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Mon Jan 30 00:08:55 CET 2012    |    124er-Power    |    Kommentare (52)    |   Stichworte: ARD, legal, Lehrer, Panorama, Schule, Sex

Da verschlägt's einem doch glatt die Sprache!

Aufgrund einer Gesetzeslücke wurde der Lehrer freigesprochen. :eek:

 

Was finden diese Männer nur immer an minderjährigen?

 

PS: Das Foto ist nur ein Beispielbild, hierbei handelt es sich NICHT um den angeklagten Lehrer.


Ergänzung von 124er-Power am Mon Jan 30 21:25:06 CET 2012

Auf Wunsch mehrerer User wurde das Bild rausgenommen.

Mon Jan 30 00:24:24 CET 2012    |    Stewaan

Zitat:

PS: Das Foto ist nur ein Beispielbild, hierbei handelt es sich um den angeklagten Lehrer.

Ich glaub nicht. :)

Mon Jan 30 00:26:54 CET 2012    |    dodo32

Zitat:

PS: Das Foto ist nur ein Beispielbild, hierbei handelt es sich um den angeklagten Lehrer.

:confused:

Mon Jan 30 00:32:52 CET 2012    |    dodo32

..ich bin kein Jurist, aber der Koitus mit Minderjährigen ist doch sowieso verboten? Also warum geht der straffrei aus mal völlig unabhängig davon, dass Er Lehrer ist? :confused:

Mon Jan 30 00:43:43 CET 2012    |    Faltenbalg30803

Was ist das denn für ein miserabler Beitrag? Anstatt sachlich und neutral zu berichten betreibt die Moeratorin schon am Anfang ganz klar Meinungsmache. "Zu recht, finde ich" ist ganz klar die persönliche Meinung der Moderatorin und soetwas hat in einer seriösen Berichterstattung nichts verloren. Bei den Privaten akzeptiere ich das noch, bei den Öffentlich Rechtlichen geht das aber garnicht. Da kann man ja gleich bei der BILD nachlesen. :rolleyes:

Dann wird davon geredet, er hätte seien "Autorität missbraucht". Ein Argument was angebracht wäre, wenn die betroffene Schülerin bei dem Lehrer regulär Unterricht gehabt hätte, denn dann wäre es auch ein Abhängigkeitsverhältnis bzw. "Obhutsverhältnis" gewesen. So war es dann nun aber nicht, also ist es gesetzlich einfach nicht strafbar und auch keine Gesetzeslücke.

 

PS: Ich würde das Bild trotz des Hinweises Rausnehmen. Pack ein Bild von einer Tafel rein oder so. Irgendeinen Menschen mit diesem Thema durch ein Bild in Verbindung zu setzten finde ich nciht besonders "nett".

 

 

Zitat:

..ich bin kein Jurist, aber der Koitus mit Minderjährigen ist doch sowieso verboten? Also warum geht der straffrei aus mal völlig unabhängig davon, dass Er Lehrer ist? :confused:

Nö, ist ab 14 Jahren vollkommen legal solange es sich nicht um ein Abhängigkeitsverhältnis, Obhutsverhältnis, Erpressung etc. pp., sondern um eine einvernehmlichen Akt bzw. einvernehmliche Beziehung handelt.

Mon Jan 30 00:46:48 CET 2012    |    dodo32

Zitat:

Dann wird davon geredet, er hätte seien "Autorität missbraucht". Ein Argument was angebracht wäre, wenn die betroffene Schülerin bei dem Lehrer regulär Unterricht gehabt hätte, denn dann wäre es auch ein Abhängigkeitsverhältnis bzw. "Obhutsverhältnis" gewesen. So war es dann nun aber nicht, also ist es gesetzlich einfach nicht strafbar und auch keine Gesetzeslücke.

Das war auch mein Gedanke, als ich die Geschichte vor über 2 Wochen im Radio hörte. Frage ist für mich: ist Sex mit Minderjährigen nicht strafbar? So war mein Stand der Dinge. Völlig unabhängig davon, ob einer Lehrer ist oder nicht.....

