte: alte-FAQ
Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".
Konkret:
* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes) * Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden) * Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze) * Rechtanwaltgebühren (falls notwendig) * Auslagenpauschale * Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls * Nebenkosten des Unfalls * Wertminderung
Ein Link, der dieses gut zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de |
Fri Oct 10 16:44:44 CEST 2008 | Fensterheber10225
Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".
Konkret:
* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)
* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)
* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)
* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)
* Auslagenpauschale
* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls
* Nebenkosten des Unfalls
* Wertminderung
Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de
Deine Antwort auf "Ich hatte einen Unfall und bin Geschädigter - was steht mir zu?"