Mon Jan 30 00:49:42 CET 2012    |    dodo32

Zitat:

Nö, ist ab 14 Jahren vollkommen legal solange es sich nicht um ein Abhängigkeitsverhältnis, Obhutsverhältnis, Erpressung etc. pp., sondern um eine einvernehmlichen Akt bzw. einvernehmliche Beziehung handelt

Aha. Ok. Dann ist der Fall ja klar - der Typ ist unschuldig. Wenngleich es moralisch etwas daneben ist. Aber anderes Thema. Als Ü30 mit ner 14 jährigen :rolleyes: - na ich weis nicht :rolleyes:

Mon Jan 30 00:54:31 CET 2012    |    Faltenbalg30803

Wenn ich die Gesetze richtig verstehe, ist das erlaubt, siehe folgendes:

 

"§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind [...]"

 

"§ 176

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. [...]"

 

"§ 182

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

 

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

 

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

 

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]"

 

 

Quelle: Klick.

 

 

Des weiteren aus Wikipedia:

"Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden (BGH 1 StR 481/95, Beschluss vom 23. Januar 1996 = BGHSt 42, 27).[2] Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus"

 

Umgangssprachlich würde man wohl von der "geistigen Reife" in diesem Thema sprechen, denn da kann eien 14 Jährige durchaus weiter sein, als eine 16 Jährige.

Mon Jan 30 01:15:09 CET 2012    |    Druckluftschrauber135981

Zitat:

Aha. Ok. Dann ist der Fall ja klar - der Typ ist unschuldig. Wenngleich es moralisch etwas daneben ist. Aber anderes Thema. Als Ü30 mit ner 14 jährigen :rolleyes: - na ich weis nicht :rolleyes:

Ansichtssache. Man kann argumentieren, dass ein Lehrer der selben Schule immer eine Machtposition gegenüber einer Schülerin hat. Auch bei der Ausfallvertretung kann er z.B. eine Strafarbeit verteilen, könnte auch mit böswilliger Energie "schlecht" mit dem Klassenlehrer über die betreffende Schülerin sprechen, etc.

Das sahen 2 Vorinstanzen so ähnlich, nur das OLG hat das jetzt anders gesehen.

 

Schwierige Sache. So einen Spinner hatten wir damals an unserer Schule auch. Junger Referendar, cooler Typ, bei allen beliebt.. dann kommt Gemunkel auf und plötzlich sitzt er in U-Haft weil er eine 12 Jährige "Freundin" hatte.

Er ist jetzt übrigens immer noch Lehrer an einer staatlichen Schule :rolleyes:

Mon Jan 30 01:29:30 CET 2012    |    VectraBSport

Ist trotzdem ziemlich Krass!!!! :eek::eek::eek::eek::eek::eek:

Mon Jan 30 01:34:47 CET 2012    |    Rostlöser51231

Hier wuenschen sich so manche Eltern Selbstjustiz. Wenn es meine Tochter waere wuerde der Kerl auch nicht mehr gluecklich.

Mon Jan 30 01:41:55 CET 2012    |    Faltenbalg30803

Zitat:

Hier wuenschen sich so manche Eltern Selbstjustiz. Wenn es meine Tochter waere wuerde der Kerl auch nicht mehr gluecklich.

Aber zum Glück leben wir in Deutschland, einem Rechtsstaat, in dem nicht jeder drauf loslynchen darf wie es ihm gerade so passt.

Mon Jan 30 02:16:26 CET 2012    |    Rostlöser51231

Rechtsstaat?????? Bin nur froh dass ich dort keine Steuern mehr zahle....

Mon Jan 30 02:29:47 CET 2012    |    Faltenbalg30803

Mit Rechtsstaat meine ich einen Staat, indem die einzelne Person nicht das Recht hat, irgendwelche Gesetze "auf eigene Faust" durchzusetzen, und in dem man anhand von Gesetzen und nicht persönlicher willkür bestraft wird. Ich kannte nur diese Definition von Rechtsstaatlichkeit;

 

"„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“"

 

Mir war nicht bewusst, daß das Wort "Rechtsstaat" sehr weit definiert ist und teilweise stark von der "Rechtsstaatlichkeit" abweicht. Ich bitte, dies zu entschuldigen, ich kannte den Begriff nur "anders".

 

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß ich froh darüber bin, daß Selbstjustiz in Deutschland nicht erlaubt ist da der Staat über das Gewaltmonopol verfügt und jeder das Recht auf einen Prozess und eine Verurteilung anhand von Gesetzen und nicht persönlicher Willkür hat.

Mon Jan 30 07:39:04 CET 2012    |    Trennschleifer37067

Rechtsstaat nach obiger Definition: Eindeutig ja! Dass Recht mit Moral oder Gerechtigkeit nicht notwendigerweise etwas zu tun hat, sollte klar sein.

Es gibt ein Regelwerk von Normen und Sanktionen, nach denen sich alle, auch der Staat zu richten haben. Mehr besagt das nicht. Ein Prof von mir vergleicht Juristen immer mit Theologen: Beide brauchen nicht zu denken, sondern interpretieren lediglich kanonische Texte.

 

Und soo selten ist der Fall nicht. Ich kenne einige Fälle, in denen Lehrer Affären/Beziehungen mit Schülerinnen haben. Einige sind mittlerweile sogar mit ihnen verheiratet und haben gemeinsame Kinder.

Mon Jan 30 07:52:09 CET 2012    |    Multimeter31978

@harhir

wen ich dein avatar richtig anschauen dann lebst du vielleicht im lonestar staat? dann is mir schon klar warum du solche aussagen triffst. für dich kann ich nur mit einem zitat aus full metal jacket enden das um diesen bundesstaat geht. kennst das?

 

desweiteren sollten sich eltern mal fragen was sie den falsch gemacht haben wen sie sich über sowas aufregen! die tochter hat dem ganzen ja zugestimmt und wurde nicht opfer eines verbrechens!

 

@topic

moralisch verwerflich...aber ich verstehe wieder das vorgeschobene spiessertum nicht. die jüngeren fragen mal ihre oma, die älteren schauen man wan mutti den geburtstag hat und stellen dann ganz fix fest das sex mit 14 oder kinder bekommen in diesem alter 2 generationen zuvor NORMAL war. meine oma war mit 18 schon zum 3. mal schwanger.

 

was früher normal war ist auf einmal "schlecht"??? ok das der typ lehrer ist macht das ganze erst zum "lustfall". im harz 4 tv gibts jede menge reality soaps bei denen man 15 jährige die kinder bekommen haben zeigen. das bringt einschaltquoten. und da gehts dann nicht drum "wie kann man den nur" sondern um gaaaaaanz andere sachen.

 

sind ältere männer mit jüngeren frauen automatisch kinderschänder? was für ein gelaber....

Mon Jan 30 08:32:38 CET 2012    |    Achsmanschette51801

Zitat:

sind ältere männer mit jüngeren frauen automatisch kinderschänder? was für ein gelaber....

Völlig richtig, was Du da sagst. Und wenn man sich manche 14jährige anschaut, kann ich gut verstehen, daß ein normaler Mann da schwach werden kann. Ich habe ja selbst eine 14jährige Tochter und weiß, was ich da rede.

Mon Jan 30 08:50:37 CET 2012    |    saturn78

Zitat:

 Hier wuenschen sich so manche Eltern Selbstjustiz. Wenn es meine Tochter waere wuerde der Kerl auch nicht mehr gluecklich.

Wäre es deine Tochter, solltest du dich fragen, warum sie nicht NEIN gesagt hat, bzw. sich früher an dich gewand hat!

 

Wer sich als Lehrer mit Schülerinnen einlässt, gehört nicht in diesen Beruf.

Das ist aber juristisch schwer zu fassen, schließlich reden wir hier von einverrnehmlichem Sex zwischen zwei (zumindest fomal) selbstbestimmten Personen.

Mon Jan 30 09:02:37 CET 2012    |    Turboschlumpf48396

Man soll doch der Natur ihren Lauf lassen!

Dieses scheinheilige Spießertum ist doch krank. Die sollten doch alle froh sein, dass das Mädchen nicht mit einem drogensüchtigen Asi ihre ersten Erfahrungen machen musste.

Ach ja, meine ansonsten spießige Mutter war auch schon mit 17 mit meinem Bruder schwanger...

Mon Jan 30 09:08:55 CET 2012    |    saturn78

Naja, wie gesagt, O.K. ist es keinesfalls!  

Aber es ist eben juristisch nicht aufzuarbeiten, da das Abhängigkeitsverhältnis doch arg konstruiert war.

Mon Jan 30 09:41:12 CET 2012    |    bigLBA

Die Eltern könnten dem Lehrer den Umgang mit ihrem Kind gerichtlich verbieten lassen, dann ist es vorbei mit dem Sex. Wenn sie 16 ist können dann beide wieder loslegen ...

Mon Jan 30 09:48:59 CET 2012    |    TheWurst

Zitat:

Die Eltern könnten dem Lehrer den Umgang mit ihrem Kind gerichtlich verbieten lassen, dann ist es vorbei mit dem Sex.

Nein, könnten sie nicht. Mit 14 darf sie Sex haben mit wem auch immer sie will, kein Gericht wird hier auf persönlichen Wunsch der Eltern hin eine Ausnahme machen.

Mon Jan 30 09:49:48 CET 2012    |    saturn78

Zitat:

 Die Eltern könnten dem Lehrer den Umgang mit ihrem Kind gerichtlich verbieten lassen, dann ist es vorbei mit dem Sex. Wenn sie 16 ist können dann beide wieder loslegen ...

Jein, sie könnten versuchen, eine entsprechde Verfügung gegen den Lehrer zu erwirken. Das wird aber schwierig, da ja (zumindest formal) keine Straftat vorlag und die "Beziehung" ja eh beendet ist.

Anders, haben sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind, sie können also dem Kind den Umgang mit dem Lehrer verbieten.

 

Blöd nur, dass sich 14Jährige teilweise recht wenig verbieten lassen...

 

Die Frage, was die Eltern alles können, stellt sich (aus meiner Sicht) anders.

Mon Jan 30 10:41:48 CET 2012    |    Spurverbreiterung17353

Als Lehrer (männlich) biste an den allgemeinbildenden Schulen sowieso eine Minderheit und stehst mit einem Bein im Knast. Dabei sollte Mann sich klar machen, dass Mädchen gegenwärtig schon mit ca. 10 Jahren geschlechtsreif werden.

Nur noch amtlich geprüfte Eunuchen und sonstige Impotente an den Schulen unterrichten lassen! Im übrigen sind Lehrer auch Männer und sogar Menschen. Wäre "Lehrerin darf Sex mit einem 14 Jährigen haben" auch eine Schlagzeile?!

BTW Sex am Arbeitsplatz führt fast immer zu Problemen...

 

Männer, diese schrecklichen haarigen Biester, die alles antatschen müssen und dabei wollen sie alle nur dasselbe von einem Mädchen! :p

http://www.youtube.com/watch?v=lYxrkoBwgfw

Mon Jan 30 11:42:06 CET 2012    |    Batterietester16492

So gesehen stellt dieses Urteil auch einen Freifahrtsschein für andere Lehrer aus,die sich nur um das jeweilige Kind kümmern und es dementsprechend "bearbeiten" müssen damits dann heisst:Sie wollte es ja auch und ihr könnt mir gar nix. Ist jetzt natürlich auch die Frage ob der Lehrer noch Unterrichten darf,oder ob es in seiner Akte vermerkt werden darf wenn er sich anderweitig bewirbt.

 

 

Auf der anderen Seite weiss man aber auch nicht,ob das Mädchen nicht selbst den Anfang gemacht hat,indem sie mit dem Lehrer geflirtet hat oder ihn schon angehimmelt hat.Passiert ja in jeder Schule das es Lehrer gibt die bei den Schülern so ziemlich beliebt sind und die Mädchen sich dann auch mal extremst aufstylen um dann zu gefallen.Wie schon vorher beschrieben sehen manche Kids heutzutage Älter aus und dann kann man sich schnell die Finger verbrennen.

 

Nichst desto Trotz sollte so etwas nicht vorkommen und Eltern sollten sich sicher sein das ihren Kindern so etwas nicht passiert.Sei es erzwungen oder mit Einverständniss.

Mon Jan 30 11:51:02 CET 2012    |    Faltenbalg48727

Zitat:

....

Das Amtsgericht Neuwied verurteilte den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung, das Landesgericht Koblenz bestätigte das Urteil, doch das Oberlandesgericht Koblenz hob es im Dezember 2011 auf. Begründung: Es habe kein "Obhutsverhältnis" gegeben, das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Denn er sei in ihrer Klasse nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen. Zudem gab er Tanzstunden. "Ich war fassungslos", sagte die Mutter des Mädchens nach dem Urteil im Interview mit dem "Stern".

 

Jetzt wird erneut ermittelt. Denn offenbar hat es der Pädagoge erst bei der älteren Schwester des Mädchens versucht. Im "Stern" sagte die Schwester, er habe sie im Klassenraum an sich gedrückt und ihr unter den Pullover gefasst. Das "Hamburger Abendblatt" berichtet zudem von langen E-Mails, die der Lehrer dem Mädchen geschrieben und in denen er deutliche Avancen gemacht haben soll. Das Mädchen hat den Mann aber zurückgewiesen. Das hatte die Schwester der "Rhein Zeitung" zufolge bereits vor zweieinhalb Jahren ausgesagt. Jetzt muss sie erneut dazu Stellung nehmen.

 

In diesem Fall kam es zwar zu keinem sexuellen Verkehr, jedoch könnten die juristischen Folgen für den Lehrer schwerer wiegen: Denn die ältere Schwester unterrichtete er als Klassenlehrer.

Quelle: Spiegel

Mon Jan 30 12:06:25 CET 2012    |    saturn78

Hier ging es (zunächst) nur um die strafrechtliche Würdigung, was arbeitsrechtlich und zivilrechtlich noch folgt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

 

Und strafrechtlich ist es nuneinmal so, dass 14 Jährige voll zurechnungsfähig sind, was ihr Sexleben angeht.

Da kein Obhutsverhältnis vorlag und kein "Zwang" festgestellt (nicht mal behauptet) wurde, das Mädel auch nicht "NEIN" gesagt hat....

 

Was charakterlich von dem Herrn zu halten ist, ist offensichtlich. Zu einem freiwilligen Verhältnis, über 5 Monate!!!, gehören aber immer zwei.

Die Frage ist auch zu stellen, wo waren eigendlich die Eltern?

Warum war ihre Tochter nicht in der Lage "NEIN" zu sagen???

Warum hat sie sich erst nach 5 Monaten offenbart?

Und warum hat die ältere Schwester offenbar so wenig Vertrauen zu ihren Eltern, dass ihr die E-Mail und das "Grabschen" erst jetzt wieder einfallen?

Mon Jan 30 12:17:21 CET 2012    |    Faltenbalg48727

Ich wollte damit ja auch nur sagen, dass es sich bei dem Typen um einen Menschen handelt

dessen Verhalten authentisch ist.

 

In diesem Falle bekommant man Ihn nicht wegen der "einen" Sache dran, sondern wegen einer anderen.

 

Natürlich ist das mit dem was sage ich wann meinen Eltern auch eine Sache der Erziehung bzw Persönlichkeitsbildung

und dafür sind eben die Eltern verantwortlich.

 

 

Ich habe nichts gegen "wahre Liebe".

Doch dem Gegenüber auf Augenhöhe und mit Respekt zu begegnen ist

scheinbar nicht so ganz des "Lehrers" Fall.

 

das scheint mir eher einer der triebgesteuerten Fraktion zu sein

;)

 

getreu dem Motto

was Mann nicht im Kopf hat, muss Mann zwischen den Beinen haben...

Mon Jan 30 13:06:22 CET 2012    |    rallediebuerste

Zitat:

PS: Das Foto ist nur ein Beispielbild, hierbei handelt es sich um den angeklagten Lehrer.

Da fehlt wohl ein "NICHT" - und schwupps ist der Ruf eines harmlosen Fotomodels ruiniert :( ;)

 

 

Ansonsten schließe ich mich mal den anderen kritischen Stimmen von weiter oben an: ich würde das Foto da oben rausnehmen - in diesen Kontext will wohl niemand gerückt werden.

Mon Jan 30 14:09:15 CET 2012    |    Turboschlumpf5791

Was ich hier auch geschmacklos finde, ist die Berichterstattung der ARD! Das war kein neutraler Beitrag, und ich finde es falsch, Namen und Fotos seiner Umgebung preiszugeben, und private Korrespondenz öffentlich zu machen. Er wurde freigesprochen und ist dem Gesetz nach ein völlig unschuldiger Bürger. Der Beitrag hatte doch reines Interesse auf Klatsch und Tratsch Niveau. Außerdem heißt es einmal 46 und dann wieder 32 Jahre alt, was denn jetzt? Das ist wirklich kein vernünftiger Journalismus.

 

"Fehler im Gesetz", ein starkes Stück dieser Kommentar, ich denke über die Jugendschutzgesetze haben sich schlauere Leute Gedanken gemacht, als der Stammtisch von nebenan und die Pfeifen von der ARD. Nur weil manche mit 30 immer noch bei Mami wohnen, heißt das nicht, dass andere nicht schon mit 14 relativ erwachsen sind. Der Altersunterschied ist zwar enorm und moralisch ist das ganze sicher mehr als fragwürdig - aber letztlich ist das gesetzlich nunmal erlaubt, da jemand mit 18/21 zweifellos eine 14-jährige (vielleicht fast 15-jährige) Freundin haben kann - und volljährig ist nunmal volljährig, ob 18/21 oder 32 (wobei 46 schon extrem wäre).

 

Hätte man den Beitrag vernünftig aufgezogen, hätte das geheißen: "Kontroverses Urteil regt Nachprüfung der Jugendschutzregelungen an" und unnötige persönliche Details weggelassen. Aber von vernünftiger Berichterstattung ist die ARD ja mittlerweile Lichtjahre entfernt. Der verlinkte Spiegel Artikel liest sich jedenfalls schon mal deutlich seriöser.

Mon Jan 30 14:15:43 CET 2012    |    Turboschlumpf38709

Ist doch Ok. Die Gören von heute wissen schon was sie wollen oder nicht und sind reifer als die heute prüden Erwachsenen. Die Gesetze sind aus der Vorkriegszeit und gehörten angepasst. Schlimmer ist es wenn ein 60j meint er müße noch mal der Welt zeigen dass er nochmal scharf schiessen kann und macht seiner 30j Frau ein Kind. Toll, wenn die Tochter zum 18.ten Geburtstag keinen Vater mehr hat oder die Gäste denken der tapperte Kerl im Rollstuhl sei ihr Ur-Opa. Im Mittelalter war es übrigens normal mit 13 oder 14 J zu heiraten oder Kinder zu bekommen :p

Mon Jan 30 14:18:01 CET 2012    |    DerBaum

Ein Mann, Ü30, Lehrer schläft mir einer 14 Jährigen. Na und ?. Jeder der sich darüber aufregt soll mal darüber nachdenken mit was für Arschlöchern die eigene Tochter verkehrt....

Mon Jan 30 14:53:17 CET 2012    |    Faltenbalg48727

ein Übel wird durch ein "schlimmeres" nicht besser.

Mon Jan 30 15:01:45 CET 2012    |    rallediebuerste

Zitat:

so isses, meist sogar Baraber und wer weis was noch für Gesocks. Einmal drüber und entjungfert, dann fallen gelassen und die nächste gesucht. Dann lieber ein 30j deutscher Lehrer

Sonst noch alles frisch bei dir? :rolleyes:

Mon Jan 30 15:18:14 CET 2012    |    Turboschlumpf38709

Klaro doch :)

Mon Jan 30 15:22:34 CET 2012    |    Trennschleifer37067

Das Niveau hat anscheinend diesen Thread verlassen und ist mit seinem Freund Anstand einen trinken gegangen...

 

Ich hab den Artikel auf Spiegel nur überflogen und den ARD-Bericht noch nicht gesehen. Daher enthalte ich mich vorerst einer Meinung. Allerdings habe ich eine Frage an die Verfechter der Moral:

Viele sprechen in diesem Thread davon, dass dem Mann strafrechtlich nichts vorgeworfen werden könne, wohl aber moralisch. Was versteht ihr darunter bzw. welche Konzeption der Moral habt ihr?

 

Eine theonome Moral ist hier anwendbar, wird jedoch bei Ungläubigen auf Ablehnung stoßen.

Die kontraktualistische Moralvorstellung hat (halb) versagt, da das größte Sanktionsorgan, das unsere Gemeinschaft hat, hier zu einem entlastenden Schluss kommt. Soziale Ächtung tritt sicherlich ein, allerdings ist diesem Thread zu entnehmen, wie durchwachsen die Meinungen an diesem Punkt sind.

Und nach gefühlsethischen und eudaimonistischen Konzeptionen kann man dem Mann ebenfalls nichts vorwerfen, falls das (insbesondere bei Erstgenannten) überhaupt möglich ist.

Selbst der hoch gelobte kategorische Imperativ versagt hier, wenn man sich in die Sicht des Mannes hineinversetzt. Vorausgesetzt, dass er die Schülerin wirklich liebt/geliebt hat.

 

Ich will die "Tat" nicht gut heißen, aber einfach "Das ist unmoralisch!" brüllen und in einen Zirkelschluss verfallen, kann nicht des Rätsels Lösung sein.

Mon Jan 30 15:29:34 CET 2012    |    Felyxorez

Ohjeh, die Sittenwächter sind wieder aktiv ;)

Mon Jan 30 15:37:09 CET 2012    |    stef 320i

Na und? War sie halt 14... Ist a) nicht verboten und (weil) b) sie es so wollte.

 

Ich seh das Problem hier nicht. ich kenn selber eine die mal was mit ihrem Lehrer laufen hatte. So what?

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